Hallo,
gerade kam eine Mitteilung vom AG das A (nicht nur A) 65 Minusstunden aufbauen soll und Zwangsurlaub nehmen muß. Das Geschäft darf aus rechtlicher Sicht offen bleiben.
1. A hat schon 2 Jahres-Urlaube gebucht und gezahlt, könnten diese dann nicht antreten, bekämen wir das Geld erstattet.
2. Ist das rechtens?
Minusstunden und Zwangsurlaub durch Coronavirus
18. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2020 | 14:46
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 80x hilfreich)
Minusstunden und Zwangsurlaub durch Coronavirus
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 18. März 2020 | 14:56
Von
Status: Weiser (16782 Beiträge, 6283x hilfreich)
Die Sache mit dem erzwungenen Urlaub und die mit den Minusstunden hat höchstwahrscheinlich keinerlei Rechtsgrundlage. Die Stornokosten für Urlaube hingegen darf dir derAG erstatten.
#2
Antwort vom 18. März 2020 | 15:48
Von
Status: Weiser (16389 Beiträge, 5801x hilfreich)
Hat A den dazu nötigen Urlaub auch bereits genehmigt bekommen?Zitat1. A hat schon 2 Jahres-Urlaube gebucht und gezahlt, könnten diese dann nicht antreten, bekämen wir das Geld erstattet. :
Habt ihr ein Gleitzeitsystem welches dies freiwillig erlaubt oder hat der Chef bereits festgelegt, wer wann nicht erscheinen darf?Zitat2. Ist das rechtens? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. März 2020 | 16:59
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 80x hilfreich)
Zitat:Hat A den dazu nötigen Urlaub auch bereits genehmigt bekommen?
Ja
Zitat:Habt ihr ein Gleitzeitsystem welches dies freiwillig erlaubt oder hat der Chef bereits festgelegt, wer wann nicht erscheinen darf?
Keine Gleitzeit, normales Geschäft/Büro von Öffnungszeiten von 8-17 Uhr
Genaueres weiß A noch nicht
#4
Antwort vom 19. März 2020 | 09:54
Von
Status: Weiser (16389 Beiträge, 5801x hilfreich)
Dann ist das ein Problem der Firma, nicht von dir. Die Firma darf nur über einen Teil deines Urlaubs bestimmen. Auf jeden Fall nicht über den Teil, der bereits genehmigt wurde. Die Minusstunden sind auch nicht euer Problem. Die fallen nämlich gar nicht an wenn ihr nach Hause geschickt werdet. Die Zeit muss so gerechnet werden, als würdest du ganz normal arbeiten.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.415
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten