Guten Tag,
Rahmenbedingungen:
Zeitarbeitsfirma unter BAP Tarifvertrag
Mündliche Zusage vom AG zu Kurzarbeitergeld (50%) - wegen Kinderbetreuung
Meinerseits gekündigtes Arbeitsverhältnis zum 30.04.2020
Nachdem ich heute erfahren habe offensichtlich, doch keine Kurzarbeit zu machen, sondern einfach nur Minusstunden anzusammeln, beruhigte mich der Personaler mit den Worten: "Zwar haben Sie jetzt sehr viele Minusstunden abgesammelt, doch werden zum Ende des Arbeitsverhältnisses nur 35h davon berechnet. Da sie schon längst darunter liegen, haben Sie dadurch keinen Nachteil."
Das habe ich kurz nachgeprüft. § 4.6 MTV - BAP besagt tatsächlich, dass maximal 35 Minusstunden angerechnet werden (bei Eigenkündigung).
Nun stellt sich mir die Frage, was verhindert, dass man diesen Paragraphen ausnutzen kann? Angenommen man hätte nicht viele Überstunden
gesammelt, oder wie in meinem Fall viele Minusstunden (>35), so könnte man doch praktisch minimal (oder gar nicht mehr) arbeiten, ohne einbußen zu erfahren.
Danke für die Antworten!
-- Editiert von Bluemchenwiese am 20.04.2020 15:31
Minusstunden bei Kündigung MTV - BAP
20. April 2020
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Frage vom 20. April 2020 | 15:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Minusstunden bei Kündigung MTV - BAP
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