Hallo, mein Sohn 17 Jahre alt, war vom 22.08.14 bis 31.12.14 in einem befristeten Arbeitsverhältnis auf geringfügiger Beschäftigung. Im Arbeitsvertrag steht: " Die Vergütung beträgt 8€ / 278, 16 € brutto pro Stunde / Monat. Mit dieser Vergütung sind alle Vergütungsansprüche abgegolten. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die regelmäßige wöchentliche / monatliche Arbeitszeit beträgt derzeit 8 / 34,77 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage erfolgen im Rahmen der Personaleinsatzplanung in Absprache mit dem Vorgesetzten und richten sich im Übrigen nach den betrieblichen Regelungen. Besondere Vereinbarung zur Arbeitszeit: keine."
Keine Aussage über ein Arbeitszeitkonto, auch nichts mündliches.
Jeden Monat hat mein Sohn ein festes Gehalt bekommen über diese 34,77 Stunden. Im Januar kam für den Monat Dezember kein Gehalt und keine Lohnabrechnung. Auf Nachfrage von uns hieß es: Er habe zu viele Minusstunden und deshalb bekommt er kein Geld für Dezember. Wir haben alles durchgerechnet, nachdem wir uns die Stundenzeiten schriftlich geben lassen haben, und haben bemerkt, dass er gar keine 8 Stunden wöchentlich eingeteilt wurde. Er hatte sich mehrfach angeboten, wurde aber nicht eingeteilt.
Müssen wir uns damit abfinden, handelt der Arbeitgeber richtig oder hätte er uns früher über die Minusstunden informieren müssen, um eventl auszugleichen?
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Minusstunden - kein Gehalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



/// ...dass er gar keine 8 Stunden wöchentlich eingeteilt wurde.
Das ist nun wirkliche Sache des AG. Wenn er den Jungen nicht vertragsgemäß beschätigt/beschäftigen kann, ist das seine Sache - den vereinbarten Lohn muss er gleichwohl zahlen. Annahmeverzug heißt das im Fachjargon.
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1. Gucken Sie in den Arbeitsvertrag, ob da eine Ausschlussfrist steht.
2. Wenn nicht, steht da etwas von einem Tarifvertrag. Da ist die Frist auch oft geregelt.
3. Ist die Frist nicht abgelaufen, lohnt es sich höchstwahrscheinlich, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht aufzusuchen und auf Lohnzahlung zu klagen. Die Klage formuliert der Rechtspfleger vor Ort und kostet keinen Cent. Urlaubsentgelt wurde gezahlt? Das sollte sonst gleich mitgefordert werden.
4. Eine Güteverhandlung findet statt. Der Richter sucht dort einen Kompromiss, aber da es ja keinen Grund gibt, verzichtet Ihr Sohn auf keinen Cent seiner Forderung. Ich tippe mal, der Richter wird dem AG nahelegen, das Geld zu zahlen.
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