Minusstunden - Arbeitgeber streicht Zuschläge

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
mr_tux
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden - Arbeitgeber streicht Zuschläge

Hallo,
ich arbeite als Pfleger bei einem privaten Pflegedienst. Momentan haben alle Kollegen Minusstunden, welche durch den Arbeitgeber verursacht wurde, so wurde beispielsweise nur 4 Stunden-Dienste geplant. Auch streicht der Arbeitgeber regelmäßig die Arbeitszeit zusammen, das heißt, wenn ich statt 4 Minuten beim Patienten 6 Minute brauche, streicht er in der Zeiterfassung diese 2 Minuten raus. Auch streicht er die Fahrtzeit zwischen den Patienten zusammen. Also wenn wir im Berufsverkehr 25 Minuten statt planmäßigen 15 Minuten zum nächsten Patienten brauchen, streicht er 10 Minuten. Wenn man das täglich bei einer 2 Stelligen Patientenanzahl praktiziert, geht im Monat natürlich einiges an Arbeitszeit flöten.

Zur konkreten Situation:
Ich hab am 1. Mai 6 Stunden gearbeitet, laut Arbeitsvertrag sind 100% Feiertagszuschlag vereinbart.
Nun fehlt aber in der Lohnabrechnung der Feiertagszuschlag, stattdessen wurde zum "Minusstundenabbau" 12 Stunden Arbeitszeit gutgeschrieben, allerdings natürlich nur 6 bezahlt. Keine diese Minusstunden hab tatsächlich ich zu verschulden.

Also lässt mich mein Arbeitgeber die Minusstunden die er durch 1. zu wenig Arbeit und 2. durch das Streichen von Arbeitszeit verursacht hat, mit der Streichung des Zuschlages quasi bezahlen. Dies hat er auch schon zu Weihnachten getan, da ist es allerdings untergegangen so dass ich es zu spät bemerkt habe.

Ich habe meinen Chef darauf hingewiesen dass ich mit dieser Praxis nicht einverstanden bin, und er doch bitte die vereinbarten Zuschläge zahlen soll, er hat auf die Minusstunden verwiesen, und dass ich dafür verantwortlich sei diese auszugleichen (was bei von ihm verursachten Minusstunden nicht der Fall sein sollte) .
Auch hat mein Chef meinen Arbeitsvertrag befristet welcher vorher unbefristet war, da ich eigentlich ganz froh bin da wegzukommen hab ich mich nicht dagegen gewehrt, sollte das ein Fehler gewesen sein?

Die Arbeitszeit beträgt 30h / Woche und es ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Momentan habe ich 47 Minusstunden, wovon ein großer Anteil ganz sicher durch die Streichung von Zeiten herrührt.

Wie nun weiter bzgl. der Minusstunden? Meinen Chef habe ich nochmal schriftlich per Mail kundgetan dass ich damit nicht einverstanden bin, bis jetzt hat er darauf nicht reagiert.

Darf der Arbeitgeber einfach so die Zeiten streichen?

Ich bin gerade bisschen Planlos wie ich dagegen vorgehen bzw. allgemein damit umgehen sollte...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Minusstunden, welche durch den Arbeitgeber verursacht wurde
Wenn der AG eure Stunden einfach nicht abruft, geht das ganz sicher zu seinen Lasten.
Unklar ist mir, wie das ist, wenn die Ist-Zeiten länger sind als die geplanten Zeiten, also Fahrten, aber auch Verrichtungen bei den Patienten.
Das bedürfte einer detaillierten Aufstellung, um da Grund rein zu bringen.. Wichtig wäre wohl noch die Frage der Ausschlussfristen - kann sein, dass Weihnachten auch in dieser Hinsicht passee ist.
Nachträgliche Befristung eines unbefristeten AV geht gar nicht.
Mir scheint, du brauchst einen Fachanwalt und Rechtsberatung als auch später Vertretung in den streitigen Fragen, oder du wirst Mitglied in der Gewerkschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Hier hat der Arbeitgeber offensichtlich sein Abrechnungsmodell mit der Pflegekasse auf das Arbeitsverhältnis umgesetzt. Das sind aber zwei paar Schuhe. Das geht gar nicht. Ich gehe bei einer 30-Stunden-Woche mal davon aus, dass Du durchgehende Arbeitszeiten hast, beispielsweise von 8.00 in der Früh bis 14.00 oder so ähnlich. Die hat er zu zahlen. "Minutenabrechnungen" gibt es doch nur bei Zeiterfassung mit Stechuhr/elektronischer Zeiterfassung und da auch nur, was Anfang und Ende der Arbeitszeit angeht, die Pausen. Aber nicht für alles, was so zwischendurch läuft. So geht es nun wirklich nicht.

Ich weiss nicht, was in Deinem Arbeitsvertrag steht, ob ein Tarifvertrag da ist. Ich denke hier an die kurze Verjährungszeit, die es möglicherweise gibt. Wenn da nichts geregelt ist, hast Du Zeit. Also, zunächst einmal sauber dokumentieren, wann Du warum mehr Zeit brauchst. Einer Verrechnung von Feiertagszuschlägen, das geht auch gar nicht.

Wie lange willst Du denn da noch arbeiten?

wirdwerden

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mir scheint, du brauchst einen Fachanwalt und Rechtsberatung als auch später Vertretung in den streitigen Fragen, oder du wirst Mitglied in der Gewerkschaft.


Reicht nicht ein einfacher Gang zum Arbeitsgericht?
Der Anwalt kostet vermutlich mehr, als die Zeit die der AG seit Weihnachten zusammengestrichen hat in € wert ist, es sei denn man hat eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht mit abdeckt.

-- Editiert von spatenklopper am 13.06.2019 16:15

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

#3 spatenklopper Reicht nicht ein einfacher Gang zum Arbeitsgericht?

Im Prinzip ja - wenn AN denn weiß, was er vor Gericht erreichen will. Mein Eindruck aus dem Vortrag von mr_tux ist allerdings, dass ein Wust an Informationen unterschiedlicher Qualität einerseits aufzuarbeiten ist, aber eben auch erst einmal Grundlagen zu klären sind. Ein informierter Gewerkschaftler könnte das auch leisten, ein engagiertes BR-Mitglied ... auch ein Personaler, wenn man denn so jemanden im Verwandten- oder Bekanntenkreis wüsste.
Freilich hängt das alles an dem Willen und der Entschiedenheit des AN, solche AG mit ihren Machenschaften nicht durchkommen zu lassen. Geld ist nicht der einzige Posten auf so einer Rechnung.

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