Minusstunden durch Überstunden?

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
birkenpolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden durch Überstunden?

Guten Tag,

folgender Fall:

Frau O. ist in Teilzeit in Firma X beschäftigt und macht Urlaubsvertretung in einer anderen Abteilung, seit Kurzem dort in Vollzeit, was als Überstunden bezahlt werden soll.
Der Abteilungsleiter von Frau O. sagt, sie würde dadurch in der eigenen Abteilung Minusstunden aufbauen, die sie dann abarbeiten müsse. Er habe vor Kurzem eine Stundenaufstockung von Frau O. um ca. 1 Stunde täglich durchgesetzt und diese eine Mehrstunde pro Tag stünde speziell seiner Abteilung zur Verfügung.
Dies steht nicht explizit im Arbeitsvertrag von Frau O. und sie kann nicht nachvollziehen, wie es denn möglich sei, durch Überstunden Minusstunden anzusammeln...

Kann jemand etwas hier aus dem Forum dazu etwas schreiben?
Mit freundlichem Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

... das kann so wohl kaum richtig sein: wieso macht die frau vertretung in einer anderen abteilung - wohl kaum aus eigener initiative und entscheidung.
natürlich fehlt sie für die zeit in der eigenent abteilung, doch wird sie im rahmen des vertrages an eineme anderen ort derselben firma beschäftigt/eingesetzt. ihren vertrag wird die gute wohl kaum mit der abteilung haben, sondern mit der firma. das ist der AG und er bestimmt im rahmen des direktionsrechts, wann, wo und wie sie ihre arbeitsleistung zu erbringen hat.

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#2
 Von 
birkenpolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Abteilungsleiter von Frau O. nimmt die Beantragung der Überstundenanrechnung in die Hand und beantragt Überstunden ab 13 Uhr (also 13 - 16 Uhr).
Frau O. würde - ausgehend von ihrem Stundenkonto - Überstunden ab 14 Uhr (14-16 Uhr) beantragen.
So entsteht natürlich eine Doppelbezahlung für diese eine Stunde (13-14 Uhr). Und durch diese Doppelbezahlung (reguläres Gehalt plus Überstunde) entstehen quasi Minusstunden, die Frau O. in der "eigenen Abteilung" abarbeiten soll, weil das dem Wunsch des Abteilungsleiters entspricht.
Frau O. findet das arbeitnehmerfeindlich und demotivierend.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

einen br gibt es anscheinend nicht, der klärend eingreifen könnte.
wenn die frau zu vertretung in eine andere abteilung abgeordnet ist, erbringt sie dort ihre vertragliche leistung. die ansprüche der anderen abteilung ruhen dann, auch wenn zwischenzeitlich das tz-maß verändert wird. logischerweise, denn die gabe der bilokalität wird die frau nicht haben. allenfalls wird sich eine änderung in der stundenzumessung sich auf die auszahlung der mehrstunden im vertretungsjob auswirken, denn soviel ist klar: sie bekommt nur ein gehalt.

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