Minusstunden durch Elternzeitbeginn unter der Woche

4. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
potheker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden durch Elternzeitbeginn unter der Woche

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

- es besteht eine durchschnittliche Arbeitszeit von 40 h bei einer 6 Tageswoche
- es wird im Wechsel eine lange und eine kurze Woche gearbeitet
- das Arbeitszeitkonto wird über eine Exceltabelle geführt, bei der jede Woche unabhänging ob kurz oder lang mit 40 h Sollarbeitszeit geführt wird
- nun beginnt meine Elternzeit an einem Samstag einer für mich langen Woche, das Arbeitsverhältnis endet nach Ende der Elternzeit

Da ich ab besagtem Samstag nicht mehr von meinem Arbeitgeber bezahlt werde, bin ich der Meinung und kenne das so von früheren Arbeitgebern, dass die Sollarbeitszeit für diese Woche angepasst wird auf die tatsächlichen Arbeitstage. Folglich wird die Sollarbeitszeit in dieser Woche auf 5/6 reduziert also 33,66 h.
Mein Arbeitgeber bleibt aber bei der Meinung, dass sich die Sollarbeitszeit in dieser Woche nicht ändert. Dadurch entstehen aber unverschuldet Minusstunden.
Mal drastischer formuliert: bei einem Elternzeitbeginn zB an einem Dienstag würde ich seiner Logik nach Automatisch 33,66 Minusstunden sammeln.
Das kann doch nicht rechtens sein?
Ich hoffe mir kann jemand helfen und vllt auch eine Rechtsgrundlage nennen. Vielen Dank schon mal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Rechtsgrundlage liegt in deinem AV. Mit der Elternzeit bleibst du erlaubterweise der Arbeit fern und darfst nicht schlechter gestellt werden, als wenn du arbeiten würdest.
Zwar hat der AG im Prinzip recht, dass sich am Soll nichts ändert, aber die Praxis ist eine andere:
Wenn es bei euch im festen Rhythmus eine kurze und eine lange Woche gjbt, sollte es doch möglich sein, dies auch in der Excel-Programmierung zu hinterlegen. Tabellenkalkulation kann offenbar deutlich mehr als die Zuständigen.
Anmerkung, nur weil es auffällt: Dein AG wird mit Excel ohnehin nicht mehr weiterkommen; die Zeiterfassung muss er ja mind. 2 Jahre dokumentieren und die Dokumentation darf nicht verändert werden köönnen, was mit Tabellenkalkulation bekanntlich nicht zu machen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
potheker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, dementsprechend müsste mir doch für diesen Samstag dann meine theoretische Arbeitszeit gutgeschrieben werden!?
Im Arbeitsvertrag steht wortwörtlich: "Die durchschnittliche Arbeitszeit richtet sich nach den tarifrechtlichen Bestimmungen und beträgt zur Zeit 40,0 Stunden." "Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach mündlichen Vereinbarungen, die in Absprache mit den anderen beschäftigten Mitarbeitern und dem Leiter des Betriebs getroffen werden."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
dementsprechend müsste mir doch für diesen Samstag dann meine theoretische Arbeitszeit gutgeschrieben werden!?


Ja

-- Editiert von hh am 05.03.2021 17:27

1x Hilfreiche Antwort

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