Minusstunden durch Urlaub?

20. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sina1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
Minusstunden durch Urlaub?

Hallo,
ich habe seit 1,5 Jahren einen Minijob in einem Altenheim und arbeite von Montag - Freitag jeweils ca. 3 Stunden pro Tag. 1,5 Stunden morgens und ca. 1,5 Stunden abends und bekomme im Monat 399,00 € ausbezahlt.
In meinem Arbeitsvertrag wurde vereinbahrt das mir 36 Tage Urlaub, gerechnet auf eine 6 Tage Woche, zustehen und der Urlaub sich ansonsten nach den Richtlinien des BURLG richtet.
Ferner wurde im Arbeitsvertrag die monatliche Gesamtstundenzahl mit "bis zu 57 Stunden" angegeben.

Hört sich alles super toll an und ich war auch sehr froh über diesen Job, doch plötzlich habe ich erfahren das mir pro Urlaubstag nur 1,2 Stunden berechnet werden und sich daraus einige Minusstunden errechnet haben. Obwohl ich eigentlich einige Überstunden haben müsste, wie man sich leicht ausrechnen kann.
Wir stempeln jeden Tag unsere Arbeitszeit ab, möchte ich noch hinzufügen. Neuerdings mit einem Chip, der einem die Zeitkontrolle ein wenig erschwert, da man nicht mehr nachlesen kann wie sonst auf der Stempelkarte, aber ich schreibs mir immer auch noch extra auf.

Nun meine Frage: Ist es Rechtens das mir pro Urlaubstag nur 1,2 Stunden angerechnet werden? Das wäre ja weniger als ein halber Arbeitstag!

Auf Nachfrage sagte man mir, das wäre nunmal so und bei meinen Arbeitskollegen (die meist alle in Schicht arbeiten) würde das auch so gerechnet werden und es wäre ungerecht meinen Kollegen gegenüber und und und...

Auf jeden Fall soll ich nun die Minusstunden nacharbeiten :-(

Was kann ich tun? Sind die im Recht? Kann mir das einer erklären?

Danke für`s lesen und für Antworten wäre ich wirklich sehr Dankbar :-)

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Durch die Gewährung von Urlaub können keine Minusstunden entstehen. Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern, die sich dieses rechtswidrige Verhalten des Arbeitgebers gefallen lassen, ist kein Argument.

Fragen Sie doch einfach mal den Arbeitgeber ganz freundlich nach der Rechtsgrundlage.

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#2
 Von 
Sina1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo - danke für die schnelle Antwort.
Ich habe ja im Büro nachgefragt und bekam eben diese oben genannte Antwort. Dadurch das pro Ulaubstag nur 1,2 Stunden angerechnet werden und es würde so in den Firmenrichtlinien stehen (angeblich). Ich kenne diese Richtlinien jedenfalls nicht, habe sie nie zur Kenntnis bekommen geschweige denn etwas in der Richtung unterschrieben.
Selbst wenn es diese Richtlinien gibt kann es doch nicht so gerechnet werden, wenn in meinem Vertrag steht das mein Urlaubsanspruch sich nach dem BURLG richtet oder?
Kann der Arbeitgeber mir Minusstunden anrechnen, wenn ich z.B. in einem Monat, vielleicht durch Feiertage, nicht auf meine Gesamtstundenzahl komme?

Was sollte mein nächster Schritt sein? Soll ich um eine schriftliche Erklärung bitten? Oder einfach sagen NEIN - ich arbeite die Stunden nicht nach. ?

LG

P.S. Meine Arbeitskollegen sind meist Altenpflegrinnen die nach Schichtplan arbeiten. An verschiedenen Tage eine verschiedene Anzahl an Stunden leisten usw. Da ist diese Rechnung ja gerechtfertigt, aber das trifft ja nicht auf mich zu...denk ich.... ?!



