Minusstunden ins neue Jahr übertragen

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
snmgl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)
Minusstunden ins neue Jahr übertragen

Vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 wurden mir 88 Minusstunden übertragen. Von diesen habe ich 50 Stunden über das Jahr abgearbeitet. Die fehlenden 38 Stunden wurden auf das Jahr 2015 übertragen. Jetzt habe ich gelesen, dass maximal 50 Stunden insgesamt übertragen werden dürfen, wonach die letzten 38 Stunden verfallen würden. In meinem Vertrag gibt es bezüglich Minusstunden keine Information. Die Firma unterliegt keinem Tarifvertrag. Wieviele Minusstunden können in ein neues Jahr übertragen werden?

-- Editiert von Moderator am 20.03.2015 19:36

-- Thema wurde verschoben am 20.03.2015 19:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Warum sind diese Minusstunden entstanden?

Gibt es ein Arbeitszeitkonto?

Falls ja, gibt es tatsächlich keinerlei Reglungen dazu?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
snmgl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)

Am Ende jeden Monats muss ich einen Stundennachweis abgeben. Im Laufe der Monate haben sich jedoch immer mehr Minusstunden angesammelt, da ich an verschiedenen Tagen nicht 8h lang eingesetzt wurde. Meine Vorgesetzte war jedoch nicht in der Lage, einen Überblick darüber zu behalten, sodass sich eine größere Zahl angesammelt hat. Im Vertrag steht lediglich das 1800 Stunden pro Jahr, Tagessatz von 8h und 225 Arbeitstage. Keine Information zu Arbeitszeitkonto bzw. Minusstunden.

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Lesen Sie mal unter folgendem Link weiter:
http://www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html

"Mi­nus­stun­den nur bei Ar­beits­kon­to-Ver­ein­ba­rung
Lohn­an­sprü­che kön­nen nur mit Mi­nus­stun­den ver­rech­net wer­den, wenn der Ar­beit­neh­mer ei­nem Ar­beits­zeit­kon­to zu­ge­stimmt hat: Lan­des­ar­beits­ge­richt Rhein­land-Pfalz, Ur­teil vom 15.11.2011, 3 Sa 493/11 "

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// .. da ich an verschiedenen Tagen nicht 8h lang eingesetzt wurde.
Wenn also der AG selbst es verschusselt hat, dich entsprechend deinem Vertrag zu beschäftigen, brauchst du nichts nachzuarbeiten. Anders, wenn das Minus durch dein Handeln und deine Entscheidungen aufgelaufen wäre / sein sollte.

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