Minusstunden trotz Krankheit

19. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Minusstunden trotz Krankheit

Ich bin Student und arbeite als studentische Hilfskraft an einem Institut (kein Uni-Institut). Es ist eine vertragliche Arbeitszeit von 80 Std. / Monat festgelegt, unabhängig von der Zahl der Arbeitstage. Jedem Monat stehen einem zwei Urlaubstage zu. Diese werden monatlich in Stunden vergütet. Des weiteren hat man natürlich das Recht, krank zu werden.

Die Krankheitstage werden auch in Arbeitsstunden umgerechnet. Es wird die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit auf Basis der Zahl der jährlichen Arbeitstage und der jährlichen Gesamtarbeitszeit bestimmt. Somit habe ich laut Berechnung der Verwaltung eine tägliche Durchschnitts-Arbeitszeit von 3,7 Std. Dadurch werden mir 7,4 Std. Urlaub pro Monat angerechnet.
Nun ergibt sich allerdings folgendes Problem. Ich war den gesamten Monat September Krank (ich hatte mir die Hand gebrochen). Da der Monat aber nur 20 Arbeitstage hat, werden somit nur 74 Std. anerkannt, ich hätte also noch 6 Std. im Monat September arbeiten müssen, um meinen Soll zu erfüllen (bzw. habe dadurch 6 Minusstunden). Ist dieses verfahren rechtlich zulässig? Oder gäbe es im falle einer rechtlichen Auseinandersetzung eine Aussicht auf Erfolg?

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich wurde schon so oft aufgrund meiner eigenen Gutmütigkeit benachteiligt, dass es mir jetzt reicht. Ich habe z.B. eine Dienstreise gemacht und um eine Übernachtung zu sparen, war ich 19 Std. unterwegs, von denen lediglich 12 anerkannt wurden (wegen der Fahrtzeit). Da ich noch ca. 6 Wochen für das Institut tätig bin, habe ich auch nicht wirklich was zu verlieren.


-- Editiert von andi2000 am 19.10.2007 14:46:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wegen krankheit dürfen dir keine minusstunden entstehen. das problem tritt regelmäßig auf, wenn die personalstelle ein profil mit durchschnittswerten zugrunde legt, statt der tatsächlichen arbeitstage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Kann mir dazu jemand evtl. § nennen bzw. Urteile?

Würde man damit im Fall einer Klage durchkommen? Ich bin am überlegen, ob ich einfach zum Vertragsende 6 Minussstunden stehen lasse. Sollte das Institut den dafür bezahlten Lohn zurückfordern würde ich mich weigern und hoffen, dass Sie klagen und dann meine Gründe darlegen.

Ich empfinde es momentan einfach als absolute Ungerechigkeit, weil ich so oft den Fehler gemacht habe, dass ich da war, wenn es erforderlich war, egal zu welcher Tages- und Nachtzeit. Ich hatte häufiger angeordnete Sonntags- und Nachtarbeit (bzw. diese war dann einfach erforderlich) die nicht vergütet wurde etc. und mir fehlt momentan das Verständnis für das Verhalten der Verwaltung. Man hat mir mitgeteilt, dass ich hätte im August krank werden sollen, dann hätte ich 5 Plus-Stunden gehabt. Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, einfach die 80 Std. auf die Stempelkarte zu schreiben und zu unterschreiben. Die sieht danach eh keiner mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Hättest Du Dich auch beschwert, wenn Du im August oder im Oktober krank geworden wärest und dann 23*3,7 Stunden, also 85,1 Stunden gutgeschrieben worden wären?

Ich gehe davon aus, dass der 3. Oktober als Feiertag auch mit 3,7 Stunden gewertet wird.

Ich halte daher das Verhalten der Personalverwaltung für korrekt, mit Durchschnittswerten zu rechnen.

Oder soll jetzt ein Urlaubstag, den Du im August nimmst, mit 3,5h bewertet werden und ein Urlaubstag, den Du im September nimmst, mit 4,0h?

1x Hilfreiche Antwort

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