Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich war bis zum 31.05 als Springerin angestellt(habe selber gekündigt). Nun als Springerin wurde ich mit einer 40 Stunden Woche eingestellt, da ich aber auch Teilzeitkräfte vertreten musste haben sich bei mir im laufe der Zeit 76 Minusstunden angesammelt. Dadurch das mein Vertrag geendet hat hat mein Firma mir netterweise einfach die kompleten Minusstunden vom Gehalt abgezogen. Ich war jederzeit bereit meine 40 Stunden Woche zu leisten, jedoch war mein AG ja nicht imemr in der Lage mir diese zu stellen, wodurch die Minusstunden zu stande kamen.
Laut § 615 BGB
ist dies ja nicht rechtens, soweit erst einmal korrekt?
Da ich leider über keine Rechtschutz verfüge wollte ich einmal nachfragen ob es sinnvoll wäre, wenn ich meiner alten Chefin in einem selbstverfassten Schreiben mitteile das ich das Geld für die Minusstunden innerhalb einer Woche(also frist setzen) zurück verlange da dies laut dem § 615 BGB
nicht rechtens ist oder ob es besser das ich zum Arbeitsgericht bzw. zu einem Anwalt gehe auch ohne Rechtschutz?
Viele Dank im vorraus für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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Minusstunden einfach vom Gehalt abgezogen
25. Juli 2011
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Frage vom 25. Juli 2011 | 12:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden einfach vom Gehalt abgezogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2011 | 14:22
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Laut § 615 BGB ist dies ja nicht rechtens, soweit erst einmal korrekt? <hr size=1 noshade>
Wenn Sie Ihre Arbeitskraft angeboten haben, dann würde ich das auch so sehen.
quote:<hr size=1 noshade>ob es sinnvoll wäre, wenn ich meiner alten Chefin in einem selbstverfassten Schreiben mitteile das ich das Geld für die Minusstunden innerhalb einer Woche(also frist setzen) zurück verlange <hr size=1 noshade>
Sie kennen Ihre Ex-Chefin am besten und müssen daher selber entscheiden, ob es sinnvoll ist oder reine Zeitverschwendung. Höflicher wäre es auf jeden Fall, aber davon kann man sich auch nichts kaufen.
Die Lohnklage kann man auch selber ohne RA anstrengen und z.b. mündlich bei der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben. Der Rechtspfleger hilft beim korrekten formulieren der Klage, gewährt aber keine Rechtsberatung. Die Lohnsumme sollten Sie auch schhon vorher ausrechnen.
Nach 3 bis 4 Wochen wird üblicherweise eine Güteverhandlung angesetzt. Dort wird man sehen, ob es auch ohne anwaltliche Beihilfe geht oder nicht. Ohne Rechtschutz muss man die Kosten für den eigenen Anwalt selber tragen. Das ist eine Besonderheit beim Arbeitsrecht in der 1. Instanz.
#2
Antwort vom 25. Juli 2011 | 14:45
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
ich würde es wohl in jedem fall so halten, erst einmal persönlich die ausstehenden gehaltsteile einzufordern. in dem brief kann man ja schon ankündigen, dass man es ernst meint und bereit ist, dies notfalls rechtlich zu einem ende zu bringen.
gericht geht dann immer noch.
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