Minusstunden bei Teilzeit sowie Sicherheitsschuhe

26. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden bei Teilzeit sowie Sicherheitsschuhe

Ich habe seit Anfang September einen neuen Job. In meinem AV steht:

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Lage der Arbeitszeit sowie der Pausen wird im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen vom Arbeitgeber bestimmt. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten.

Mündlich ausgemacht hatten wir, daß die 20 Stunden auf 2-3 Tage pro Woche aufgeteilt werden sollten, eine Woche mal etwas mehr, eine andere dann weniger. Nun treten erste Probleme auf: Die schaffen es nicht, mich für 20 Stunden in der Woche einzusetzen. Ich habe jede Woche wieder weniger als 20 Stunden. Zuerst nur ein paar, da habe ich mir noch nichts bei gedacht. Jetzt wird es aber krass: Gestern hatte ich einen 10-Stunden-Tag. Der zweite Einsatz diese Woche war für heute geplant. Gestern teilte mir ein Kollege beiläufig mit, daß dieser Einsatz ersatzlos gestrichen wäre. Also habe ich diese Woche nur 10 Stunden. Zusammen mit den 6 Minusstunden, die sich in den letzten 3 Wochen angesammelt haben, macht das nun schon 16 Minusstunden. Nächste Woche bin ich auch wieder nur für 1 Tag eingeteilt.

Ich habe das Problem schon angesprochen. Man sagte mir, daß das nur in der Einarbeitung so wäre, weil sie nicht immer jemanden hätten, bei dem ich mitfahren kann. Ab Mitte Oktober erwarten sie von mir, daß ich alleine losfahren soll. Dann würde ich auf deutlich mehr Stunden kommen. So wie ich das sehe, werde ich das aber nicht packen, ab Mitte Oktober diesen Job alleine zu machen. Ich rechne stark damit, daß ich dann wieder entlassen werde. Bekomme ich dann die ganzen Minusstunden bezahlt?

Sicherheitsschuhe habe ich nicht bekommen. Ein Kollege hat mich gestern darauf angesprochen, daß ich mir Sicherheitsschuhe besorgen müßte. Meines Wissens nach ist das aber doch Aufgabe des Arbeitgebers oder nicht?

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38 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Es ist Sache des AG sicherzustellen, dass genug Arbeit da ist für die Arbeitszeit, die er von dir abrufen kann. Wenn er das nicht tut, muss er die Stunden gleichwohl zahlen.
Sicherheitsschuhe bereitzustellen, ist Sache des AG, ob du mit dem bereit gestellten Material aber zufrieden sein wirst, steht dann auf einem anderen Blatt.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden.


Und damit entstehen KEINE Minusstunden, wenn dich dein Arbeitgeber nicht einsetzt.

Zitat (von hannss12):
Bekomme ich dann die ganzen Minusstunden bezahlt?


Da keine Minusstunden existieren, müsstet Du für September ganz normales Gehalt/Lohn bekommen, sprich rund 80 Std. ausbezahlt.

Zum Thema Schuhe hat Blaubär bereits alles gesagt, Grundlage dazu:
Paragraph 3, Arbeitsschutzgesetz
Zitat:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1.
für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2.
Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.


-- Editiert von spatenklopper am 26.09.2019 12:01

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hinsichtlich der Schuhe ist doch erst einmal die Frage, ob die Schuhe überhaupt erforderlich sind.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
daß ich mir Sicherheitsschuhe besorgen müßte. Meines Wissens nach ist das aber doch Aufgabe des Arbeitgebers oder nicht?
Der AG wird dir die Kosten dann erstatten, wenn du den Beleg über den Kauf vorweist.

Der AG wird kaum Si-Schuhe in allen Größen in seiner Firma vorrätig halten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... da würde ich mich aber zuvor vergewissern, wie derAG es denn gerne hätte

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#6
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Arbeit ist im Elektrohandwerk. Ich glaube schon, daß Sicherheitsschuhe da erforderlich sind. Da meine Kollegen sich alle ihre Schuhe selber besorgt und bezahlt haben, gehe ich aber davon aus, daß ich das nicht werde durchsetzen können. Den §3 ArbSchG scheint in der Firma niemand zu kennen. Ich werde denen das mal ausrucken. Mal sehen, was die dazu sagen.

