Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Minusstunden. Wir haben eine elektronische Zeiterfassung, die unsere Arbeitszeit auf die Minute genau festhält. Kollgen mit übertariflicher Bezahlung haben je nach Gehalt eine automatische Kürzung ihrer Überstunden. Wenn ein Kollege eine Kappung von 10 Stunden hinterlegt hat und 14 Überstunden gearbeitet hat in einem Monat, werden 10 Stunden automatisch gekappt. Die 4 Überstunden bleiben erhalten und können durch Freizeitausgleich abgegolgen werden. Soweit so gut. Wenn dieser Mitarbeiter in einem Monat aber z.B. 10 Minuten minus auf seinem Konto hat, muss er bei uns im Folgemonat nicht nur die 10 Minuten nacharbeiten sondern zusätzlich die 10 möglichen Überstunden, ansonsten wird ihm die nachgearbeitete Zeit immer wieder zum Monatsende gekürzt auf seine 10 Minusminuten. Arbeitet dieser Mitarbeiter für die 10 Minusminuten genau 10 Stunden und 10 Minuten nach, ist sein Konto ausgeglichen.
Kann so was richtig sein? Hat jemand ähnliches in seinem Unternehmen?
Danke für alle Tips.
Carita
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Minusstunden ausgleichen
28. September 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. September 2010 | 10:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden ausgleichen
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#1
Antwort vom 28. September 2010 | 10:56
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Gibt es einen Betriebsrat?
quote:
Wenn dieser Mitarbeiter in einem Monat aber z.B. 10 Minuten minus auf seinem Konto hat, muss er bei uns im Folgemonat nicht nur die 10 Minuten nacharbeiten sondern zusätzlich die 10 möglichen Überstunden, ansonsten wird ihm die nachgearbeitete Zeit immer wieder zum Monatsende gekürzt auf seine 10 Minusminuten. Arbeitet dieser Mitarbeiter für die 10 Minusminuten genau 10 Stunden und 10 Minuten nach, ist sein Konto ausgeglichen.
Da scheint eher eim Programmierfehler in der Zeiterfassung vorzuliegen. Rein arbeitsrechtlich gäbe es dafür keine Begründung.
#2
Antwort vom 28. September 2010 | 11:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut unserer Personalabteilung ist das durch das Zeiterfassungsterminal nicht anders möglich. Aber das kann ja nicht richtig sein, oder?
Gibt einen Betriebsrat, bisher aber noch keine Lösung. Wir haben eine BV zu den Arbeitszeiten, aber dies ist darin gar nicht angesprochen.
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#3
Antwort vom 28. September 2010 | 11:34
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
die technik, deren sich die zeiterfassung bedient, hat das tatsächliche arbeitsverhalten und den rechtlichen rahmen darzustellen. "geht technisch nicht" ist eine ausrede, aber kein argument. und händisch lassen sich die dinge immer korrigieren.
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