Hallo,
ich hab am 01. Dezember 2016 eine Tätigkeit (35h/Woche) als Erzieherin in einer Kita angenommen. Über Weihnachten und Neujahr gab es dort eine Zwangsschließung der Einrichtung, die 6 Urlaubstage in Anspruch genommen hätte. Ich habe 27 Tage Urlaub im Jahr, d.h. für Dezember wurden mir 2 Tage angerechnet.
Beim Vorstellungsgespräch habe ich bei der Personalabteilung direkt angefragt, wie man dieses Problem klären könnte. Man schlug mir vor, dass der Urlaub von 2017 "vorgezogen" werden könnte und ich die 4 Tage Schließzeit vom Januar- und Februar-Urlaub abziehen könnte. Daraufhin unterschrieb ich den Vertrag.
Im Januar wurde mir eröffnet, dass dies nun doch nicht möglich sei und ich die 4 Schließzeit-Tage, für die kein Urlaub zur Verfügung stand, entweder nachträglich vom Gehalt abgezogen bekäme oder sie in Form von 28 Minusstunden nacharbeiten müsse. Diese 28 Minusstunden habe ich nun innerhalb von 4-5 Wochen abgearbeitet. In der Kita selbst herrscht Personalmangel, sodass ich des öfteren 40–42 Wochenstunden (statt 35) arbeiten musste.
Ich fühle mich ausgenutzt und möchte wissen, ob diese vielen Minusstunden durch die Schließzeit überhaupt rechtlich zulässig sind?
-- Editier von Merrielle am 05.04.2017 21:44
Minusstunden durch Schließzeit nacharbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ... des öfteren 40–42 Wochenstunden
Das Nacharbeiten der Minuszeit aus Dezember ist ja ein Thema für sich und eigentlich erledigt. Das andere ist, das du 'des öfteren' auf 40 oder gar 42 h kommst. Hier hängt die Einschätzung offenkundig daran, wie sich 'öfter' genau darstellt und wie diese Mehrarbeit mit der Zeit ausgeglichen wird. Klar ist: du hast Anspruch darauf, daß du im Mittel auf die 35 h nach Vertrag kommst. Auf Wochen mit Mehrarbeit müssen irgendwann Zeiten mit Minderarbeit folgen. Oder die Mehrarbeit ist finanziell zu vergüten.
Dann: gibt es ein Arbeitszeitkonto? Auch das müsste per AV oder TV verankert sein.
Bei KiTa denke ich sofort: da muss es doch eine Mitarbeitervertretung geben!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
31 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
19 Antworten