Guten Tag,
ich habe eine Frage zu "Minustage". Ich arbeite in einem Hotel und es ist in der Vergangenheit vorgekommen, das der Arbeitgeber
dass Hotel kurzfristig geschlossen hat mangels Auslastung. In meinem Vertrag ist einen Wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden festgelegt. Es wurde monatlich auch das Gehalt gezahlt, dafür muss man dann auf einen freien Tag oder mehr Verzichten um die Minustage wieder auszugleichen. Nun habe ich in dem Unternehmen gekündigt und immer noch 2 Tage minus. So wie ist es gehört habe will er dann mein Gehalt kürzen. Im netzt selber habe ich gelesen das nach BGB §615 weder mit gehaltskürzung Urlaubskürzung oder abarbeit zulässig ist. Gibt es ausser dem $615 BGB noch einen anderen Paragraphen der hier zum tragen kommt ? oder gibt es sogar ein urteil auf welches ich mich berufen kann ?
Wir haben im unternehmen kein Arbeitszeitkonto. Der Dienstplan wird meistens am Donnerstag, Freitag oder Samstag für die Woche drauf ausgehangen wird. Hätte gerne was Handfestes womit ich beim Arbeigeber auftauchen kann..
Danke für die Hilfe, konnte hier nichts vergleichbares finden
-----------------
""
Minusstunden ohne Zeitkonto. Branche: Hotel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn der Betreiber sein Hotel kurzfristig schließt, weil die Auslastung nicht stimmt, befreit ihn das nicht von seiner Pflicht, die Gehälter weiterzuzahlen. Er kann das unternehmerische Risiko nicht so einfach auf seine Beschäftigten abwälzen. Die Grundlage für deinen Anspruch auf das volle Gehalt ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.
-----------------
""
Ihr Arbeitgeber müßte nachweisen können, weshalb er Sie nicht wie vereinbart bezahlt. Wie begründet er denn Ihnen gegenüber die Kürzung des Gehalts? Wo steht, dass er das darf?
Ansonsten fordern Sie nach letzter Gehaltszahlung per Gericht die Zahlung des vollen Gehalts ein. Kostet erstmal nichts und ist recht einfach.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten