Minusstunden bei Urlaub und Krankheit?

22. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.02.2018 09:55:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Minusstunden bei Urlaub und Krankheit?

Hallo,
ich hoffe hier kann ich Hilfe finden.

Ich arbeite 25 Stunden pro Woche wie folgt
Montag 5h
Mittwoch 3,5h
Donnerstag 5h
Freitag 5h
Samstag 6,5h

Da ich ein Rückenproblem haben, bin ich 4 Wochen auf Reha und einige Wochen im Krankenhaus gewesen, auch Urlaub hatte ich mal.

So jetzt zu meinem Problem:
Durch Krankheit und Urlaub haben sich bei mir fast 100 Minusstunden aufgebaut.
Jetzt habe ich alles mal bei meinem Chef hinterfragt.
Folgendes:
Ich hatte drei Wochen Urlaub, die Rechnung vom Chef:
3 x 6 Tage, á Tag 3 Stunden = 54 h
Hätte ich die drei Wochen gearbeitet, hätte ich 75 h auf dem Stundenkonto.
Also fehlen mir über den Urlaubszeitraum 21 h.
Bei einer Woche Krankheit wird auch so gerechnet.
6 Tage á 3 Stunden = 18 h, das heißt mir fehlen 7 Stunden für eine Woche Krankheit.
Die vielen Minusstunden ergeben sich aus meinen 3 Wochen Urlaub, 4 Wochen Reha und ca. 4 Wochen Krankenhaus.

Momentan liegt mir mein Chef ständig wegen meiner Minusstunden in den Ohren und ich versuche so viel wie möglich zu arbeiten um Stunden gut zu machen. (Bin jetzt bei nur noch 20 Minusstunden).

Im Januar war ich Freitag und Samstag krankgeschrieben, da heißt ich hätte normalerweise 11,5 h gearbeitet, aber nur 6 h bekommen. Wieder 5,5 h die mir fehlen!

Nach einer Diskussion ist er jetzt bereit statt 3 h, 4 h pro Urlaub oder Krankheitstag zu zahlen.

Aber das kann doch so nicht richtig sein??
Wo kann ich etwas finden mit dem ich meinen Chef überzeugen kann das das nicht sein darf?
Oder ist er doch im Recht?
Bitte um schnelle Hilfe!
Danke schon einmal im voraus.

Ach ja, bei Krankheit rechnet er alle Tage die auf der Krankenmeldung stehen, auch die normalerweise nicht gearbeitet werden (Bei mir nur der Dienstag). Meine Kolleginnen arbeiten 3-4 Tag pro Woche und die bekommen die gleiche Rechnung.

-- Editiert IchLissy am 22.02.2015 18:43

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Hast Du überhaupt ein Arbeitszeitkonto vereinbart?
Handelt es sich um einen Kleinbetrieb (bis 10 Mitarbieter)





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.02.2018 09:55:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist ein Betrieb mit 12 Arbeitern und ich bin angemeldet auf 95 Stunden. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nicht.


-----------------
""

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Aber das kann doch so nicht richtig sein?? <hr size=1 noshade>

Ist es auch nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Wo kann ich etwas finden mit dem ich meinen Chef überzeugen kann das das nicht sein darf? <hr size=1 noshade>

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

quote:<hr size=1 noshade>Es ist ein Betrieb mit 12 Arbeitern <hr size=1 noshade>

Könnte ein Problem werden.
Denn der gesetzliche Kündigungsschutz greift nur in Betrieben mit mindestens 10 Vollzeit-Arbeitsplätzen - oder entsprechend mehr Teilzeit-Arbeitsplätzen. Sind also in den "12 Arbeitern" mehr als 2 Teilzeit-Arbeitnehmer enthalten, könnte es sein, dass kein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht. Das müsste man dann genau nachprüfen.
Ohne gesetzlichen Kündigungsschutz kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer relativ leicht auf die Straße setzen.
Da müsste man dann abwägen, wie sehr man auf sein Recht besteht.
Recht haben und Recht bekommen sind besonders in Kleinbetrieben zwei unterschiedliche Dinge.

quote:<hr size=1 noshade>Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nicht. <hr size=1 noshade>

Unbedingt einfordern. Wird man evtl. später noch brauchen.
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

//Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nicht.

Ein mündlicher ist nicht notwendig schlechter.

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen