Minusstunden - Lohnabzug?

27. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
FrauSnurb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden - Lohnabzug?

Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten vier Monaten habe ich in einem Restaurant als Servicekraft gearbeitet. Mein Vertrag sah eine monatliche Arbeitszeit von 70Stunden vor und es wurde ein Arbeitszeitkonto geführt.
Es gab keine festen Dienstpläne, sondern man war quasi ständig auf "Abruf".
Jetzt habe ich einen neuen Job angeboten bekommen, bei dem ich besser verdiene und habe in dem Restaurant deshalb gekündigt.
Nun ist es so, dass ich diese 70 Stunden Soll-Arbeitszeit in keinem Monat auch nur ansatzweise erreicht habe. Ich habe an die 150 Minusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto.
Mein ehemaliger Arbeitgeber will nun diese Minusstunden mit meiner letzten Gehaltzahlung verrechnen und da dann immer noch ein Minus über bleibt, soll ich die Restschulden Anfang Mai begleichen. Das heißt also, für den April würde ich keinerlei Gehalt ausbezahlt bekommen.
Dies würde mir allerdings finanziell gesehen sozusagen "das Genick brechen". In meinem neuen Job bekomme ich natürlich erst Ende Mai Gehalt.
Ich bin der Meinung, dass es keineswegs meine Schuld war, dass so viele Minusstunden zusammengekommen sind. Es gab nur sehr wenig zu tun im Restaurant in den ersten Monaten des Jahres. Allerdings scheinen die beiden anderen Festangestellten nicht so viele Minusstunden angesammelt zu haben. Außerdem wurde auch noch eine Minijobberin eingesetzt. Ich selbst habe lediglich zwei oder drei Mal absagen müssen, als ich gefragt wurde, ob ich arbeiten kommen kann. Beide Male waren sehr kurzfristig und ich hatte schon andere, wichtige Termine. Zwei weitere Male bin ich wegen Krankheit ausgefallen. Ansonsten hätte ich zur Verfügung gestanden, aber es gab entweder nichts zu tun, oder die Stunden wurden nicht gleichmäßig auf alle Angestellten verteilt.
Ist es wirklich zulässig, dass ich nun die Minusstunden so auf einen Schlag zurückzahlen muss? Ich wollte meinem Arbeitgeber eigentlich eine monatliche Ratenzahlung, beginnend im Mai vorschlagen. Im Vertrag steht zu diesem Fall nichts.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich selbst habe lediglich zwei oder drei Mal absagen müssen, als ich gefragt wurde, ob ich arbeiten kommen kann. Beide Male waren sehr kurzfristig und ich hatte schon andere, wichtige Termine. <hr size=1 noshade>


Wenn Arbeit auf Abruf vereinbart war oder zumindest gelebt wurde, dann lohnt ein Blick in den § 12 TzBfG .

Grundsätzlich zum Thema Minusstunden: hier dürfte wie so oft Annahmeverzug (§ 615 BGB ) des Arbeitgebers vorliegen und es dürften weder die vermeintlichen Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnet, noch eine darüber hinsaugehende Rückzahlung an den AG in Frage kommen.

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#2
 Von 
FrauSnurb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das bedeutet im Prinzip also, dass ich meinem AG gar nichts mehr schulde?

Habe mir den §12 mal angesehen. Eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wurde nicht vereinbart. Mal wurde man spontan angerufen, mal hat man es eine Woche im Voraus erfahren, wann zu arbeiten. Die Schichten lagen dann für gewöhnlich zwischen 9 und 15 Stunden am Stück. Ohne Pause und Essen. Ich habe sogar einmal 11Stunden durchgearbeitet, ohne auch nur einmal auf die Toilette zu gehen. Auch etwas, dass nicht unbedingt zulässig ist?


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Auch etwas, dass nicht unbedingt zulässig ist?

Korrekt.



quote:
Mein Vertrag sah eine monatliche Arbeitszeit von 70Stunden vor

Mit welchen wohlgewählten Worten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FrauSnurb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Die Mitarbeiterin wird in einem Teilzeitverhältnis beschäftigt. Die monatliche durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 70 Stunden. Bei Bedarf ist Mehrarbeit zu leisten. Die Arbeitszeit kann auf alle Wochentage (also einschließlich Sonn- und Feiertage) verlängert werden."

und zum Thema Arbeitszeitkonto:

"Es wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. Es dient der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto werden alle Stunden, welche über 70 Stunden hinaus gearbeitet werden, gutgeschrieben. Das Arbeitszeitkonto wird am Ende eines Kalenderjahres auf Null gestellt. Bei einem positiven Saldo werden die Mehrstunden ausbezahlt. Bei einem negativen Saldo werden die Minderstunden im folgemonat geleistet um das Arbeitszeitkonto auszugleichen. Im Falle eines negativen Saldo wird die Arbeistzeit für das neue Kalenderjahr entsprechend angepasst und reduziert."

That's it...

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