Hallo Forummitglieder,
ich hab eine Frage bzgl der Feiertagsarbeit.
Wenn ich an einem gesetzlichen Feiertag nicht arbeite.
können mir dann minusstunden entstehten?
lt. Arbeitsvertag kann der AG Arbeit an feiertagen anordnen..
(was dann überstunden wären)
in der firma wir es so gehandhabt, dass jemand der an einem gesetzlchen Feiertag nicht arbeitet minusstunden bekommt... sind viele minusstunden angefallen.. wird sogar der Minsesturlaub gekürzt...
Ist das rechtens?? was meint ihr ....was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus
Minusstunden am Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
betriebliche Handhabung und rechliche Situation lt. Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. gesetzliche Situation gehen oft auseinander.
Ansonsten würde es keine Arbeitsgerichte geben....
Bitte mal genauer die Klauseln zum Gleitzeitmodell und die Passi mit dem Urlaub posten.
Hallo Paragraphenheini ,
arbeitest du denn Vollzeit oder Teilzeit?
Bei manchen Teilzeitmodelen können sich schon mal Minusstunden ergeben an Feiertagen.
Wenn du Teilzeit arbeitest, dann erklär mal wann wie viele Stunden.
Falls du aber Vollzeit arbeitest ist die Regelung kompletter Schwachsinn. Es gilt das EntgFG und da im Besonderen § 2
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
-- Editiert von oha am 02.06.2008 10:05:18
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