Minusstunden bei Nichteinteilung

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Minusstunden bei Nichteinteilung

Hallo,

mein Name ist Inge und ich arbeite seit 17 Jahren in einem mittelständischen Bekleidungsgeschäft. Meine Vorgesetzte hat mich nach einem Disput, aus Gehässigkeit einen Monat nicht eingeteilt. Und mich trotz mehrerer Anfragen meinerseits, auch nicht darüber unterrichtet, dass ich für einen Monate nicht arbeiten werde. Ich erfuhr es erst Ende des Monats. Sozusagen, saß ich auf heißen Kohlen und wusste nicht, wann mein nächster Arbeitstag ansteht. Nun teilt mich meine Vorgesetzte wieder ein, will aber, dass ich die dadurch entstandenen Minusstunden abarbeite. (Da ich ja das Gehalt weiter bekommen habe) Ich sagte ihr, dass dies eine Frechheit sei und ich es nicht einsehe, das zu tun. Schließlich wollte ich ja arbeiten, wurde aber nicht gelassen. Nun meine Frage: Muss ich diese nicht selbstverschuldeten Minusstunden wirklich abarbeiten?

Lieben Dank für eure Meinungen!! Grüße, Inge

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119905 Beiträge, 39795x hilfreich)

Zitat (von Inge64):
Muss ich diese nicht selbstverschuldeten Minusstunden wirklich abarbeiten?

Nein.


Besteht überhaupt ein Arbeitszeitkonto?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja.. also die gearbeiteten Zeiten werden genau festgehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Der Arbeitgeber befand sich im sogenannten Annahmeverzug, wenn Sie einen Arbeitsvertrag über eine bestimmte Anzahl von Stunden monatlich haben.

Er muss Ihnen dann Ihren vereinbarten Lohn zahlen, er hätte ihre Arbeitsleistung ja abrufen können. Interessant wird es bei der Durchsetzung dessen: wie viele Arbeitnehmer (vollzeit/Teilzeit) gibt es? Es ist halt zu bedenken, dass Sie bei einem sogenannten Kleinbetrieb schlimmstenfalls unvermittelt vor der Türe landen und dann möglicherweise nicht mal Kündigungsschutz hätten.

Auf der anderen Seite findet eine erfahrene Verkäuferin wahrscheinlich ziemlich schnell was anderes, wo man auch besser mit den Leuten umgeht. Nach dieser ganzen Reihe von Jahren ist das eine Frechheit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

den Lohn wurde auch bezahlt, allerdings soll ich jetzt den ganzen Monat nacharbeiten. Muss ich denn das tun? Und ja, es ist wirklich eine schwere Situation für mich.. LG Inge

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Inge64):
Muss ich denn das tun?
Nein!
Es sind keine Minusstunden aufgelaufen. Dass der AG dich nicht eingesetzt hat ist dessen Problem. Du darfst dich über das Gehalt freuen ohne dafür gearbeitet zu haben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Frage nach dem Arbeitszeitkonto wurde nicht aussagefähig genug beantwortet.

Gibt es ein solches, können also sowohl Plus- wie auch Minusstunden aufgebaut werden, und bewegen sich die nicht verschuldeten Fehlzeiten im Rahmen der Absprache, müsste neu bewertet werden.
Allein die Erfassung der geleisteten Stunden würde ich nicht als Arbeitszeit-Konto bezeichnen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, die Frage ist was arbeitsvertraglich zu den Themen Arbeitszeiten, Zeitkonto usw vereinbart wurde, bzw. was in den letzten 17 Jahren üblich was (Stichwort betriebliche Übung).

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

O.k., klar, ich ging hier jetzt von einem normalen Arbeitsvertrag mit festgelegten X-Stunden/Woche(Monat) aus.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich denke nicht, dass es irgendeinen TV mit einer Regelung gibt, in der der AG einfach mal den AN den ganzen Monat nicht beschäftigt und ihn das dann nacharbeiten lassen will. Das grenzt doch einfach an Willkür und dürfte keinesfalls zulässig sein.
Minus- und Plusstunden müssen schon in einem sinnvollen Bezug zur Tätigkeit stehen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

also ich arbeite 150 Stunden (vertraglich festgelegt) im Monat und die Zeiten werden in einem Computer gespeichert, jedesmal, wenn man sich an- und abmeldet. Und man kann dort Minus-, sowie Plusstunden machen. Aber in dem besagten Monat kann ich ja eigentlich keine Minusstunden aufgebaut haben, da ich ja garnicht eingeteilt wurde.

