Minusstunden vom Gehalt

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
go262159-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden vom Gehalt

Hallo,

es handelt sich um folgendes Problem:
Ich habe bei meinem Arbeitgeber gekündigt und besitze noch ca 20 Minusstunden (Wegen zu wenig Arbeit). Jedoch betreibt mein Arbeitgeber Mobbing, was mich veranlasst nicht mehr in die Firma zu gehen da es mir dadurch sehr schlecht geht. Ist es denn möglich das der Arbeitgeber mir meine Minusstunden vom Gehalt abzieht? Er gibt mir eigendlich nicht die Chance es auszugleichen da er wie oben schon geschrieben, Mobbing betreibt.

Vielen Dank schoneinmal.


Mit freundlichen Grüßen

Florian F.

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4 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

wenn die minusstunden durch 'zuwenig arbeit' aufgelaufen sind, stellt sich sehr die frage, ob du dafür gerade zu stehen hast. im kern ist es sache des AG, für genügend arbeit zu sorgen.
und was heißt denn, dass du 'wegen mobbing' nicht mehr zur arbeit gehst - bist du krank geschrieben?

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#2
 Von 
go262159-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war so das wir eine Flaute dieses Jahr hatten und somit auch wenig arbeit. Wir wurden an solchen Tagen immer früher heim geschickt.
Zu der anderen Frage: Ja ich bin zur zeit und bis zum ende des Arbeitsverhältniss krank geschrieben.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... immer früher heim geschickt.

das kann dein ag machen. aber im prinzip auf seine kosten. der an kann seinen teil beitragen, indem er evtl. plusstunden abbaut - aber minusstunden dürfen so nicht auflaufen.

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wir wurden an solchen Tagen immer früher heim geschickt.


Eigentlich ein klarer Fall von Annahmeverzug durch den AG, möchte man meinen.
Man könnte jetzt sicherlich 100 Steine wetten, dass der AG die Stunden trotzdem vom Lohn abzieht.
Dann wären Sie am Zug und müssten eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das geht auch ohne Anwalt. Der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht hilft beim Formulieren der Klage. Die Chancen für Sie wären nicht die schlechtesten.

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