Guten Tag,
ich benötige für meinen Arbeitgeber die rechtliche Grundlagen zum oben genannten Sachverhalt.
Erläuterung:
Im Arbeitsvertrag ist eine 35 Stundenwoche vereinbart. Die Lage und Verteilung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Zudem wurde mit dem Arbeitgeber aufgrund einer Fortbildung vereinbart, dass freitags nur 4 Arbeitsstunden erfüllt werden müssen. Die "tatsächlichen Sollstunden" sind demzufolge von montags bis donnerstags 7,75 Stunden und freitags 4 Stunden.
Die Soll-Arbeitszeit lt. dem Arbeitszeitkonto wird mit durchschnittlich (35 / 5 =) 7 Stunden kalkuliert.
Im Urlaubs- und Krankheitsfall werden somit an den Tagen von Mo. bis Do. täglich 0,75 Minusstunden aufgebaut.
Der Arbeitgeber sieht diese Berechnung als korrekt an.
Ich bin für alle Antworten mit Nennung der gesetzlichen Reglungen dankbar.
Liebe Grüße
Minusstunden durch Urlaub/Krankheit
17. März 2018
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Frage vom 17. März 2018 | 23:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden durch Urlaub/Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. März 2018 | 23:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hi,
aus Deiner Beschreibung ist nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich bei der anderen Aufteilung der Stunden um ein Entgegenkommen handelt, z.B. im Sinne einer begrenzten Gleitzeitregelung, oder um eine feste vertragliche Vereinbarung.
Berry
#2
Antwort vom 18. März 2018 | 08:12
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Das ist in aller Regel das Elend, wenn mit Durchschnitten gerechnet wird. Tatsächlich muss AN so gestellt werden, als ob er oder sie gearbeitet hätte, also mit den tatsächlichen Arbeitszeiten. Mit den gesetzlichen Grundlagen ist das so eine Sache, insofern gerade im Arbeitsrecht auch das Richterrecht, also der Schatz an Urteilen heranzuziehen ist.
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