Hallo, und danke schon einmal im voraus für eure Hilfen und Antworten zu meinen Problemen/Fragen.
Ich habe eigentlich mehrere Fragen, aber immer eins nach dem Anderen. Habe in diesen Sachen so gar keine Ahnung, was im Arbeitsrecht der AG darf oder nicht.
Sollte das Thema im falschen Beitrag sein bitte Verschieben.
Ich Arbeite seit fast 3 Jahren (12.04.2021) bei einer Kampfmittelbergungs Firma (als Quereinsteiger), und da sind so einige Sachen die dort nicht so Laufen wie sie eigentlich sollten.
die Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Std. von Mo-Fr. im Arbeitsvertrag ist zwar ein AZK Konto angegeben aber sonst wird nicht wirklich weiter darauf eingegangen, wie die Ausfallzeiten berechnet werden wenn der AG uns nachhause Schickt oder für uns keine Arbeit hat. wir erhalten zwar am Monatsende einen Stunden Zetel aber in dem Steht auch nicht wirklich was, nur ob man da war oder nicht und die tägliche Arbeitszeit bzw. Monatliche Arbeitszeit, keine wirklichen weiteren angaben.
Da wir in ein Munitionsbergungs unternehmen Arbeiten, arbeiten wir auch zum Größten teil im Freien.
Sollte die Witterung es mal nicht zulassen das wir Arbeiten können, z.B. weil im Winter der Boden so gefroren ist, so das es uns unmöglich ist das Gefundene sicher aus dem Boden zu graben.
aber nun zu meiner Frage:
Der AG zieht uns dann diese zeit vom AZK Konto ab oder vom Urlaub, ob es der AG auch beim Urlaub macht bin ich mir nicht siecher, zumindest kam es bei mir noch nicht vor, aber sicher bin ich mir in dieser Firma nicht mehr, mich hatte der AG Gefragt ob er mir für diese zeit Urlaub berennen darf, da die zeit in der wir Witterungsbedingt nicht arbeiten können schon einmal par Wochen dauern können.
1. der AG schickt uns von sich aus an diesem Tag bzw. für den Rest des Tages nach hause, ab und zu auch wenn es den Ganzen Tag Regnet oder im Sommer wenn es mal zu heiß ist.
2. der AG sagt zu uns wir können zu Hause bleiben, solange es die Witterung nicht zu lässt das wir wider Arbeiten können, der AG meldet sich dann wider bei uns wenn es weitergeht.
3. der AG hat zur zeit keine Arbeit für mich, so das ich zuhause bleiben muss, der AG meldet sich dann wider bei mir sobald er was für mich Hat.
bei allen 3 Punkten, zieht der AG uns die Zeit die wir nicht Arbeiten kontern vom AZK ab, so das unser AZK am ende mehr - Std. aufweist als + Std.
der punkt 3 ist bei mir gerade aktuell.
bei Punkt 1 sind das auch mal nur 1 Std. fast am ende des Tages.
Darf der AG das, den Ich habe das ja nicht verursacht war nicht krank oder sonstige die das gerecht fertigen würden.
Habe mal nein Arbeitsvertrag beigefügt um mal zuschauen ob es alles Rechtens ist vor allem beim AZK und Minusstunden.
Arbeitsvertrag Link
https://online.fliphtml5.com/pjvwn/lvzx/index.html
der Link sollte laut Anbieter 7 Tage verfügbar sein, gibt es eine Alternative solche Dateien hier hoch zu laden die kostenlos sind.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
-- Editiert von User am 23. Februar 2024 13:53
Minusstunden des AG weil keine Arbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du könntest in deinem ersten Beitrag/Thread einfach weiterschreiben.ZitatSollte das Thema im falschen Beitrag sein bitte Verschieben. :
Oder erstmal alle Fragen sammeln und dann gesammelt hier stellen.
Ansonsten: Ja, der Zeitausgleich / Plusstunden gegen Minusstunden ist zulässig.
Das hat nichts mit der Vergütung für deine 40-Std. Woche zu tun.
Dein AV wirft i.d.T. einige Fragen auf; hier der Versuch einer Orientierung
a) Dein AV geht über 40 Wochenstunden, allerdings sind die nicht wirklich einzuhalten, wie du schilderst
b) Dafür gibt es ein AZ-Konto in den Grenzen von + 180 bis -80 Stunden. AZK sollen dem Grundsatz nach eben solche Betriebsschwankungen ausgleichen.
Ausfallzeiten werden im AZK geführt, die durch 'Einwirkung Dritter entstehen können' - das passt aber m.E. herzlich wenig zusammen mit den Umständen, von denen du erzählst: Ob Einwirkung Dritter auch Unbill des Wetters beinhaltet ( ist ein Wettergott 'Dritter' im Sinne des AV, oder Sommer/Winter/Hitze ... )
Hier gibt es m.E. durchaus Überprüfungsbedarf.
Dann:
- die Zeiterfassung scheint mir nicht den aktuellen Anforderungen zu genügen. Sie müsste klar ausweisen, an welchen Tagen zu welchen Zeiten du gearbeitet hast.
- der AV ist ausgesprochen arbeitgeberfreundlich gehalten, etwa durch die Bestimmung, dass AZ erst am Ort der Muni-Bergung beginnt; Rüstzeiten sind gar nicht vorgesehen.
Angemerkt: dein Urlaubskonto darf wegen irgendwelcher Minusstunden nicht angerührt werden. Auf der anderen Seite wird klar sein, dass Urlaub in der Hauptsaison wohl eher nicht genehmigt wird.
Du erzählst nicht, wie du zu deinen Einsätzen kommst, wie dir Einsatzpläne bekannt werden; hier wäre von Bedeutung, dass mitgeteilte Einsatzpläne verbindlich sind und nicht so mal eben widerrufen werden können. Ebenso problematisch, dir und euch die Zeiten im Einsatz zu kürzen. Ebenso müsste es einen Vorlauf für die Verpflichtung zur Arbeit geben, anerkannt sind 4 Tage Vorlauf.
Alles in Allem komme ich zu der Vermutung, dass du gewissermaßen den 'falschen AV' haben könntest; zu viele Wochenstunden, falscher Vertragstyp. Deine Schilderung legt eher eine Vertrag des Typs 'Arbeit auf Abruf' nahe - damit wären vmtl. die Grenzen dieser schier grenzenlosen Verfügbarkeit im Sinne des Arbeitnehmerschutzes besser gesteckt. M.a.W: du solltest deinen AV von einem Fachanwalt prüfen lassen, evtl. hier bei 123recht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... nachgehakt: Was bekommst du denn monatlich ausbezahlt? Nach Stundenabrechnung oder fest auf der Basis von 40 Wochenstunden?
40 Wochenstunden gelten ja als Vollzeit - da ist nicht viel Luft nach oben. Wenn Arbeit ausfällt oder abgesagt wird, müsste es Wochen mit mehr als 40 Stunden geben - das ist aber nur begrenzt möglich. Übers Jahr hin könnte das zu einer üblen Falle für AN führen, dass sie nur noch im Minus sind.
Hallo ich habe heute am 29.02.24 auf die letzten obrigen Fragen geantwortet, aber leider ist die Antwort leider nicht mehr zu finden.
Aber das hat sich heute wohl erledigt, da der AG mir heute per Einschreiben die Ordnungsgemäße und Fristgerechte Kündigung geschickt hat, in der Kündigung ist kein Grund angegeben warum mir eigentlich gekündigtwurde. Gekündigt bin ich zum 31.3.24.
Bin dort fast 3 Jahre beschäftigt, die Firma hat über 420 Mitarbeiter.
Ich habe den Erhalt der Kündigung beim Postboten Quittiert, da er mir den Brief sonst nicht ausgehändigt hätte, war das ein Fehler von mir und habe ich jetzt alle Rechtsansprüche die ich an den AG noch habe verwirkt oder gild das nur wenn ich die Kündigung beim AG direkt unterschrieben hätte.
Wolte noch zum Arbeitsamt um mich Arbeitsloszumelden um geld zu bekommen und dan zum Gericht wegen einer Kündigungsschutz Klage wegen Abfindung usw.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Zitatwar das ein Fehler von mir und habe ich jetzt alle Rechtsansprüche die ich an den AG noch habe verwirkt oder gild das nur wenn ich die Kündigung beim AG direkt unterschrieben hätte. :
Beim Postboten hast du wahrscheinlich nur den Empfang des Schreibens (Einschreiben) quittiert, mehr nicht. Das ist keine Zustimmung zur Kündigung (auf die es im übrigen auch gar nicht ankäme).
Nur um das richtig zu stellen: es gibt keine Kündigungsschutzklage wegen Abfindung! Die Kündigungsschutzklage hat das Ziel, dass die Kündigung keinen Bestand hat und Du dort weiterhin arbeiten kannst.ZitatGericht wegen einer Kündigungsschutz Klage wegen Abfindung usw. :
Das musste der AG nicht. Zunächst genügt, dass die Kündigung fristgerecht und schriftlich ausgesprochen wurde.Zitatin der Kündigung ist kein Grund angegeben warum mir eigentlich gekündigtwurde. :
Nein, das war kein Fehler. Es war nur der Brief gegen Übergabe an dich zu quittieren. Der AG möchte sichergehen, dass du die Kündigung erhalten hast.ZitatIch habe den Erhalt der Kündigung beim Postboten Quittiert, da er mir den Brief sonst nicht ausgehändigt hätte, war das ein Fehler von mir :
Nein, du hast deine Rechtsansprüche nicht verwirkt.
Du kannst nun Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Dafür gilt die Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Also zähle ab heute.
Hinweis: Du solltest nicht auf Abfindung klagen, denn darauf hast du keinerlei Anspruch. Du kannst zB auf Weiterbeschäftigung klagen.
Grundsätzlich: Die Kündigung des AG muss man überhaupt nicht unterschreiben. Der AG erklärt einseitig seinen Willen--- du als AN kannst dich dagegen rechtlich wehren.
Ja, das solltest du tun.ZitatWolte noch zum Arbeitsamt um mich Arbeitsloszumelden um geld zu bekommen :
Zuerst arbeitsuchend melden---das geht heute oder morgen auch telefonisch.
Dann persönlich arbeitslos melden am 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit. Das wäre der 2.4.24. (der Dienstag nach Ostern)
ZitatNur um das richtig zu stellen: es gibt keine Kündigungsschutzklage wegen Abfindung! Die Kündigungsschutzklage hat das Ziel, dass die Kündigung keinen Bestand hat und Du dort weiterhin arbeiten kannst. :
ZitatHinweis: Du solltest nicht auf Abfindung klagen, denn darauf hast du keinerlei Anspruch. Du kannst zB auf Weiterbeschäftigung klagen. :
Danke noch einmal für eure Hilfe und Antworten.
zur Frage bzw. Antwort bezüglich der Weiterbeschäftigung beim AG, da besteht kein Interesse meinerseits mehr, suche mir lieber was anderes, ist zu viel Negatives in dieser Firma vorgefallen und andere Sachen.
1.
zur Abfindung: dachte Ich, dass Ich da auch schon mit 3 fast Jahren da Zugehörigkeit Anspruch hätte. das habe ich irgendwo mall gelesen, dass es so 50% vom Bruttolohn pro Beschäftigung Jahr geben soll bzw. könnte.
2.
Da Ich nicht vorhabe in dieser Firma weiterbeschäftigt werden möchte und auch kein Anspruch auf eine Abfindung habe, kann Ich mir doch auch eine Kündigungsschutz Klage sparen oder was meint Ihr dazu?
3.
wenn Ich wie in Punkt 2 keine Kündigungsschutzklage machen muss hat doch das Arbeitsuchend beim Amt gereicht?
4.
das einzige auf das Ich noch warten muss ist das mir mein AG meinen Restlichen Lohn und mir die restlichen Urlaubstage, (sonstige mir noch zustehende Rechtsansprüche an meinem AG) usw. ausbezahlt, das wäre dann aber erst der 10.03.24 bzw. das letzte Mal zum 10.04.24, sollte der AG mir den letzten Lohn usw. der mir noch zusteht nicht am regulären Zahltag (am 10 des folge Monats) an mich auszahlen, spätestens ab da kann oder sollte Ich mich an einen RA wenden und Klage einreichen oder ??, wenn Ja ist aber die 3 Wochen Frist in der Ich Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen kann abgelaufen oder muss Ich mich dann diesbezüglich an ein anderes Gericht wenden ?.
5.
bekomme Ich vom ALG1 Amt eine Sperre ?, da in der Kündigung zwar kein Grund angegeben wurde, aber da ich bei dieser Firma fast 3 Jahre gearbeitet habe und die bestimmt fragen warum die mich jetzt auf einmal entlassen, denn ohne Grund hätte der AG mich doch nicht gekündigt, da müsse doch was anderes vorgefallen sein, die legen das dann so aus als wäre ich schuld und habe die Kündigung beim AG provoziert, was nicht der Fall ist und kann mir auch nicht vorstellen warum da kein Grund angegeben wurde und der AG mir auch sonst nichts gesagt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
-- Editiert von User am 2. März 2024 00:45
Abfindung meint eine Entschädigungsleistung in Geld, Abfindung setzt voraus, dass da etwas ist, wofür Entschädigung zu leisten ist; m.a.W: der AG kauft dem AN etwas ab. Das kann z.B. sein der Verzicht des AN auf K'Schutzklage. Eine Automatik oder ein grundsätzliches Recht auf Abfindung gibt es hingegen nicht.
Kündigungsschutzklage hat zum Ziel, sich den Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn das nicht der Fall ist ....
Eine Sperre gibt es vom Grundsatz her, wenn AN zu seiner Kündigung beigetragen hat. Wenn hier Arbeitsmangel der Hintergrund ist, läuft die K auf Kündigung aus betrieblichen Gründen hinaus.
Bei ausstehenden Geldforderungen aus dem AV ist auch das Arbeitsgericht zuständig. einen RA benötigst du dafür nicht (und der käme womöglich teurer als der Betrag, der dir noch zusteht). Forderungen gegenüber dem AG musst du lt. deinem AV binnen 3 Monaten geltend machen (§15).
In einem Punkt wirst du aufpassen müssen: dein AV sieht vor, dass du Minusstunden erstatten musst. Da diese Minusstunden nach deiner Darstellung i.d.R. durch den AG verursacht worden sind, könnte es notwendig werden, diese Klausel gerichtlich auf ihre Gültigkeit hin überprüfen zu lassen.
Ja, das ist möglich.Zitatsuche mir lieber was anderes :
zu 1: Nein, man könnte evtl. eine Abfindung *aushandeln*, wenn man die KS-Klage erhebt.
zu 2: Richtig.
zu 3: Richtig.
zu 4: Die letzte Zahlung kommt frühestens zu Ende März.
zu 5: Der AG muss dir eine --Arbeitsbescheinigung-- geben. Der AG kann die Bescheinigung dir oder der Arbeitsagentur zuschicken. Vorher kann die Agentur nichts berechnen oder zur Sperrzeit entscheiden. Eine ordentliche fristgerechte Kü zieht iaR keine Sperrzeit nach sich.
Wie viele Minusstunden hast du denn zur Zeit?
Der AG könnte dich jetzt mit diesen Minusstunden auch gem. § 2 des AV in den (bezahlten) *Freizeitausgleich* schicken.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsbescheinigung_ba032120.pdf
Bezugnehmend auf die Antwort von blaubär+.
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich mir Punkt 2 sparen ??.
Da es für mich als leihe nicht einfach ist manches zu verstehen was das Thema Arbeitsrecht angeht, gild auch für andere Rechtsgebite. Es ist für mich meist (Beamten Deutsch) oder wie man das nennt.
Jemanden es Schriftlich zu erklären der in der Sache sogar keine Ahnung hat wie Ich ist schwierig, bei mir ist es besser von Angesicht zu Angesicht solte doch noch was unklar sein kann man noch mal öfters nachfragen, aber das würde hir den Rahmen Sprengen und ist auch nicht sin und zweck hir.
Ist nicht böse gemeint, aber wie gesagt es ist für mich besser wenn alle Punkte einzeln mit einem Ja oder Nein und einen kleinen Text beantwort werden damit ich es als leihe besser verstehe wenn man sich öfters damit beschäftigt dann ist es auch einfacher.
ZitatForderungen gegenüber dem AG musst du lt. deinem AV binnen 3 Monaten geltend machen (§15). :
- Die Forderung beim AG muss ich die bin 3 Monaten ab Kündigung geltend machen oder erst nach der letzten gehalszshlug bzw. zu letzt erhalte Lohnabrechnung vom AG.
Und hilft mir das Arbeitsgericht auch wie ich den stelle und ausfüllen muss.
- Der AG möchte von mir noch Sachen haben die im gehören, muss ich es ihm aushändigen, sind doch nur getragene Arbeitskleidung, kann mir nicht vorstellen das ein neuer Kollege vom Vorgänger Monate oder Jahre lang getragene und kaputte Kleidung tragen möchte,
Kann ich die Kleidung die ich noch habe auch per Post zum AG senden oder ist es besser persönlich und es mir Quittieren lassen um auf der sicheren Seite zu sein nicht das er im Nachhinein noch vorderunen stellt.
Der Hauptsitz des AG ist von mir fast 300Km entfernt und kostet mehr als nur ein Paket.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
ZitatDie Forderung beim AG ... :
Letzte Gehaltszahlung abwarten. Dann weißt du ja erst, was der AG gezahlt hat und was nicht
ZitatUnd hilft mir das Arbeitsgericht auch ... :
Ja, dort gibt es Rechtspfleger, die dir helfen, die Anträge zu formulieren, die genauen Zahlen allerdings musst du selbst wissen.
ZitatDer AG möchte von mir noch Sachen haben, die im gehören :
Egal wie alt, egal in welchem Zustand: Liste machen (Stückliste), Klamotten in den Karton packen, Liste dazu und das Ganze am besten in Gegenwart eines Zeugen.
Ja, es kann dir egal sein, was der AG dann damit macht. Per Post ist möglich und über den Paketversand bekommst du eine Quittung.Zitatmuss ich es ihm aushändigen, :
Zur Sicherheit kannst du fotografieren, wie und was du ins Paket packst.
Wahrscheinlich schickt die Firma bei Kündigungen immer solche Schreiben raus... hat also nichts mit alt oder neu zu tun--- sauber zurück will man sie. Das steht in Absatz 2 des §14 .
Nicht ab Kündigung, sondern erst NACH Ende des Arbeitsverhältnisses. Also zwischen 1. April und 30. Juni.Zitatdie bin 3 Monaten ab Kündigung geltend machen :
Falls du klagen willst, wird die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht dir kostenlos helfen, so eine Klage zu formulieren.
Die Mitarbeiter dort wissen auch, welches Gericht für diesen Betrieb zuständig ist, d.h. wohin die Klage geschickt wird. Das findet sich im Schriftverkehr mit dem AG oder auch im Arbeitsvertrag (Gerichtsstand).
ZitatJemanden es schriftlich zu erklären, der in der Sache so gar keine Ahnung hat ... :
Alles gut und schön - ich habe allerdings auch den Eindruck, dass du ganz schnell dicht machst (verstehe ich ja doch nicht) und zu schnell aufgibst. Du tust dir den größten Gefallen, wenn du so einen Text in Ruhe liest und am besten laut - du wirst erleben, das Manches damit zugänglicher wird. Damit kann man sich selbst euch ein Gefühl der Genugtuung schaffen.
ZitatWie viele Minusstunden hast du denn zur Zeit? :
das sind -25 Std.
habe aber dafür noch 20 Urlaubstage.
ZitatDer AG könnte dich jetzt mit diesen Minusstunden auch gem. § 2 des AV in den (bezahlten) *Freizeitausgleich* schicken. :
da ich ja zum glück noch Resturlaub habe, kann ich es mir vorstellen, aber wenn ich keinen Resturlaub mehr hätte könnte ich mir nicht vorstellen das mich der AG mit Minusstunden auf seine kosten bis zum 29.03.2024 bezahlten Freizeitausgleich schickt.
Kann ich den AG eigentlich mitteilen, das ich von heute auf morgen oder von Jetzt auf gleich mein Resturlaub nehmen möchte den ich noch habe da ich ja sowieso Gekündigt bin. per Mail, Telefonisch oder Persönlich. muss er mir das gewähren oder kann er mir das verweigern und darauf bestehen das ich bis zum letzten tag Arbeiten muss und er mir dann den Resturlaub nach dem 31.03.2024 mit der April Lohnabrechnung ausbezahlt.
ZitatEgal wie alt, egal in welchem Zustand: Liste machen (Stückliste), Klamotten in den Karton packen, Liste dazu und das Ganze am besten in Gegenwart eines Zeugen. :
Der bzw. die zeugen können die auch Familien angehörige sein oder ist das irrelevant hupt Sache ein zeuge, geht auch ein ein Video und Bilder als Nachweis oder beides zusammen, aber wer sagt mir das sie nicht noch mehr haben wollen, da ich von der Firma keine schriftliche und vor Ort unterschrieben Bestätigung bekommen habe das es erledigt ist, können ja noch behaupten es fehlt doch noch was das ich weder erhalten noch habe.
Es steht in der Kündigung ja nur, sie bitten mich die noch in meinem Besitz befindliche Eigentum der Firma bis spätestens zum 31.03.2024 vollständig in der Hauptniederlassung der Firma zu übergeben. kein Wort von wieviel und was genau. in den 3 Jahren sind ja auch einige Sachen neu dazu gekommen oder existieren nicht mehr, da kaputt oder sonstiges, darüber gibt es auch keinen Nachweis was damit passiert ist wir haben nur gesagt wir brauche dieses oder jenes, wurde von der Firma einfach getaucht und das alte von uns oder der Firma entsorgt, den erhalt oder des ausrangieren haben wir auch nie mehr Quittierten müssen.
zählen eigentlich auch die Sachen die uns die Firma als Weinachts (Geschenk) zu Weinachten per Post zugeschickt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Dann gibst Du halt einfach all die Dinge ab, die Eigentum der Firma sind und derzeit noch in Deinem Besitz sind.ZitatEs steht in der Kündigung ja nur, sie bitten mich die noch in meinem Besitz befindliche Eigentum der Firma bis spätestens zum 31.03.2024 vollständig in der Hauptniederlassung der Firma zu übergeben. kein Wort von wieviel und was genau. :
Dein Eigentum => nicht zurück zu geben.Zitatzählen eigentlich auch die Sachen die uns die Firma als Weinachts (Geschenk) zu Weinachten per Post zugeschickt hat. :
Du hast 25 Minusstunden UND 20 Tage Urlaub. Ist das 23-er Resturlaub + 24er Urlaub?Zitatdas sind -25 Std. habe aber dafür noch 20 Urlaubstage. :
Du kannst bei deinem AG sowohl Freizeitausgleich als auch Urlaub beantragen.
Das käme wohl so ungefähr hin bis 28.3. Dann ist Osterfrei.
Wenn der AG dieses genehmigt, dann hast du bezahlt frei.
Ansonsten ist deine weitere Arbeitszeit lt. Vertrag ab 1.3.
--->Ich nehme an, mit der Kündigung per Post kam auch ein Hinweis zur weiteren Arbeit ab 1.3.?
Nein, er muss nichts gewähren und Ja, er kann darauf bestehen, dass du bis zum letzten Tag arbeitest.Zitatmuss er mir das gewähren oder kann er mir das verweigern und darauf bestehen das ich bis zum letzten tag Arbeiten muss :
ABER : Wann hast du denn zum letzten Mal einen Einsatz gehabt? Es gibt ja von Dezember bis Februar oft *nichts zu tun*.
Zum Paket: Man muss das nicht unnötig kompliziert machen. Es genügt ein privater Zeuge und/oder ein paar Fotos bzw. ein Video. Für den Fall, dass der AG später irgendwas behauptet, hätte man Zeugen, Fotos, Video und die Versandquittung.
Diese Geschenke sind geschenkt---und kein Eigentum des AG.
ZitatDein Eigentum => nicht zurück zu geben. :
auch wenn das logo der Firma mit drauf ist bei den Weinachts bzw. Geschenken von der Firma.
ok, dann werde ich heute eine Packliste erstellen und das zeug einpacken das ich noch von der Firma habe mit zeugen und als Video und Bilder zum Nachweis was dort drin ist und einer Kopie mit der Packliste. und das werde ich es mit einem Versandunternehmen dann an die Firma senden mit Sendungsverfolgung und als Versichertes Paket.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
-- Editiert von User am 2. März 2024 14:53
Warum das denn?Zitatok, dann werde ich heute eine Packliste erstellen :
Gern nochmal: Du bist bis zum 31.3.24 bei diesem AG beschäftigt. ---> Erst zum Ende der Beschäftigung (31.3.) sollst du das Zeug an den AG schicken.
Vielleicht brauchst du es noch?
Nämlich dann, wenn dein AG ganz fies ist und dir weder Freizeitausgleich für Minusstunden noch Urlaub gewährt/genehmigt, sondern dir im März noch einen Einsatz reindrückt.
Du hast also jetzt/heute nichts weiter zu tun, als per E-Mail und/oder per Post den Antrag auf Freizeitausgleich und Urlaub zu stellen... und deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
---dann ist der AG dran.
ZitatDu hast 25 Minusstunden UND 20 Tage Urlaub. Ist das 23-er Resturlaub + 24er Urlaub? :
20tage habe ich noch Resturlaub letzter stand ist Januar 24, der Jahresurlaub ist derzeit bei 28 Tage.
Zitat--->Ich nehme an, mit der Kündigung per Post kam auch ein Hinweis zur weiteren Arbeit ab 1.3.? :
nein es war nur die Kündigung und kein Hinweis zur weiteren Arbeitszeit ab dem 1.3.24
sihe zitat der Kündigung
Zitat:Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr .....,
hiermit kündigen wir Ihnen das mit uns bestehende Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach unserer Berechnung der 31.03.2024.
Wir bitten Sie, dass sich noch in Ihrem Besitz befindliche Eigentum unseres Unternehmens spätestens bis zum 31.03.2024 vollständig in der Hauptniederlassung ..... zu übergeben.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich nach Erhalt der Kündigung unverzüglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden müssen, um Nachteile bei der Arbeitsvermittlung und beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr ...... unter Tel: ........ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
..........
ZitatABER : Wann hast du denn zum letzten Mal einen Einsatz gehabt? Es gibt ja von Dezember bis Februar oft *nichts zu tun*. :
Januar/Februar, wiegesagt kam oder kommt auch immer auf die******rung an.