Wie sieht es aus mit Überstunden? Wie viele sind zulässig? Wenn die jetzt wollen, daß ich 1 Woche 40 Stunden arbeiten soll, dürfen die das verlangen?



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Die Arbeit ist im Elektrohandwerk. Ich glaube schon, daß Sicherheitsschuhe da erforderlich sind.

Kommt immer darauf an was man wo macht.



Zitat (von hannss12):
Da meine Kollegen sich alle ihre Schuhe selber besorgt und bezahlt haben, gehe ich aber davon aus, daß ich das nicht werde durchsetzen können.

Kommt ganz darauf an, wie weit man gehen will und ob man Probezeit hat.



Zitat (von hannss12):
Wenn die jetzt wollen, daß ich 1 Woche 40 Stunden arbeiten soll, dürfen die das verlangen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Da kommt es dann darauf an, was genu diesbezüglich vertraglich vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Überstunden: Schau doch einfach in deinen AV - da wird etwas stehen der Art, dass Mehrarbeit verlangt werden kann.
Sicherheitsschuhe: Es kann ja sein, dass es bei euch üblich ist, dass AN sich die Dinge selbst beschafft. Was ist so schwer daran, die Zuständigen zu fragen und sich die Genehmigung samt Zusicherung der Kostenübernahme zu holen?

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#9
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja in meinem Eingangs-Thread den entsprechenden Passus aus dem AV zitiert. Danach müssen Überstunden geleistet werden. Aber es steht nicht da, wieviele. Ausgemacht wurden ca. 20 Arbeitsstunden pro Woche, verteilt auf 2-3 Tage.

Ich habe ja in der Firma gerade erst angefangen. Als Neuling möchte ich nicht gleich Forderungen stellen. Da es aber ein Gesetz gibt, daß die Beschaffung der Sicherheitsschuhe eindeutig dem AG auferlegt, bin ich schon der Meinung, daß die das auch machen sollten. Ich habe halt die gesetzliche Grundlage erst hier erfahren. Vielen Dank noch mal. Das macht es etwas einfacher. Nur verstehe ich nicht, warum dieses Gesetz kein AG zu kennen scheint.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Da es aber ein Gesetz gibt,
Welches wäre das? § 3 ArbSchG sagt nicht, dass dein AG dir die Schuhe besorgen und anpassen muss.
Du wirst deinen Vorgesetzten also fragen müssen, was zu tun ist und wie das dieser AG regelt.
Zitat (von hannss12):
bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten.
Mehrarbeit sind keine Überstunden. Bitte nicht verwechseln.
Zitat (von hannss12):
Aber es steht nicht da, wieviele.
Das muss dort nicht stehen.
Zitat (von hannss12):
Ausgemacht wurden ca. 20 Arbeitsstunden pro Woche, verteilt auf 2-3 Tage.
Das wiederum ist nur deine vertragliche Arbeitszeit.
Zitat (von hannss12):
Nur verstehe ich nicht, warum dieses Gesetz kein AG zu kennen scheint.
Das ist ja auch überhaupt nicht so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite auf Montage. Ich nehme schon an, daß da Sicherheitsschuhe erforderlich sind. Wenn ich den AG frage, weiß ich schon, was der sagen wird: Daß ich mir auf meine Kosten welche besorgen soll. In meinen letzten 4 Firmen habe ich auch keine bekommen. Deshalb scheint es mir schon so, daß niemand von diesem Gesetz weiß.

Ich wußte noch nicht, daß es einen Unterschied gibt zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Habe gerade im Google nachgeschaut. Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das also nur, daß ich bei Bedarf mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten muß, nicht aber, daß ich Überstunden machen muß.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Ich arbeite auf Montage. Ich nehme schon an, daß da Sicherheitsschuhe erforderlich sind.
Davon gehe ich auch aus.
Zitat (von hannss12):
In meinen letzten 4 Firmen habe ich auch keine bekommen.
Dann hast du dir doch sicher mind. 1 Paar selber gekauft? Diese hast du vielleicht sogar jetzt noch?
Zitat (von hannss12):
Deshalb scheint es mir schon so, daß niemand von diesem Gesetz weiß.
Wahrscheinlich besteht der Unterschied darin, dass div. AG das Gesetz nur einfach nicht einhalten. Kann das sein?
Zitat (von hannss12):
nicht aber, daß ich Überstunden machen muß.
Nein. Das bedeutet es nicht.

Mehrarbeit ist die flexible Arbeitszeit, die für den AN auf einem sog. Arbeitszeitkonto gesammelt wird (in Plus-Stunden und Minus-Stunden). Diese Zeiten kann der AN dann durch Freizeit und/oder Mehrarbeit ausgleichen. Da geht es nicht um Geld, sondern um Zeit.
Du hast bisher offenbar schon etliche Minusstunden, die du hoffentlich belegen kannst.

Überstunden werden ganz besonders vom AG angeordnet. Die müssen auch anders bezahlt werden. Da gehts nur um Geld.
Aber auch das händeln viele AG durchaus anders.


Du bist ja grad mal 1 Monat in dieser Firma.
Ich hoffe, es pendelt sich alles gut ein.
viel Glück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber ich verstehe es nicht. Die anderen haben alle gesagt, ich hätte keine Minusstunden. Und nun doch? Wie ich im ersten Beitrag schon geschrieben habe, rechne ich damit, Mitte Oktober wieder entlassen zu werden, da ich die Anforderungen nicht bringen kann. Ich bin aber auf das Geld angewiesen.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Die anderen haben alle gesagt, ich hätte keine Minusstunden.
Richtig. Dein Vertrag sagt doch 20 Std. in der Woche.
Also muss dein Chef dich genau auch 20 Std. in der Woche bezahlen.
Dass es nicht genügend zu tun gibt, ist Sache des Chefs= Unternehmerisches Risiko.

Also hast du keine (echten) Minusstunden. Und du hast den Lohn für 20 Wochenstunden zu kriegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Erklärung. Wie ist das nun mit der Mehrarbeit? Wieviel Mehrarbeit kann der AG verlangen? 48 St wie bei VZ-Beschäftigten? Oder gibt es da eine andere Regelung bei TZ?

Mit Sicherheitsschuhen habe ich heute meinen Kollegen gefragt. Der arbeitet mit Turnschuhen. Er sagte, er habe Sicherheitsschuhe, die er sich selber gekauft hat. Er bräuchte aber neue. Die Firma würde da nichts für zahlen, weshalb er erstmal Turnschuhe nimmt.

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Mehrarbeit: Der AG hat sich am Vertrag zu orientieren. Im Mittel muss herauskommen, was und wie es im AV festgelegt ist. Kann bedeuten, dass es mal mehr Wochenstunden sind, wenn das sachlich geboten ist, aber es muss dann Ausgleich geben.
Sicherheitsschuhe: "Geh gleich zum Schmied und nicht zum Schmiedl" heißt es nicht zu Unrecht. Du fragst Hinz und Kunz, ob bei euch Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind. Wissen kann und muss es ein/e Sicherheitsbeauftrage/r im Betrieb oder die Berufsgenossenschaft.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Mitte Oktober wieder entlassen zu werden, da ich die Anforderungen nicht bringen kann
Wenn das so ist, dann zieh doch so lange die Sicherheitsschuhe an, die du von der letzten Firma noch hast.
Zitat (von hannss12):
In meinen letzten 4 Firmen habe ich auch keine bekommen.
Und auch selbst keine gekauft?

Gern nochmal: Frag die Verantwortlichen, nicht irgendwelche Kollegen.
Zitat (von hannss12):
48 St wie bei VZ-Beschäftigten?
Das ist wohl keine Mehrarbeit. Ein Vollzeit-Beschäftigter kann 48 Wochenstunden arbeiten. Wenn sein Vertrag das so sagt. Da ist noch KEINE Stunde Mehrarbeit dabei.

Für alle Arbeitszeit und Mehrarbeit muss trotzdem das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.

Warum fragst du immer wieder nach? Arbeite 20 Wochenstunden, oder weniger, wenn nicht genügend Arbeit da ist. Für 20 Wochenstunden wirst du den Lohn erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gespräch mit den Chefs ist erst nächste Woche. Bis dahin möchte ich möglichst viele Informationen zusammenbekommen, damit ich meine Rechte kenne. Und noch mal: Ich habe keine Sicherheitsschuhe, auch nicht von früher. Es hat sich bislang nie einer darum gekümmert, mit was ich arbeite.

