Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen ....
ich habe mein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit gekündigt. Mein Arbeitsplatz war ein Flughafen und die Arbeitszeit richtete sich nach den Flugplänen. Durch Flugausfälle war es mir nun diesen - meinem letzten Arbeitsmonat - nicht möglich meine Stundenzahl zu erreichen und bin so ins Minus "gerutscht". Das ist ja nun aber nicht meine Schuld ... kann der Arbeitgeber mir das trotzdem von Gehalt abziehen?
... und noch eine Frage: Für meine Arbeit habe ich auch einen Flughafen-Sicherheitsausweis benötigt. Die Ausstellung hat meinen Arbeitgeber ca. 80 EUR gekostet. Nun habe ich gehört, dass wenn man die Fa. während der Probezeit verlässt muss man diese Kosten zurückerstatten.... muss ich das wirklich??? Im Arbeitsvertrag wird zu beiden Punkten nichts erwähnt - einen Schriftverkehr der Perso.-Abt. hat es ebenfalls diesbezgl. nicht gegeben.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!!
Danke jedenfalls schonmal im Voraus!
Minus auf dem Stundenkonto u.a.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Behandlung von Minusstunden ist normalerweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt, mit der auf die Detail der Handhabung des Stundenkontos geregelt werden. Im Regelfall kann der Arbeitgeber die Stunden vom Gehalt abziehen.
Die Kosten für die Ausstellung des Sicherheitsausweises kann er aber nicht zurückverlangen ohne dass dies vereinbart wurde.
Sorry, wenn ich jetzt vielleicht "blöd fragen muss", aber eine Betriebsvereinbarung wäre doch eine Vereinbarung zwischen Betreibsrat und AG, oder? Einen Betriebsrat gibt es nämlich nicht....
Eine besondere Regelung wegen des Stundenkontos gibt es nicht, ausser, dass es "normal" ist, dass in der Wintersaison Minusstunden anfallen, die dann durch mehrarbeit im Sommer ausgeglichen werden. Dies ist mir ja aber nun nicht möglich...
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Ich sehe das ein bißchen anders als hh: Wenn im Arbeitsvertrag eine monatlich zu leistende Stundenzahl geregelt ist, dann hat der Arbeitnehmer die Pflicht, diese zu leisten und der Arbeitgeber hat die Pflicht, entsprechend Arbeit "bereitzustellen" - kann er das nicht, dann hat der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf den vollen Lohn !
Zu dem Sicherheitsausweis: Wenn es dazu keine vertragliche Regelung gibt, dann muss auch nichts zurückbezahlt werden !
Ich sehe das anders, denn ein Stundenkonto ist ja schließlich ein KONTO... folglich ist es möglich, z.B. 200 Stunden zu arbeiten, sich aber nur 180 auszahlen zu lassen.
Andersherum kann man sich logischerweise auch mal mehr auszhalen lassen, als man derzeit angesammelt hat... man holt es ja wieder auf.
P.
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