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-- Editiert am 20.04.2011 13:47

-- Editiert am 20.04.2011 13:49

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Selbst wenn es diese Richtlinien gibt, die Sie sich schriftlich geben lassen sollten, verstößt so eine Vereinbarung gegen das BURLG und ist somit nichtig.

Lassen Sie sich die schriftlich geben!
Kann der Arbeitgeber mir Minusstunden anrechnen, wenn ich z.B. in einem Monat, vielleicht durch Feiertage, nicht auf meine Gesamtstundenzahl komme?
Nein, Siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.



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#4
 Von 
Sina1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank, ich werde ihren Rat befolgen und mir das schriftlich geben lassen.
Doch eine Frage brennt mir noch auf der Seele.
Die ganzen Überstunden der letzten Monate sind ja immer schön mit den "angeblichen" Minusstunden verrechnet worden, kann ich diese Stunden zurückfordern?

LG :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Verrechnung entbehrt jeder Grundlage, somit müßte sie korrekterweise wieder rückgängig gemacht werden.


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#6
 Von 
bernd84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte ähnlichen Fall, der sich mit einem Gespräch mit der Personalabteilung aus der Welt schaffen ließ. Ich habe auch weniger Stunden für den Urlaub bei JAZ bekommen. Erst gab es ein Urlaubsmodell mit 15 Tagen á 6,67 Stunden, bei dem ich noch 5 Tage Urlaub hatte, die dann beim nächsten Urlaub auf nur 4 Stunden pro Urlaubstag gelegt worden sin, weil das Urlaubsmodell auf 30 Tage á 4 Stunden gelegt wurde. Was bei mir nicht beachtet wurde, der alte Urlaub den ich hatte, basierte noch auf der 6,67 Stunden Variante. Man wollte mich also doppelt veräppeln =)

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Als in meinen Richtlinien steht das ihr beide mir 50 Euro schicken müsst.

Die Abrechnung nehmen vor das Arbeitsgericht ziehen und gewinnen. Danach JOb verlieren, nochmal klagen, wieder gewinnen und dann 200 Euro Abfindung mitnehmen und neuen Job suchen

Uwe

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Gähn, wieder die alte Leier.
Nicht jeder wird gleich entlassen, nur weil er sich rechtswidriges Verhalten seines Arbeitgebers nicht gefallen lässt.

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
bei meinen Arbeitskollegen (die meist alle in Schicht arbeiten) würde das auch so gerechnet werden


quote:
Nicht jeder wird gleich entlassen


Klar die ändern sofort bei allen, am besten rückwirkend Ihr Verhalten und freuen sich über die Belehrung der Teilzeit-Putze :-)

Jeder Personalmanager oder Chef ist sich im klaren das er "beschei..."


Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Eigen zusammengebastelte "Richtlinien" können doch verständlicherweise nicht als Grundlage dienen die Rechtmäßigleit einer Handlung zu begründen.

Der Urlaub berechnet sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit der letzten 13 Wochen.

Wenn Sie durchschnittlich 3 Stunden pro Tag gearbeitet haben sind auch 3 Stunden als Urlaub zu bezahlen.

Die Berufung auf Gleichbehandlung ist Nonsens.

Sie sollten in einem persönlichen Gespräch klarstellen, dass 3 Stunden als Urlaub vergütet werden muss (bzw. dadurch keine Minusstunden anfallen).



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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

... hinsichtlich der rückforderung bereits zu unrecht verrechneter stunden: ggf. sind per tarifvertrag ausschlussfristen zu beachten - im ÖD i.d.r. 6 monate. wenn nicht kann die sache nach bgb drei jahre rückwärts aufgerollt werden.

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#12
 Von 
Sina1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Morgen @all,

Danke für die Info`s :-)
Mir wurde vom Personalbüro mitgeteilt das ein Gespräch darüber folgen soll, darauf warte ich nun schon seit einigen Wochen. Ich denke die wissen genau was Sache ist und versuchen jetzt das "unter den Tisch fallen zu lassen". Nächste Woche werde ich nochmal hingehen und die Sache ansprechen, bin ja jetzt gestärkt durch eure Kommentare ;-)

Vielen Dank :-)


Kommentar von von Labersack am 20.04.2011 21:54=

Klar die ändern sofort bei allen, am besten rückwirkend Ihr Verhalten und freuen sich über die Belehrung der Teilzeit-Putze :-)
Jeder Personalmanager oder Chef ist sich im klaren das er "beschei..."

