Hallo, folgender Fall:
Arbeitsvertrag mit "regelmäßiger wöchentlicher Arbeitzeit" von 40h. Mehr steht dazu nicht drin.
Gearbeitet wird in unterschiedlichen Schichten von Mo-So an durchschnittlich 5 Tagen pro Woche.
Die tatsächliche Einteilung im Dienstplan variiert, in manchen Wochen gibt es Überstunden, dann wieder Minusstunden. Die geleistete Arbeitszeit wird vom Arbeitnehmer in einem Stundennachweis schriftlich dokumentiert, der Arbeitnehmer hat aber bisher keine Meldung über sein Stundenkonto bekommen.
Nun sollen über die Jahre Minusstunden entstanden sein.
2 Fragen:
1. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Minusstunden nachzuarbeiten? Im Arbeitsvertrag steht nichts von einem Arbeitszeitkonto. Es gibt keinen Betriebsrat und keinen Tarifvertrag. Kann ein Arbeitszeitkonto auch anders vereinbart worden sein? (mündlich, durch Ausfüllen der Stundenzettel?)
2. Im Vertrag ist eine Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Fälligkeit vereinbart. Betrifft diese die Minusstunden und sind sie somit verfallen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
-- Editiert von Luci12 am 12.11.2018 20:18
Minusstunden, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wenn der Arbeitnehmer nach schichtplänen arbeitet, ist es Sache des Arbeitgebers die vereinbarte Zeit auch entsprechend abzurufen. Versäumt der Arbeitgeber das, entsteht dem Arbeitnehmer keine Minuszeit. Und ja natürlich, die Ausschlussfristen gelten auch für den Arbeitgeber. Wenn er mit seinen Forderungen zu lange gewartet hat, guck dir auf jeden Fall in die Röhre.
1. Nein, da gibt es nichts nachzuarbeiten. Ohne schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto gibt es keines, wie Sie ja schon wissen.
2. Da es nichts nachzuarbeiten gibt, ist das ziemlich egal, aber wie blaubär+ schrieb, die Ausschlussfrist greift für beide Seiten.
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Vielen Dank für die Hilfe!
Noch eine ergänzende Frage:
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der AN generell nicht zu Überstunden verpflichtet, da im Vertrag dazu nichts steht?
Wie kann sich der AN nun wehren, wenn er im Dienstplan mit mehr als 40h pro Woche eingeteilt wird?
Und wie kann er einen Ausgleich der Überstunden fordern? (wie muss er dokumentierten? Reicht der Stundenzettel? )
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