Hallo zusammen,
ich habe laut AG noch 33 Minusstunden aus dem Jahr 2020 offen, da unser Hotel Kurzarbeit anmelden musste und es hieß „akzeptiert es oder du bekommst die Kündigung". Ich selbst war von der Kurzarbeit nicht betroffen. Ich wurde ein paar Tage ins „frei" geschickt, damit wir uns Maximale Minus kommen (lt Tarifvertrag 30 h) und war dann wieder jeden Tag 8,5 h an der Rezeption arbeiten. Wir waren dort immer allein, wirkliche „Pause" (also mal mehr als 2 Minuten weg vom Platz) war monatelang nicht möglich. Okay, das Hotel war fast leer, aber 8,5 h auf einer Stelle hängen und langweilen ist auch nicht schön.
Also hab ich dem AG da schon jeden Tag 0,5 h geschenkt, da wir in Kurzarbeit eh keine Überstunden notieren durften. Als es wieder anlief, waren einige immer noch in Kurzarbeit, also noch keine offiziellen Überstunden erlaubt, geleistet wurden die natürlich trotzdem, da der Betrieb ja irgendwie laufen musste mit deutlich weniger Personal. Also wieder täglich 2-4 h geschenkt + keine Pause.
Ende 2020 wurde ich schwanger, es war eine Risikoschwangerschaft mit Zwillingen und ich kam ins Beschäftigungsverbot.
Nun hab ich 07/2022 wieder in Teilzeit angefangen und mir wird gesagt, dass man wünscht, die Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot mit meinen Minusstunden zu verrechnen.
Muss ich die überhaupt noch ableisten? Zumal ich sie ja längst abgeleistet habe, aber das will ja wieder keiner gesehen haben, zumal wir auch einen Personalwechsel in der Personalabteilung + Direktion haben, die kennen mich nicht & wissen nicht was ich damals geleistet habe. Der ehemalige Direktor wusste das eben und sagte zum Beispiel, dass es zu der Zeit niemals ohne mich gelaufen wäre etc.
Ist halt sehr frustrierend. Im Endeffekt habe ich noch viele Urlaubstage aus dem Bv, aber warum soll ich denen jetzt was schenken, wenn man mir auch nicht dankt?
Sorry für den langen Text…
Minusstunden bei Arbeitszeitkonto Gastronomie
5. August 2022
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Frage vom 5. August 2022 | 19:20
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden bei Arbeitszeitkonto Gastronomie
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#1
Antwort vom 5. August 2022 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (108088 Beiträge, 38118x hilfreich)
ZitatMuss ich die überhaupt noch ableisten? :
Kommt ganz darauf an, was sich zum Thema Arbeitszeitkonto & Verjährung im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
ZitatZumal ich sie ja längst abgeleistet habe :
Und dafür hat man welche Beweise konkret?
#2
Antwort vom 5. August 2022 | 22:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut Tarifvertrag für Hotel- & Gaststättengewerbe Nrw liegt der Ausgleichszeitraum bei 12 Monaten, weiß aber nicht wie sich das verhält, weil ich ja im Bv war. Zur Verjährung kann ich nichts finden.
Mir ist klar, dass ich schön doof war, diese Überstunden zu leisten ohne Nachweis. Beweisen wäre nur anhand Login & Meetingprotokollen außerhalb meiner Dienstzeit möglich.
Im Endeffekt sind es auch „nur" 5-6 Urlaubstage, die mir gestrichen werden würden, aber so ganz sehe ich es eben nicht ein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. August 2022 | 09:28
Von
Status: Unbeschreiblich (108088 Beiträge, 38118x hilfreich)
ZitatBeweisen wäre nur anhand Login & Meetingprotokollen außerhalb meiner Dienstzeit möglich. :
Nun, wenn man diese Beweise hat, dann würde ich das mal durchrechnen was da zusammenkommt und den Herrschaften diese Rechnung präsentieren.
#4
Antwort vom 6. August 2022 | 11:14
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 61x hilfreich)
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