Minusstunden per Lohn verrechnen?

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
babyboy99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Minusstunden per Lohn verrechnen?

Hey Leute

Jemand arbeitet 80 Stunden im Monat Teilzeit bei einer Zeitarbeitsfirma mit igz Tarifvertrag. Nun wurde ihm per mail mitgeteilt das ihm wegen Minusstunden etwas vom Gehalt abgezogen wird. Jedoch findet er das er diese Minusstunden nicht zu vertreten hat. Die Minusstunden sind durch 3 Geschichten zustande gekommen.

1. Er wurde viel zwischen Weihnachten und Neujahr eingesetzt und ebenfalls zu anfang des jahres, wo einfach nichts zu tun war. Da wurde er merhmals 1-2 Stunden vor Feierabend nach Hause geschickt. Nicht gezwungen, er hätte auch da bleiben können und sich auf einem stuhl und nichtstun die zeit vertreiben können.

2. Die Stunden nach Dienstplan varieren ein bisschen. Ein monat wird er für 76 stunden eingesetzt. Einen anderen für 92. Letzten Monat aber lediglich für 64 STunden. Also minus 16 Stunden, ohne das er darum gebeten hätte.

3. Er war in letzter Zeit häufiger Krank. Da er nur Teilzeit arbeitet werden ihm pro Krankheitstag nur 3,7 Stunden gutgeschrieben anstatt 5-6 (ein arbeitstag). Diese regelung geht wohl da er diese 3,7 STunden auch gutgeschriebn bekommt wenn er an tagen krank bin wo er garnicht auf dem dienstplan stehe.

Es gibt tariflich klare regelungen das er nicht mehr als 20 stunden minus machen darf. Aber wie gesagt, er findet er habe in keinem der Fälle die minusstunden zu verantworten. WIe seht ihr das?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

1. Nach Hause schicken - das könnte man strittig sehen, ob es eine Anweisung war oder mit Zustimmung.
2. Schichten - das ist nun wirklich die Aufgabe des AG, die Schichten vertragsgemäß zu gestalten, dass AN auf die vereinbarten Stunden kommt; das kann so gestaltet werden, dass im Schnitt die 80 h sichergestellt sind - aber wenn nicht, geht das zu Lasten des AG.
3. Krankheit - das kommt öfter vor, dass mit Mittelwerten gearbeitet wird, aber korrekt ist es nicht. Korrekt ist es, den AN so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Da es nun Schichten bei euch gibt, ist auf jeden Fall die Schicht anzusetzen. Und ein Minus kann und darf es nicht geben.

Also wirst du gegen die Handhabung energisch protestieren müssen - und wenn es nicht nützt, musst du evtl. auch den Lohn einklagen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Er hat die Minusstunden offensichtlich nicht zu vertreten. Welche Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche steht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag? Den Anspruch auf das volle Gehalt muss man innerhalb dieser Frist nachweisbar geltend machen, also schriftlich entweder vor Zeugen oder per Einschreiben (wobei am besten noch jemand gesehen hat, was Sie da eingetütet haben und bei Abgabe bei der Post dabei war).

Ganz am Rande, Lohnklagen sind wirklich unkompliziert und kosten nichts bis geringe Gerichtsgebühren.

-- Editiert von altona01 am 07.03.2016 20:08

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#3
 Von 
babyboy99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Arbeirsvertrag steht dazu nichts :(

Derjenige muss sich morgen wieder bei seiner Zeitarbeitsfirma melden um das zu klären.

Derjenige ist da schonmal auf die nase geflogen als er beanstandet hatte das krankheitstage nicht mit 3,7 stunden gutgeschrieben werden dürfen :(

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von babyboy99):

Derjenige ist da schonmal auf die nase geflogen als er beanstandet hatte das krankheitstage nicht mit 3,7 stunden gutgeschrieben werden dürfen


Ach gottchen, das ist natürlich schlimm. Und warum soll das in Ordnung sein? Sind dadurch Minusstunden entstanden oder nicht? Steht dazu etwas im Tariifvertrag?

