Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage, die vor ein paar Tagen schon mal so ähnlich gestellt worden ist. Es geht um Minusstunden, die ich als Logopäde in der „Corona-Krise" machen soll. Ich habe einen Festvertrag über 30 Stunden und in meinem Arbeitsvertrag
ist folgenden Passus zur Arbeitszeit/Überstunden:
Zitat:„Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Zeit und beträgt derzeit wöchentlich 30 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Die tägliche Arbeitszeit wird individuell abgesprochen und richtet sich nach aktueller Terminplanung. Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen sowie Überstunden anzuordnen. Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit dem Arbeitgeber durch Freizeit ausgeglichen oder sich vergüten lassen."
Kann der Arbeitgeber aufgrund diese Passus das Machen von Minusstunden anordnen bzw. einfordern?
Es steht aus meiner Sicht nichts drinnen, was das anordnen berechtigten würde.
Vielen Dank