Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Meine Freundin ist seit über 10 Jahren im Pflegedienst tätig und möchte aus dem Sauerland zu mir nach Düsseldorf ziehen. Sie hatte letzten Freitag Ihrer Chefin die Kündigung übergeben. Leider hat sie dieses Jahr bis heute Minus 110 Stunden aufgebaut, allerdings ja auch Anspruch auf Resturlaub. Wenn ich mich nicht irre steht Ihr sogar der komplette Jahresurlaub zu, weil sie nach dem 1. Juli das Arbeitsverhältnis beendigte.
Kann der Arbeitgeber
die Minusstunden mit dem Gehalt verrechnen? Oder kann der Arbeitgeber diese mit dem offenen Urlaub verrechnen?
Im Arbeitsvertrag wurde diesbezüglich nichts individuelles vereinbart, sodass ich persönlich vom deutschen Arbeitsrecht ausgehen muss.
Im Grunde kann sie ja nichts dafür, wenn der AG weniger Aufträge hat / bekommt und sie dadurch weniger Stunden machen kann.
Oder sollte Sie in jedem Fall 'ne Rechtsberatung vom Anwalt nehmen?
Schon jetzt ganz lieben Dank für Eure Antworten.
Minusstunden verrechnen
2. September 2013
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Frage vom 2. September 2013 | 15:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden verrechnen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. September 2013 | 15:50
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Schon mal die Forumssuche zum Thema bemüht?
#2
Antwort vom 2. September 2013 | 16:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry ...
Aber danke für den Hinweis ... bin jetzt nicht wirklich schlauer. Hoffentlich liege ich richtig, wenn ich nun einfach davon ausgehe, dass eine Verrechnung nicht rechtens ist ...
Allerdings habe ich eine besseres Gefühl (nicht nur ich, sondern eher meine Freundin), wenn ein Anwalt des bestätigt ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. September 2013 | 16:27
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Allerdings habe ich eine besseres Gefühl (nicht nur ich, sondern eher meine Freundin), wenn ein Anwalt des bestätigt
Dann bist Du hier in einem Laienforum aber grundlegend falsch. Antworten von Anwälten gibt es um die Ecke bei Frag-einen-Anwalt. Dann sollte man aber gleich alle relevanten Sachverhalte offen legen: was steht im AV zur Arbeitszeit, wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart, wird ein Tarifvertrag angewendet, et.
Weil der Satz:
quote:
Im Arbeitsvertrag wurde diesbezüglich nichts individuelles vereinbart, sodass ich persönlich vom deutschen Arbeitsrecht ausgehen muss.
ergibt wenig Sinn. Vom deutschen Arbeitsrecht ausgehen - wie ist das zu verstehen?
-- Editiert 1000kleinesachen am 02.09.2013 16:28
#4
Antwort vom 2. September 2013 | 19:47
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
quote:
Kann der Arbeitgeber die Minusstunden mit dem Gehalt verrechnen? Oder kann der Arbeitgeber diese mit dem offenen Urlaub verrechnen?
Der Arbeitgeber darf da gar nichts verrechnen. Das nennt sich "Annahmeverzug", leicht zu ergoogeln.
quote:
Im Grunde kann sie ja nichts dafür, wenn der AG weniger Aufträge hat / bekommt und sie dadurch weniger Stunden machen kann.
So ist es.
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#5
Antwort vom 3. September 2013 | 07:52
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Konkret also: Sind die Minusstunden als unternehmerisches Risiko zu sehen, braucht sich deine Freundin das nicht an's Bein binden zu lassen. Das einzuschätzen bedarf aber genauer Betrachtung.
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