Minusstunden verrechnen

2. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
fjoellenbeck
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden verrechnen

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen.

Meine Freundin ist seit über 10 Jahren im Pflegedienst tätig und möchte aus dem Sauerland zu mir nach Düsseldorf ziehen. Sie hatte letzten Freitag Ihrer Chefin die Kündigung übergeben. Leider hat sie dieses Jahr bis heute Minus 110 Stunden aufgebaut, allerdings ja auch Anspruch auf Resturlaub. Wenn ich mich nicht irre steht Ihr sogar der komplette Jahresurlaub zu, weil sie nach dem 1. Juli das Arbeitsverhältnis beendigte.

Kann der Arbeitgeber die Minusstunden mit dem Gehalt verrechnen? Oder kann der Arbeitgeber diese mit dem offenen Urlaub verrechnen?

Im Arbeitsvertrag wurde diesbezüglich nichts individuelles vereinbart, sodass ich persönlich vom deutschen Arbeitsrecht ausgehen muss.

Im Grunde kann sie ja nichts dafür, wenn der AG weniger Aufträge hat / bekommt und sie dadurch weniger Stunden machen kann.

Oder sollte Sie in jedem Fall 'ne Rechtsberatung vom Anwalt nehmen?

Schon jetzt ganz lieben Dank für Eure Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Schon mal die Forumssuche zum Thema bemüht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fjoellenbeck
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ... :(
Aber danke für den Hinweis ... bin jetzt nicht wirklich schlauer. Hoffentlich liege ich richtig, wenn ich nun einfach davon ausgehe, dass eine Verrechnung nicht rechtens ist ...

Allerdings habe ich eine besseres Gefühl (nicht nur ich, sondern eher meine Freundin), wenn ein Anwalt des bestätigt ... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Allerdings habe ich eine besseres Gefühl (nicht nur ich, sondern eher meine Freundin), wenn ein Anwalt des bestätigt


Dann bist Du hier in einem Laienforum aber grundlegend falsch. Antworten von Anwälten gibt es um die Ecke bei Frag-einen-Anwalt. Dann sollte man aber gleich alle relevanten Sachverhalte offen legen: was steht im AV zur Arbeitszeit, wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart, wird ein Tarifvertrag angewendet, et.

Weil der Satz:

quote:
Im Arbeitsvertrag wurde diesbezüglich nichts individuelles vereinbart, sodass ich persönlich vom deutschen Arbeitsrecht ausgehen muss.


ergibt wenig Sinn. Vom deutschen Arbeitsrecht ausgehen - wie ist das zu verstehen?

-- Editiert 1000kleinesachen am 02.09.2013 16:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Kann der Arbeitgeber die Minusstunden mit dem Gehalt verrechnen? Oder kann der Arbeitgeber diese mit dem offenen Urlaub verrechnen?


Der Arbeitgeber darf da gar nichts verrechnen. Das nennt sich "Annahmeverzug", leicht zu ergoogeln.

quote:
Im Grunde kann sie ja nichts dafür, wenn der AG weniger Aufträge hat / bekommt und sie dadurch weniger Stunden machen kann.


So ist es.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Konkret also: Sind die Minusstunden als unternehmerisches Risiko zu sehen, braucht sich deine Freundin das nicht an's Bein binden zu lassen. Das einzuschätzen bedarf aber genauer Betrachtung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen