Ich habe einen Arbeitsvertrag als Schulbegleitung mit Arbeitszeitkonto. Allerdings habe ich keine Informationen darüber, wieviele Minusstunden ich haben darf und in welchem Zeitraum ich sie nacharbeiten muss.
Minusstunden bekomme ich z.b. wenn mein zu begleitendes Kind krank ist und ich nicht als Vertretung woanders eingesetzt werden kann (ist das überhaupt rechtens oder Arbeitgeberverzug).
Muss ich so die Minusstunden nacharbeiten oder darf mir sogar das Gehalt gekürzt werden?
Minusstunden Schulbegleitung
6. Juli 2022
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Frage vom 6. Juli 2022 | 07:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden Schulbegleitung
#1
Antwort vom 6. Juli 2022 | 08:37
Von
Status: Heiliger (20128 Beiträge, 7291x hilfreich)
Zitat :Allerdings habe ich keine Informationen darüber, wieviele Minusstunden ich haben darf und in welchem Zeitraum ich sie nacharbeiten muss.
Nun - das sollte sich doch klären lassen. Oder willst du damit sagen, dass der AG dir die Auskunft verweigert?
#2
Antwort vom 6. Juli 2022 | 08:39
Von
Status: Junior-Partner (5927 Beiträge, 2615x hilfreich)
Zitat :Minusstunden bekomme ich z.b. wenn mein zu begleitendes Kind krank ist
Das ist nicht rechtens, die Erkrankung des Kindes ist nicht dein Problem.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juli 2022 | 08:56
Von
Status: Praktikant (884 Beiträge, 361x hilfreich)
Falls es einen Betriebsrat gibt, könnte es zu den Zeitkonten eine Betriebsvereinbarung geben. Vielleicht dort mal anfragen.
#4
Antwort vom 6. Juli 2022 | 09:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Rahmentarifvertrag steht, dass das mit der Obergrenze und dem Zeitfenster mit angegeben werden muss.
#5
Antwort vom 6. Juli 2022 | 11:19
Von
Status: Unparteiischer (9762 Beiträge, 2062x hilfreich)
Zitat :Im Rahmentarifvertrag steht, dass das mit der Obergrenze und dem Zeitfenster mit angegeben werden muss.
Dann fragt man unter diesen Bezug mal den Arbeitgeber
#6
Antwort vom 6. Juli 2022 | 14:57
Von
Status: Heiliger (20128 Beiträge, 7291x hilfreich)
Zitat :Minusstunden bekomme ich z.b. wenn mein zu begleitendes Kind krank ist ...
Da wird man auch genauer hinschauen müssen; solche Erkrankungen kündigen sich ja eher nicht an, so dass du auf jeden Fall am ersten Tag arbeitsbereit dort auflaufen dürftest - dafür sollten keine Minusstunden anfallen dürfen. Bei längerer AU wird man sehen müssen.
Aber zuallererst werden die Fakten geklärt werden müssen, also die Regelungen des AZ-Kontos.
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