ZitatWarum das denn? :
Gern nochmal: Du bist bis zum 31.3.24 bei diesem AG beschäftigt. ---> Erst zum Ende der Beschäftigung (31.3.) sollst du das Zeug an den AG schicken.
na weil der AG mir eine Frist gesetzt hat bis wann ich die Sachen abgeben muss, so wie die Kündigung sich List hat der AG auch fast kein Interesse mehr mich ein zu setzen und sollte ich doch noch mal eingesetzt werden, da lasse ich mich mal Überrachen, habe ich ja noch ein par Sachen die ich Anziehen kann. kann aber schon einmal den anderen Rest den ich wirklich nicht mehr brauche wegschicken, muss ja nicht alles solange ich noch Arbeiten soll mit schleppen, dann ist das schon einmal erledigt. wie Sommer Sachen und Wintersachen haben das doppelt und Sommer brauche ich sowieso nicht mehr und zur not haben wir auch noch ein par Sachen vor Ort auf der Reumstelle.
ZitatDu hast also jetzt/heute nichts weiter zu tun, als per E-Mail und/oder per Post den Antrag auf Freizeitausgleich und Urlaub zu stellen... und deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. :
---dann ist der AG dran.
das werde ich machen und dann sehe ich weiter was der AG sagt und macht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Ach so, also bis spätestens zum 31.3. 24.Zitatsie bitten mich die noch in meinem Besitz befindliche Eigentum der Firma bis spätestens zum 31.03.2024 vollständig in der Hauptniederlassung der Firma zu übergeben. :
Dann kannst du also selbst entscheiden, wann du die Klamotten hinschickst.
Hallo und noch einen mal einen Großen dank an euch für eure Hilfe.
habe da noch einmal ein par Fragen, ich bin ja nun zum 31.03.2024 gekündigt.
1.
Mein AG zahlt uns seit Anfang 01/23 pro Quartal die 3000€ Inflationsprämie, 375€ aufgeteilt auf 2 Jahre, die erste Zahlung erfolgte 03/23
Frage:
Da ich ja noch bis zum 31.03.2024 in dieser Firma beschäftigt bin, habe ich auch noch einen Anspruch auf die 375€ Inflationsprämie, da das erste Quartal ja wider endet oder habe ich sogar noch den kompletten Anspruch der Prämie von 3000€ also noch 1500€.
2.
Frage:
Wollte wissen, da ich ja noch bis zum 31.03.24 dort beschäftigt bin und wir einen Jahresurlaub von derzeit 28 Tage haben, wollte ich wissen ob ich auch noch bis zum letzten Tag in der ich der Firma beschäftigt bin auch noch einen Urlaubsanspruch von je 2.33 Tagen pro Monat habe.
das wären laut meiner Rechnung ab dem 01/24 - 03/24 gesamt 6,99 Tage also rund 7 Tage (falz man aufrunden darf) die ich noch zu meinen verbliebenen Resturlaubstagen dazu zählen muss bzw. kann, ist das richtig ??.
Es geht mir nur darum das ich diese 7 Tage auch beim AG geltend machen kann, wenn sie mir auch zustehen sollten .
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Wenn in der *Mitteilung* zu dieser Zahlung nichts weiter steht, dann solltest du diese 375,- noch erhalten. Schau bitte nach, was der AG dazu noch geschrieben hat. zB ob jeder AN pro Quartal diese Summe erhält...ZitatDa ich ja noch bis zum 31.03.2024 in dieser Firma beschäftigt bin, habe ich auch noch einen Anspruch auf die 375€ Inflationsprämie, :
Dein Anspruch auf Urlaub endet am 31.3.24. Der Resturlaub aus 23 kommt hinzu. Ja, hier ist aufrunden erlaubt.Zitatnoch einen Urlaubsanspruch :
Du wolltest doch Urlaub/Freizeitausgleich beantragen---> hast du das gemacht? Gab es Rückmeldung vom AG?
Der AG sollte die *Abschlussberechnung* für deine Vergütung per 31.3.24 machen. Das ist vorrangig seine Aufgabe, du musst zunächst nichts geltend machen/fordern.ZitatEs geht mir nur darum :
Hinweis: Du bist (nur) ordentlich fristgerecht zum 31.3.24 gekündigt. In der Kündigung steht nichts von Freistellung, weder widerruflich noch unwiderruflich. d.h. eigentlich ist dein letzter Arbeitstag der 31.3.
Ich meine, du solltest dem AG mitteilen, dass du deine Arbeitskraft bis 31.3.24 zur Verfügung stellst und den Einsatzplan für die restliche Zeit der Beschäftigung erwartest.
Das ist deine *Absicherung* dafür, dass der AG nicht etwa auf die Idee kommt, du hättest im März --unentschuldigt-- gefehlt.
ODER--> hast du Urlaub genehmigt bekommen?
ODER--> bist du per ärztl. Bescheinigung arbeitsunfähig/krank und der AG weiß davon?
ZitatWenn in der *Mitteilung* zu dieser Zahlung nichts weiter steht, dann solltest du diese 375,- noch erhalten. Schau bitte nach, was der AG dazu noch geschrieben hat. zB ob jeder AN pro Quartal diese Summe erhält... :
der AG Schreibt am 12/22 dazu wie folgt:
Zitat:Die eingetretenen und erwarteten Preissteigerungen beschäftigen und beruflich wie privat. Um Sie auch privat zu unterstützen, haben wir entschieden, dass jeder Mitarbeiter einen Betrag von EUR 3.000,- netto erhält. Die Auszahlung erfolgt über zwei Jahre und jeweils zum Ende des Quartals mit EUR 375,- netto.
also ab 03/2023 bis dato bekam jeder AN das Geld pro Quartal ausgezahlt.
ZitatDu wolltest doch Urlaub/Freizeitausgleich beantragen---> hast du das gemacht? Gab es Rückmeldung vom AG? :
Ich hatte beim AG am 5.03.24 per Mail einen Urlaub/Freizeitausgleich beantragt, es kam bis heute keine Reaktion, das ist aber ganz normal beim AG und war auch nicht anders zu erwarten, wenn wir vom AG was wollten wurde es meist ignoriert oder abgelehnt, aber wollte der AG was von uns musste es kurzfristig oder sofort erledigt werden.
wenn der AG nicht reagiert suche ich mir eine andere Lösung entweder ich nehme mir einfach den Urlaub oder ansonsten K. Urlaub, dann bekomme ich halt eine Abmahnung, wäre bei mir die erste, aber ist mir dann auch egal sind doch sowieso nur noch 3 Wochen bis zum letzten tag.
-- Editiert von User am 11. März 2024 01:09
Zitatich nehme mir einfach den Urlaub oder ansonsten K. Urlaub, :
Mal hübsch 'langsam mit die jungen Pferde'! Bedenke, dass du noch ein Arbeitsleben vor dir hast. Du magst zwar von diesem AG nicht mehr viel befürchten zu müssen, aber Selbstbeurlaubung ist ein NoGo! Eine Abmahnung ist die Untergrenze der möglichen Sanktionen; du riskierst auf jeden Fall deine Entgeltfortzahlung für die Zeit, diskutiert wird auch verhaltensbedingte Kündigung bis fristlose Kündigung - samt Folge einer Sperre durch die AA.
Der korrekte Weg ist ein Eilantrag an das Arbeitsgericht - schon der Antrag/Schriftsatz wird dem AG Beine machen.
ZitatIch hatte beim AG am 5.03.24 per Mail einen Urlaub/Freizeitausgleich beantragt, es kam bis heute keine Reaktion :
Dann ist der Antrag nicht angekommen.
Das Gegenteil wird man nicht beweisen können ...
Das ist nicht wichtig. Wichtig wäre, ob etwas zu gekündigten AN steht...Also nichts. Also solltest du die 375,- für das 1. Quartal 24 noch erhalten.Zitatalso ab 03/2023 bis dato bekam jeder AN das Geld pro Quartal ausgezahlt. :
Dann wäre deine Reaktion ziemlich blöd.Zitatwenn der AG nicht reagiert :
Warum willst du diesen Job nicht sauber und ohne Geld-Verlust beenden? Was nützt dir jetzt Bockigkeit? ---> Nichts. Sie kostet dich höchstens was.
1. Stell deine Arbeitskraft zur Verfügung! 2. Beantrage auch noch Urlaub.
Schick dem AG ein kurzes Einwurf-Einschreiben. Das kommt morgen an.
Freizeitausgleich??? Für Minusstunden?
Wenn der AG dich nicht einsetzt, hast du nur weitere Minusstunden.
Vergiss das mit der Abmahnung.
Erst in der letzten Lohnabrechnung siehst du, was der AG da wirklich *berechnet*.
Was soll da beantragt werden?ZitatDer korrekte Weg ist ein Eilantrag an das Arbeitsgericht :
-- Editiert von User am 11. März 2024 11:45
Hallo,
Ich wollte auch noch wissen, ist mir allerdings aber erst jetzt aufgefallen, ob ich auch noch ein Anspruch auf das Urlaubsgeld habe, es sind 400€ und sie wurden immer im März ausbezahlt, ist auch so in der Lohnabrechnung als Urlaubsgeld ausgewiesen. bekommen habe ich es erst 2x einmal 03/22 und 03/23, da ich erst im April 21 dort angefangen habe. das Urlaubsgeld wurde auch jeden AN bis jetzt ausbezahlt.
ZitatDann ist der Antrag nicht angekommen. :
Das Gegenteil wird man nicht beweisen können ...
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