Ich frage immer wieder nach, da noch nicht alle meine Fragen beantwortet wurden.

Zitat (von Anami):
§ 3 ArbSchG sagt nicht, dass dein AG dir die Schuhe besorgen und anpassen muss.

Also jetzt doch nicht mehr?

Zitat (von blaubär+):
Kann bedeuten, dass es mal mehr Wochenstunden sind, wenn das sachlich geboten ist, aber es muss dann Ausgleich geben.

Meine Frage war aber, wieviel mehr denn erlaubt ist. Gibt es da eine Höchstgrenze? Kann er verlangen, daß ich dann auf einmal 48 Stunden in der Woche arbeiten muß? Den Ausgleich habe ich ja jetzt schon gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Also jetzt doch nicht mehr?
Dein AG kann es doch anders organisieren.
Zitat (von Anami):
Du wirst deinen Vorgesetzten also fragen müssen, was zu tun ist und wie dieser AG es regelt.
Zitat (von spatenklopper):
hat...die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen
Ganz viele AG machen es so: Sie sagen ihren neuen MA, sie mögen sich bitte die erf. Si-Schuhe im Fachgeschäft kaufen. Dann die Quittung vorlegen und der AN bekommt das Geld erstattet.---Wenige AG gehen selbst los, kaufen X Paar Si-Schuhe für alle möglichen Füße ihrer MA.

Zitat (von hannss12):
Gibt es da eine Höchstgrenze?
Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Zitat (von Anami):
Für alle Arbeitszeit und Mehrarbeit muss trotzdem das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Zitat (von hannss12):
damit ich meine Rechte kenne.
Ja, das ist wichtig. Aber oben hattest du geschrieben:
Zitat (von hannss12):
So wie ich das sehe, werde ich das aber nicht packen, ab Mitte Oktober diesen Job alleine zu machen. Ich rechne stark damit, daß ich dann wieder entlassen werde.
Zitat (von hannss12):
Wie ich im ersten Beitrag schon geschrieben habe, rechne ich damit, Mitte Oktober wieder entlassen zu werden, da ich die Anforderungen nicht bringen kann

Dann dürfte es müssig sein, über die Si-Schuhe noch viele Worte zu verlieren.
Und 20 Wochenstunden vom ersten bis zum letzten Tag deiner Beschäftigung dort--- muss der AG dir bezahlen. Egal, ob du 20 Std oder weniger gearbeitet hast.

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#20
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ... wie viel mehr denn erlaubt ist. ..... daß ich dann auf einmal 48 Stunden in der Woche arbeiten muß?

Theoretisch ist das möglich, sogar bis 60 Stunden/Woche nach Arbeitszeitgesetz. Aber eben höchst theoretisch. Und weitab von deinen vertraglichen Pflichten.

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#21
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Erklärungen. Die Infos benötige ich ja auch, wenn ich entlassen werde, da es in der nächsten Firma dann gleich weitergeht. Es treten da bestimmt ähnliche Probleme auf. Daß der AG mir auch die Sicherheitsschuhe zahlen kann, die ich selber besorge, ist mir klar. Wäre ja auch besser so, wenn ich mir selber welche aussuchen kann. Nur leider habe ich - genau wie meine Kollegen - auch schon in früheren Firmen die Erfahrung gemacht, daß viele Firmen dazu nicht bereit sind, also weder dazu die Sicherheitsschuhe zu stellen noch dazu die Rechnung zu zahlen. Wie geht man als neuer Mitarbeiter dann vor?

Und noch eine Frage zur Mehrarbeit. Laut meinem AV bin ich zur Mehrarbeit verpflichtet, nicht zu Überstunden. Trotzdem soll mein AG mich dazu verpflichten können, bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten? Und das ohne Bezahlung?

