Minusstunden bei Krankheit

18. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
mansfelder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden bei Krankheit

Hallo,
ich habe da ein kleines Problem. Ich arbeite seit 38 Jahren in der gleichen Firma im Dreischicht Betrieb. Unsere Anlage läuft offiziell von Montag bis Freitag. Manchmal natürlich auch Samstag. An den WE und an Feiertagen müssen aus technischen Gründen immer einige Kollegen anwesend sein. Die WE Schichten werden manchmal auch eher abgefeiert und später erbracht. Immer im gleichen Monat. Ich habe im September eine WE Schicht abgefeiert, die ich dann hätte zwei Wochen später erbringen müssen. Aber genau da hatte ich einen Arbeitsunfall und war dann krank. Diese Schicht wurde mir von meinem Arbeitszeitkonto abgezogen. Mein Vorgesetzter sagt, dumm gelaufen. Andere Kollegen, die Tage abgefeiert haben, welche sie hätten dann später durch WE Arbeit erbringen müssen, dann krank geworden sind, mußten diese Schichten nacharbeiten. Jetzt frage ich mich ob das Rechtens ist. Kann mir jemand sagen wo, in welchem Gesetz ich da eine treffende Aussage finde? Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist da nicht eindeutig.

Gruß

Mansfelder


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-- Editiert mansfelder am 18.11.2013 14:50

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die WE Schichten werden manchmal auch eher abgefeiert und später erbracht. Immer im gleichen Monat. Ich habe im September eine WE Schicht abgefeiert, die ich dann hätte zwei Wochen später erbringen müssen. Aber genau da hatte ich einen Arbeitsunfall und war dann krank. Diese Schicht wurde mir von meinem Arbeitszeitkonto abgezogen.


Zum Verständnis als Beispiel:

Du solltest am 19.10. (Samstag) arbeiten. Dafür wurde bereits im Vorfeld der 7.10. (Montag) frei gegeben.
Am 14.10. hattest Du einen Arbeitsunfall und warst bist zum 27.10. arbeitsunfähig.
Dafür wird jetzt vom Zeitkonto der 19.10. abgebucht?

Das geht so nicht und ist ein Verstoß gegen das EntgFG. Dabei gilt immer der Grundsatz: der AN ist so zu stellen, als ob er gearbeitet hätte. Daher können an einen AU-Tag keine Stunden vom Zeitkono genommen werden.

quote:
Mein Vorgesetzter sagt, dumm gelaufen.


Dum gelaufen gibt es eiegentlich nur im umgekehrten Fall. Man arbeitet am 19.10. und ist am Ausgleichtag dem 24.10. erkrankt. In dem Fall hat man gewissermassen Pech, weil die Stunden nicht dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. (Ausnahmen gibt es diesbezüglich nur bei sehr wenigen Tarifverträgen).

quote:
Andere Kollegen, die Tage abgefeiert haben, welche sie hätten dann später durch WE Arbeit erbringen müssen, dann krank geworden sind, mußten diese Schichten nacharbeiten.


Wie gesagt - bei Krankheit können keine Minusstunden entstehen, die man später nachholen muss.

Gibt es einen Betriebrat in der Firma?

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#2
 Von 
mansfelder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort. Ja es gibt einen Betriebsrat. Den werde ich morgen kontaktieren. Ich habe gestern unsere Lohnrechnerin eindringlich gefragt, ob das, so wie es bei uns gehandhabt wird auf rechtlichen Füßen steht. Sie hat das mit "Ja" beantwortet. Nun bin ich ein Typ, der in solchen Fragen nicht locker läßt bis die Sache geklärt ist. Hängt wohl auch damit zusammen, dass ich ehrenamtlich am Landgericht tätig bin. Aber eben Strafrecht und nicht Arbeitsrecht. Ich weiß, dass es vor ein paar Jahren schon mal so einen Fall in unserer Anlage gab und der Kollege die Schichten nicht nacharbeiten mußte. Nur leider ist der ausgeschieden und verzogen, so das ich ihn nicht fragen kann. Es ist leider so, dass unsere Firma manchmal versucht ihre eigenen Gesetze zu machen. Und die meißten Kollegen nehmen das so hin. :-(

Gruß

Mansfelder

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ja es gibt einen Betriebsrat. Den werde ich morgen kontaktieren.


Sehr gute Idee. Es ist unter anderem Aufgabe des BR darauf zu achten:

quote:
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze , Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;


http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Er bekommt doch den Tag bezahlt, den er krank ist. Nur, er bekommt den Tag nicht bezahlt, den er zuvor nicht gearbeitet hat.

Allerdings frage ich mich ernsthaft, wer diese idiotische Regelung eingeführt hat. Vielleicht sollte der Betriebsrat mal in Richtung vernünftiger Regelung hin arbeiten?

Etwa so: Kompensation nur im Nachhinein, Frist länger als der Monat. Das könnte funktionieren.

wirdwerden

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#5
 Von 
mansfelder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es ist ein Irrtum. Für den vorher freien Tag hätte ich den Samstag arbeiten müssen. Durch den AU war das nicht möglich. Also hat man mir den Tag von meinem Stundenkonto abgezogen und ergo bekomme ich ihn auch nicht bezahlt.
Ich hab diese Sache jetzt dem Betriebsrat übergeben und ich hoffe das er sich darum kümmert.

Gruß

Mansfelder

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@wirdwerden

quote:
Er bekommt doch den Tag bezahlt, den er krank ist. Nur, er bekommt den Tag nicht bezahlt, den er zuvor nicht gearbeitet hat.


Ich verstehe nicht, wie Du das meinst. Könntest Du das bitte nochmal ausfürhlicher erläutern?

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