Minusstunden durch coronabedingte Schließung des Fitnessstudios

1. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
amz585275-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden durch coronabedingte Schließung des Fitnessstudios

Hallo zusammen, folgendes Thema brennt mir auf der Seele:

Durch den ersten Lockdown (17.03.2020 – 31.05.2020) konnte in unserer Fitnessbranche kaum gearbeitet werden. Mein Chef zahlte mir und meinen beiden Kollegen über den gesamten Zeitraum normales Gehalt aus. Wir arbeiteten einige Bürostunden und führten Renovierungsarbeiten auf seine Anweisungen aus. Diese Stunden schrieb ich mir auf. Ich führe selbst eine Tabelle mit den Stunden, da ich mit der Schichtplanung betraut wurde und so einen Überblick bekomme. Ich plane die Schichten und Stunden immer so, dass sich alles direkt zum Ende des Jahres ausgleicht. Im Arbeitsvertrag ist nichts bezüglich eines Arbeitszeitkontos geregelt. Als er damals einen normalen Lohn auszahlte habe ich direkt gefragt wie das nun geregelt wird. Er meinte daraufhin, dass er auch noch keine Ahnung hätte.

Ich bot meinem Chef immer wieder meine Arbeit an aber bekam keine bzw. sehr spärliche Anworten dazu und keine Anweisungen. Somit war ich die meiste Zeit zuhause. Nun ist mein Chef der festen Überzeugung, dass ich alle Stunden, da ich normal bezahlt wurde, als Minusstunden abzuleisten habe (Rund 300 Arbeitsstunden).

Er ließ uns Mitarbeiter am 17.03.2020 eine Vereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben, die es erlaubt Kurzarbeit anzumelden. Auf meine Frage, warum er keine Kurzarbeit angemeldet hat, erhielt ich diese Antwort: „Ich dachte nicht, dass dieser Lockdown durch Corona so lang dauert. Wenn ich im Nachhinein überlege, wäre es besser gewesen Kurzarbeit zu beantragen". Des weiteren behauptet er, er könne nicht komplett verantwortlich gemacht werden und müsse uns nicht für den Zeitraum bezahlen bzw. müssten wir diese 300 Minusstunden nacharbeiten. Er beharrt auf seiner Meinung, dass er im Recht sei. (PS: ab dem 2. Lockdown im November 2020 wurde für uns dann tatsächlich Kurzarbeit beantragt! Dieser Zeitraum ist demnach geklärt)

Deshalb meine Frage: Muss ich nun alle Minusstunden voll auf meine Kappe nehmen, da ich ja immer arbeitsbereit war?

Freue mich sehr über konstruktive Antworten - lieben Dank :)

Saskia

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von amz585275-3):
Er beharrt auf seiner Meinung, dass er im Recht sei.

Da das weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung Rückhalt findet, mit welche §§ und Urteilen begründet er diese Meinung denn?



Zitat (von amz585275-3):
Ich dachte nicht

Wenn der Chef falsch denkt, ist das nicht das Problem der Mitarbeiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Als erstes solltest du deinen AV anschauen, ob eine Ausschlussfrist vereinbart ist.
Wenn das der Fall sein sollte, wäre das die eleganteste Art, aus dem Streit heraus zu kommen, denn die Sache wäre erledigt.
Des weiteren meine ich, dass die Minusstunden nicht auf deine Kappe gehen und er in Annahmeverzug war.
Ob dein Chef sich Geld wiederholen kann von der Behörde, die den Lockdown veranlasst hat, ist nicht dein Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz585275-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da das weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung Rückhalt findet, mit welche §§ und Urteilen begründet er diese Meinung denn?


Danke für die Rückmeldung. Auf Nachfrage kam keine Antwort auf welche §§ er sich bezieht. Er sagte lediglich das er Anwälte im Freundeskreis hat und es mit Ihnen klärt und mich informiert. Habe bisher keine Rückmeldung mehr hierzu.

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#4
 Von 
amz585275-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Als erstes solltest du deinen AV anschauen, ob eine Ausschlussfrist vereinbart ist.
Wenn das der Fall sein sollte, wäre das die eleganteste Art, aus dem Streit heraus zu kommen, denn die Sache wäre erledigt.


Danke für die Antwort. In meinem AV ist eine solche Ausschlussfrist nicht vereinbart.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

'Geschehen' ist in der Zwischenzeit also nichts.
Klar scheint dann wohl, dass der Konflikt sozusagen schlummert. Wieder aktiv wird die Sache, wenn der AG konkret fordern sollte.

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