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Laut meinem AV bin ich zur Mehrarbeit verpflichtet
Ja, richtig.
Zitat (von hannss12):
Trotzdem soll mein AG mich dazu verpflichten können, bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten?
Das war doch ein theoretisches Beispiel, also das allerhöchstens Mögliche.
Im ganz extremen Fall: Dann wären das mal 6 Tage mit je 10 Stunden. Davon aber 20 reguläre. Bleiben höchstesn die theoretischen 40 Std als Mehrarbeit.
Zitat (von hannss12):
Und das ohne Bezahlung?
Nö. Denn 20 Std. pro Woche muss er dir doch bezahlen--- wenn dein Vertrag 20 Wochenstunden beinhaltet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich nicht glauben: Das soll wirklich legal sein, einen für 20 Stunden einstellen und bezahlen und dann 60 Stunden arbeiten lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

So hat das hier niemand geschrieben.

Lies bitte endlich das Arbeitszeitgesetz.
Informiere dich bitte über flexible Arbeitszeitmodelle.
Lies bitte nochmals deinen jetzigen Arbeitsvertrag.

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, daß das niemand hier richtig erklären kann. Es muß doch da irgend eine Grenze nach oben geben. Lesen bringt mich da auch nicht weiter. Davon mal abgesehen, habe ich gerade meine Verdienstabrechnung für September bekommen. Sie haben mir nur die Stunden ausgezahlt, die ich gearbeitet habe, ca. 50 Stunden im Semptember. Und jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Sie haben mir nur die Stunden ausgezahlt, die ich gearbeitet habe, ca. 50 Stunden im Semptember. Und jetzt?

Hätten die auch noch für Stunden zahlen sollen die man nicht gearbeitet hat? Auf welcher Grundlage soll das denn basieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also jetzt werden doch wieder nur die Stunden gezahlt, die ich gearbeitet habe? Wir hatten einen Vertrag über 20 Stunden in der Woche. Leider wurde ich nur für viel weniger Stunden eingesetzt. Alle anderen hier haben doch gesagt, der AG müßte mir die vertraglich ausgemachten 20 Stunden zahlen, auch wenn ich nicht so viel gearbeitet habe.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Schade, daß das niemand hier richtig erklären kann.
Es hat bisher jeder richtig erklärt, du hast es einfach nicht verstanden und verdrehst den Sinn dessen, was die Vorschreiber geschrieben haben. Den absolut allerwichtigsten Ratschlag scheinst du einfach nicht beherzigen zu wollen:
Zitat (von Anami):
Lies bitte endlich das Arbeitszeitgesetz.
Informiere dich bitte über flexible Arbeitszeitmodelle.
Lies bitte nochmals deinen jetzigen Arbeitsvertrag.

1) Dein AG hat dir die Sicherheitsschuhe zu bezahlen
2) Dein AG hat dir mindestens die 20 Stunden pro Woche zu bezahlen
3) Wenn der AG nicht genügend Arbeit hat und dich für weniger als 20 Stunden pro Woche einteilt, dann fallen KEINE Minusstunden an
4) Überstunden muss der AG bezahlen

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hannss12):
Alle anderen hier haben doch gesagt, der AG müßte mir die vertraglich ausgemachten 20 Stunden zahlen, auch wenn ich nicht so viel gearbeitet habe.
Ja. Und? Dann haben alle hier Recht.
Nur dein Arbeitgeber nicht.
Also musst du vom AG die Bezahlung lt. Vertrag verlangen.
Zur Not über das Arbeitsgericht. Nennt sich Lohnklage.

Hast du denn schon die Kündigung bekommen?
Und wie wirst du im Oktober eingesetzt? Sind ja mind. schon 50 Std. lt. Vertrag

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hannss12
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Hätten die auch noch für Stunden zahlen sollen die man nicht gearbeitet hat? Auf welcher Grundlage soll das denn basieren?

Das ist doch aber wieder eine komplett gegenteilige Aussage oder verstehe ich das verkehrt?

Kündigung ist noch nicht gekommen. Die Anforderungen sind herabgesetzt worden. Also vielleicht kommt auch gar keine oder jedenfalls noch nicht. Wenn ich aber jetzt meinen Lohn einklage, kommt sie bestimmt. Ich werde jetzt immer für 2 Tage in der Woche eingesetzt, was nicht immer für 20 Stunden reicht. Gestern zwar hatten wir einen 13-Stunden-Tag. Oft sind es aber auch nur 6 oder 7 Stunden.

0x Hilfreiche Antwort

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