Minusstunden bei Kündigung ohne Stundenkonto

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
kai.tun
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden bei Kündigung ohne Stundenkonto

Hallo zusammen,

ich versuche mich möglichst kurz zu halten. Wenn dadurch Infolücken enstehen, bitte ich dies zu verzeihen und nachzuhaken.

zum 31.07.2019 habe ich meinem Arbeitgeber gekündigt. Auf der letzten Lohnabrechnung ist mir aufgefallen, dass mir "Minusstunden" von meinem Lohn abgezogen wurden. Ich vermute stark, dass dieser Vorgang in meinem Fall nicht rechtens ist, doch hätte ich gerne noch eine Bestätigung von einer fachkundigen Person. Ich habe zu genau meinem Fall nichts im Forum entdeckt.

Ein paar Wörter über die hoffentlich relevanten Fakten aus meinem Arbeitsvertrag:

Paragraph 4 Arbeitsvergütung
"Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Nettovergütung von 1700€."

Dann noch ein paar Sätze zu zusätzlichen Zahlungen, die der Arbeitgeber möglicherweise gewährt, welche meiner Meinung nach irrelevant sind.

Paragraph 5 Arbeitszeit
"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 41,25 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der berieblichen Einteilung."

Zu Beginn meiner Anstellung gab es überhaupt keine Zeiterfassung. Deswegen wurde dahingehenend nichts vertraglich geregelt. Nach etwa einem halben Jahr führte mein Arbeitgeber eine Exel-Tabelle ein, in der alle Arbeitnehmer ihre Arbeits- und Urlaubszeiten selber festhalten sollten. Nur aus dieser Zeiterfassung könnte mein Arbeitgeber die "Minusstunden" errechnet haben.

Ich hoffe auf eure Bestätigung, dass das kurz gesagt reiner Humbug ist.

Vielen lieben Dank für eure etwaigen Fragen, oder noch besser Antworten. Ich weiß das sehr zu schätzen!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von kai.tun):
Paragraph 4 Arbeitsvergütung
"Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Nettovergütung von 1700€."


Unabhängig von den Minusstunden: steht im Vertrag tatsächlich "Nettovergütung"?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

Die eigentlich notwendige Info lieferst du nicht: wodurch sind diese Minusstunden zustande gekommen?
Diese Excel-Tabelle wirst du prüfen müssen.
Wobei solche Tabellen in keiner Weise gegen Veränderungen gesichert sind - sie werden wohl eher nicht den Erfordernissen einer ordentlichen Zeiterfassung genügen.

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Unabhängig von den Minusstunden: steht im Vertrag tatsächlich "Nettovergütung"?


Wenn das so ist, dann schnell in LSK 5 wechseln.... ;)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119909 Beiträge, 39796x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
sie werden wohl eher nicht den Erfordernissen einer ordentlichen Zeiterfassung genügen.

Stimmt.


Noch dazu scheint es hier an einer gültigen Vereinbarung bezüglich eines Arbeitszeitkontos zu fehlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ohne Arbeitszeitkonto keine Minusstunden. Wenn Sie keinen Einfluss darauf hatten, dass Sie weniger gearbeitet haben, dann ist das das Problem des Arbeitgebers allein. Sie müssen da gar nichts zurückzahlen.
Sollte der Arbeitgeber das nicht verstehen: Das wäre leicht per Gericht einklagbar, die Rechtsantragsstelle hilft bei der Klageerstellung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kai.tun
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von kai.tun):
Paragraph 4 Arbeitsvergütung
"Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Nettovergütung von 1700€."


Unabhängig von den Minusstunden: steht im Vertrag tatsächlich "Nettovergütung"?


Zum besseren Verständnis muss ich noch sagen, dass der besagte Handwerksbetrieb wohl unter der Kategorie "kleine Klitsche" einzuordnen ist. "Bruttovergütung" wurde durchgestrichen und durch "Nettovergütung" handschriftlich ersetzt.

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#7
 Von 
kai.tun
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die eigentlich notwendige Info lieferst du nicht: wodurch sind diese Minusstunden zustande gekommen?


Ich habe mir während der Arbeit einen schweren Bandscheibenvorfall zugezogen. Ich habe dann leider den Fehler begangen, meinem Arbeitgeber entgegen kommen zu wollen und Einsatzbereitschaft zu signalisieren. Ich bin also unter Schmerzen weiter zur Arbeit gegangen und musste an ein paar Tagen, auf Grund von Arztterminen, die ich mir so spät wie möglich gelegt habe, etwas früher gehen. Daraus sind dann wohl ein paar Minusstunden enstanden.

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#8
 Von 
kai.tun
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


"Noch dazu scheint es hier an einer gültigen Vereinbarung bezüglich eines Arbeitszeitkontos zu fehlen"

Genau, das scheint mir der wichtige Punkt zu sein, der definitiv nicht vereinbart wurde.



-- Editiert von kai.tun am 26.08.2019 12:09

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von kai.tun):
"Bruttovergütung" wurde durchgestrichen und durch "Nettovergütung" handschriftlich ersetzt.
Die kleine Klitsche ist natürlich ebenso verpflichtet, dir eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen.
Steht denn dort wenigstens auf der monatlichen Abrechnung --->brutto ./. Lohnsteuer ./. div. Sozialversicherungen--->netto ?

Wenn es keine Vereinbarung über Mehrarbeit/AZ-Konto gibt, müssen dir 41,25 Std. monatlich mit 1.700,- vergütet werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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