Du musst schon ein bisschen mitmachen und Dich bei Deinem eigenen Thread beteiligen, sonst wird das nix.

-- Editiert von 1000kleinesachen am 08.03.2016 10:50

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

1. sehe ich wie blaubär kritisch: warum lässt man sich nach Hause schicken, wenn man doch bezahlt bleiben kann? Die Minusstunden gehen aus meiner Sicht zu Lasten des AN und müssen entsprechend nachgearbeitet werden

2. der AG muss entsprechend Vertrag die Arbeitszeit abrufen. Im iGZ-TV steht, wann Minusstunden entstehen können. Hast Du Dir das durchgelesen? Was steht dazu im Tarifvertrag.

3. welche zum Gesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz) möglicherweise abweichende Regelung steht im TV?

Warum sollen die Minusstunden (sofern ein Teil davon rechtmäßig ist und nicht auf Annahmeverzuges beruht) vom Lohn abgezogen werden? Ist das Arbeitsverhältnis beendet? Aufgrund welcher vertraglicher Regelung will der AG weniger Lohn auszahlen?

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#6
 Von 
babyboy99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
iGZ


zu 1. Sehe ich ein das der AN das mehr oder weniger zu vertreten hat. Zumindest große Minusstunden. Trotzdem wird meistens generell eine halbe stunde früher die ganze anlage abgeschlossen und deshalb muss der AN auch immer 30 minuten früher gehen ohne wahl.

zu 2. Dazu steht einfach nicht wirkich was im TV.

zu 3. Auch hier steht nicht viel im TV. Die Urlaubsregelung wird genauso gemacht. Das heißt weil ich teilzeit bin, ist ein Ulrlaubstag 3,7 Stunden.Diese Berechnung findet sich auch im Tarifvertrag. Die diskussio hatte ich schonmal und es ist wohl alles rechtens.

Im TV steht klar das nur bis 21 Stunden minusstunden angehäuft werden dürfen.

Aber wie gesagt, was soll er machen wenn er ohne begründung fast 20 stunden weniger in einem monat eingesetzt werde?

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was steht denn im TV, wann Minusstunden verrechnet werden duerfen? Und warum MUSST Du Dich morgen melden? Ich habe das Gefuehl, es relativ egal, was wir hier schreiben. Sobald Dein AG sagt es ist anders, glaubst Du das ungeprueft.

Zitat:
Trotzdem wird meistens generell eine halbe stunde früher die ganze anlage abgeschlossen und deshalb muss der AN auch immer 30 minuten früher gehen ohne wahl.

Hast Du das Problem schonmal bei Deinem Leih-AG angesprochen? Was sagt der dazu?

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#8
 Von 
babyboy99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

natürlich ist es nicht egal was ihr schreibt. Aber derjenige ist schonmal auf die nase geflogen. Er schrieb der Zeitarbeitsfirma eine böse mail und später stellte sich heraus das die ZF völlig im recht war.

Jetzt wieder dem Arbeitgeber ne böse mail schreiben und dann wieder merken das man im unrecht ist.......naja da fliegt man doch recht schnell raus denke ich.

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Da Du leider fast nur mit Allgemeinplätzen antwortest und kaum auf die Rückfragen eingehst, komme ich hier nicht weiter.
Ich habe z.b. Immer noch nicht verstanden, bei welcher Frage die Leihfirma "völlig im Recht war". Du bist also inzwischen selber der Meinung, das bei Arbeitsunfähigkeit Minusstunden entstehen können, weil Dein AG gesagt hast, das ist rechtens?

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
natürlich ist es nicht egal was ihr schreibt. Aber derjenige ist schonmal auf die nase geflogen. Er schrieb der Zeitarbeitsfirma eine böse mail und später stellte sich heraus das die ZF völlig im recht war.

Die ZA-Firma wurde mal vor langer Zeit angeschrieben? Ohne irgendwen zu fragen, wie jetzt hier?
Entweder man holt sich sachlichen Rat, wie auch hier jederzeit möglich, oder man hat weiterhin keine Chancen und sicher auch keinen Erfolg. :bang: :bang: :bang:

0x Hilfreiche Antwort

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