Minusstunden durch Auftragsausfall

3. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
The_Buffalo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden durch Auftragsausfall

Hallo!

Ich habe als Handwerker einen Standart 40h Regelarbeitszeit Vertrag, nun ist es so das es vorkommt das (jetzt z.b.) der Firmenwagen Kaputt ist und wir erst mit einen Ersatzwagen 6 Stunden später los auf Montage fahren können, oder das der Auftrag nicht für eine volle 40h Woche reicht, damit schaffen wir keine 40h. Muss der Arbeitgeber mir trotzdem 40 bezahlen oder kann er mir die fehlenden Stunden vom Lohn oder Überstunden abziehen?

Zur sicherheit der Auszug aus meinem Vertrag zum Punkt Arbeitszeit:

1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ausschließlich Pausen. Die Lage der täglichen
Arbeitszeit richtet sich nach den Vorgaben des Unternehmens.
2. Der Arbeitnehmer wird auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden leisten, jedoch nur bis zur Grenze der
jeweils anwendbaren gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Es wird ein flexibles Überstundenkonto
eingerichtet. Ab 40 Überstunden werden die Stunden finanziell vergütet.
3. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, auf Anordnung des Arbeitgebers Kurzarbeit zu leisten, wenn erstens
die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld gemäß §§ 95 ff. SGB III vorliegen und der
Arbeitgeber zweitens nachweist, dass er den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit gemäß § 99 SGB III
angezeigt hat. Der Arbeitgeber hat eine Ankündigungsfrist von drei Wochen vor Beginn der Kurzarbeit
einzuhalten. Für die Dauer der Kurzarbeit reduziert sich die vertragliche Vergütung des Arbeitsnehmers im
Verhältnis zu der reduzierten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber wird die erforderlichen Anträge zur Gewährung
von Kurzarbeitergeld gemäß § 323 Abs. 2 SGB III stellen und auf Verlangen der Agentur für Arbeit die
Voraussetzungen für die Erbringung von Kurzarbeitergeld gemäß § 320 SGB III nachweisen.




- Danke euch!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Der AG ist grundsätzlich dazu verpflichtet dich im Rahmen der vertraglichen Abreden, also für 40 Stunden in der Woche zu beschäftigen. In deinem Vertrag ist ein Zeitkonto vereinbart, welches jedoch nur Mehrarbeit berücksichtigt. Demzufolge darf er dir nicht geleistete Arbeitszeiten, die er zu verantworten hat, nicht abziehen und muss die 40 Stunden in der Woche auch bezahlen.

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#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Natürlich mit Nutzung deines Guthabens im Konto, aber eben nicht in den Negativbereich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The_Buffalo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn er die Stunden von meinem Überstundenkonto abziehen kann ist es, soweit das Konto gedeckt ist, was es bei uns immer ist, doch das selbe, ich hafte mit meinen Stunden für seine Fehler/Probleme?

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