Uwe



@ Uwe :-), nur mal so am Rande erwähnt: als Teilzeit-Putze kann man mich wohl kaum bezeichnen, den Job mache ich zuhause und für das Geld, was meine "Teilzeit-Putz-Kollegen" für ihren harten Job bekommen, würde ich dort nicht putzen gehen. :-)

Lieben Gruß Sina ;-)

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-- Editiert am 01.05.2011 08:49

hmm.. das mit dem Zitat einfügen muß ich wohl noch üben - sorry ;-)

-- Editiert am 01.05.2011 08:50

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Sina1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo liebe Ratgebende :-)

gerade komme ich aus dem Personalbüro und meinem Arbeitskollegen und mir wurde mitgeteilt, das sich etwas getan hat.
Ein Urlaubstag wird nun nicht mehr mit 1,2 Stunden vergütet, sondern mit 2,2 Stunden. Demnach würde eine Woche Urlaub bedeuten, das uns dafür 11,4 Stunden vergütet werden.
Hmmm... nach meiner Rechnung fehlen uns nun immer noch 3 Stunden und 20 Minuten weil wir ja pro Tag 3 Stunden arbeite und nicht 2,2 Stunden.
Die Dame sagte uns dazu, dem wäre nicht so, wir würden NICHT jeden Tag 3 Stunden arbeiten.
Dazu sagte ich, es mag vielleicht sein, das wir mal früher fertig sind und gehen können, allerdings gibt es wieder Tage an denen wir länger arbeiten müssen, sodass wir IMMER auf eine 15 Stunden Woche kommen. Meist sogar etwas mehr.
Die Dame erklärte die neue Urlaubszeitberechnung damit, das wir ja eine 6 Tage Woche hätten, aber nur Mo.-Fr. arbeiten und wir Samstag ja frei hätten.

Allerdings berechnen wir, wenn wir Urlaub nehmen immer eine 6 Tage Woche.

Nun bin ich natürlich wieder völlig konfus und weiß nicht was Recht ist und was nicht.

Auch die Stunden aus den vergangenen Monaten, die uns schon als Minustunden auf unserem Zeitkonto verbucht wurden, wurden mit keinem Wort erwähnt, dazu müssten wir zum Oberboss.
Nagut, auf diesen Termin bin ich gespannt.

Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar :-)

LG Sina

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

also da capo: 36 tage urlaub im jahr bei einer sechstage-woche bedeutet 30 tage bei fünf tagen. ob man den samstag nun mit beantragt oder nicht, ist schnurzegal, jedenfalls bei kompletten wochen - in summa sind es immer sechs wochen urlaub (in deinem fall). klarer ist die regelung, auf fünf arbeitstage umzurechnen, wenn mo-fr gearbeitet wird.
ansonsten gibt es nur urlaubstage und keine u-stunden - weswegen es wiederum egal ist, wieviele stunden einer am tag arbeitet.
für dich heißt betriebsübliche arbeitszeit mo-sa folglich:
3-3-3-3-3-0 (stunden) - und es ist ein fehler, den mittelwert zu nehmen, weil es dadurch zu fehlzeiten bei einzelnen urlaubs- oder krankeitstagen kommt. (der mittelwert wäre im übrigen 15/6= 2,5, also 2h30min).

minusstunden sind aus diesem prinzip heraus völlig unmöglich. für das urlaubsentgelt ist der durchschnitt der letzten 13 wochen zugrunde zu legen (§ 11 burlg). damit sind gewisse schwankungen sicherlich ausgeglichen.

lass dich nicht verwirren und lies das burlg!
toi, toi, toi

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