Für mein Laienverständnis: Bedeutet die Tatsache, dass ich als Arbeitsnehmer ein solches "Arbeitszeitkonto" (wenn es das ist) besitze, dass es nun fraglich ist, ob ich die Stunden nacharbeiten muss? Ich hatte dank eurer Aussagen eigentlich den Eindruck, dass ich das nicht machen müsse. Und den Monat nutzen oder als frei ansehen, konnte ich ja auch nicht, weil ich ja nicht wusste, wann ich wieder arbeite. Niemand sprach mit mir..

Laie schreibt: "O.k., klar, ich ging hier jetzt von einem normalen Arbeitsvertrag mit festgelegten X-Stunden/Woche(Monat) aus".

- Und ich würde behaupten, um genau so einen Arbeitsvertrag handelt es sich bei mir.

Danke lg Inge





-- Editiert von Inge64 am 21.09.2017 22:01

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das sehen ich so. Vertraglich festgelegt sind 150 Stunden, das bedeutet der Arbeitgeber kann Ihre Arbeitsleistung für 150 Stunden abrufen und Sie wiederum bekommen 150 Stunden gezahlt, so oder so. Wenn ihre Arbeitsleistung nicht abgerufen wird, dann hat der Arbeitgeber eben Pech gehabt.

Sie müssen das nicht ausgleichen. Oder steht irgendwo in Ihrem Arbeitsvertrag etwas von Arbeitszeitkonto oder gibt es diesbezüglich eine Zusatzvereinbarung?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16507 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
- Und ich würde behaupten, um genau so einen Arbeitsvertrag handelt es sich bei mir.

Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen, ohne den ganzen Vertrag zu kennen.
Denn grundsätzlich ist es zwar schon so, dass es das Pech des Arbeitgebers ist, wenn er seinen Arbeitnehmer nicht einsetzt. Andererseits sind Regelungen in Arbeitsverträgen zulässig, nach denen geringere Einsatzzeiten im einen Monat mit Mehr-Einsatz im Folgemonat kompensiert werden können. Die Frage ist, ob Ihr Arbeitsvertrag eine solche Regelung enthält.

Die Frage nach der Mitarbeiterzahl haben Sie noch nicht beantwortet. Bedenken Sie, dass in Betrieben mit 10 oder weniger Vollzeit-Mitarbeitern (Chef und Azubis nicht mitgezählt) kein Kündigungsschutz besteht, d.h. grundlose Kündigungen sind jederzeit möglich, es muss "nur" die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

In welchem Tarifvertrag hat jemals gestanden, dass ein Arbeitnehmer einen Monat lang nicht eingesetzt werden darf und das dann nacharbeiten soll?
So einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Es geht hier nicht um geringere Arbeitszeiten, es geht um gar keine Arbeit.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Inge64
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal an euch,

erstmal vielen Dank für euer Einbringen. Ich möchte meinen Arbeitsvertrag nicht im wortlaut hier wiedergeben, aber es steht drin, dass Mehrarbeit möglich ist und auch dass Minusstunden dementsprechend ausgeglichen werden müssen. Allerdings habe ich heute mit zwei Anwälten im Bereich Arbeitsrecht gesprochen. Und alle sagen, dass man mir die Möglichkeit geben muss, meine Stunden zu erfüllen. Zudem habe ich bereits zu Anfang meinen Arbeitsgeber darüber informiert, dass ich gerne arbeiten möchte. Ohne Reaktion. Deshalb sagten mir die Anwälte, dass ich die Stunden nicht nacharbeiten muss. Ich hoffe, dass das stimmt. Ich bin nervlich ziemlich angeschlagen.

LG Inge



-- Editiert von Inge64 am 22.09.2017 13:46

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.542 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen