Minusstunden von letztem Gehalt eingezogen

16. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
go590806-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstunden von letztem Gehalt eingezogen

Vor mittlerweile 2 Monaten wurde ich von meiner letzten Arbeitsstelle entlassen.
Mein letztes Gehalt kam dann zwar pünktlich aber war um ungefähr 500€ gekürzt.
Dies war scheinbar auf Minusstunden zurückzuführen.
Nun habe ich aber nie einem Überstundenkonto zugestimmt und im Arbeitsvertrag stand auch nichts dergleichen.
Außerdem war der Löwenanteil der Minusstunden auf einen Fehler meines direkten Vorgesetzten zurückzuführen der mir angeboten hat nach einer besonders stressigen Woche doch 2 Tage Urlaub zu nehmen. Allerdings hatte er sich bei meinen verbliebenen Urlaubstagen verrechnet und ich hatte eigentlich für das entsprechende Jahr keine Urlaubstage mehr zur Verfügung.

Ist es von Seiten meines ex-chefs Gerechtigkeit mir das Gehalt zu kürzen und wenn nein wie kann ich am besten dagegen vorgehen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

//// Dies war scheinbar auf Minusstunden zurückzuführen.

Auf 'scheinbar' kannst du nichts aufbauen, nicht einmal, wenn 'anscheinend' Minusstunden die Ursache wären.
Du musst schon wissen, worauf die Kürzung zurückzuführen ist.
Diese beiden Urlaubstage können zu keinem Minus führen, denn Urlaub ist bezahlte Abwesenheit.
Was du tun kannst: Auskunft verlangen vom AG über diese Kürzung.
Und Obacht: in deinem AV könnte eine Ausschlussfrist stehen. Wenn die 3 Monate betragen sollte, wäre die Zeit bald vorüber.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go590806-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann eben nicht "scheinbar" sondern definitiv. Allerdings sind keine der Minusstunden durch mich entstanden.
Ein paar Mal wurde ich früher heim geschickt weil es eben nichts mehr zu tun gab oder weil zu viel Personal eingeplant war. Aber ein großer batzen kam eben von dem Rechenfehler meines Vorgesetzten der wie oben geschrieben dachte ich hätte noch Urlaubstage. Diese beiden Tage hat er mir dann frei gegeben und zwei Monate später viel dann auf ich hatte zu dem Zeitpunkt keinen Urlaubsanspruch und mir wurden stattdessen einfach Minusstunden angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Diese beiden Urlaubstage können zu keinem Minus führen, denn Urlaub ist bezahlte Abwesenheit.

Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage ...



Zitat (von go590806-61):
dachte ich hätte noch Urlaubstage.

Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn man mit Vermutungen statt mit Fakten arbeitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wenn du das belegen kannst mit dem Frühernachhauseschicken usf., dann bleibt nur Lohnklage vor dem Arbeitsgericht.


(@harry Der Satz Diese beiden Urlaubstage können zu keinem Minus führen, denn Urlaub ist bezahlte Abwesenheit. erklärt nur, dass durch Urlaub keine Minusstunden entstehen - dass die Verrechnung nicht in Ordnung ist, habe ich außen vor gelassen.)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go590806-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich den Weg übers Gericht erstmal vermeiden möchte würde ich mich erst einmal persönlich mit meinem ehemaligen Chef auseinandersetzen.
Das was ich aus euren Antworten herauslesen konnte lässt mich darauf schließen, dass ich grundsätzlich im Recht bin. Von der Reaktion meines ex-Chefs mache ich dann abhängig ob ich das ganze dann doch noch vor Gericht bringen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von go590806-61):
Aber ein großer batzen kam eben von dem Rechenfehler meines Vorgesetzten der wie oben geschrieben dachte ich hätte noch Urlaubstage. Diese beiden Tage hat er mir dann frei gegeben und zwei Monate später viel dann auf ich hatte zu dem Zeitpunkt keinen Urlaubsanspruch


Defakto wurden zwei Urlaubstage genommen, wenn kein Urlaubsanspruch mehr bestand wurden diese zu unbezahltem Urlaub. Will man diese Tage nun trotzdem bezahlt haben wird man darlegen müssen das der Vorgesetzte in seinem "Urlaubsangebot" ggf. auch eine bezahlte Freistellung gemeint hat.

Eigentlich sollte der AN über seinen aktuellen Resturlaubsanspruch doch Bescheid wissen. Das wird die Frage auf, warum war kein Urlaub (nach Ansicht des Chefs) mehr da? Wenn das Arbeitsverhältnis vor ca. 2 Monaten beendet wurde und der Jahresurlaubsanspruch deswegen gekürzt wurde, sollte man diese Kürzung noch einmal überprüfen.

Nach § 3 BUrlG steht ihm bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im zweiten Halbjahr trotzdem zumindest der volle gesetzliche Urlaubsanspruch zu.


-- Editiert von Alter Sack am 17.09.2021 10:29

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Edel gedacht, vielleicht, aber am Ende eher erfolglos, möchte ich vorhersagen. (Es dürfte sich wieder einmal erweisen, dass Menschen nicht aufgrund von Argumenten handeln, sondern Mustern folgen.)
Gib acht, dass dir die Zeit nicht ausrinnt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ich sehe das alles etwas problematischer. Wenn er ausdrücklich "Urlaub" nehmen gesagt hat, dann sehe ich darin nur mal die Zusicherung, Urlaub zu bewilligen. Kaum ein Chef wird das aktuelle Urlaubskonto seiner xy Mitarbeiter im Kopf haben. Wenn er erklärt hat, man stelle ihn für zwei Tage frei, dann geht das ganz ohne Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers. Versuchen kann man es ja trotzdem.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32275 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von go590806-61):
aber war um ungefähr 500€ gekürzt.
Wie sind denn die Summen in der Gehaltsabrechnung bezeichnet? Wie lange warst du dort beschäftigt?
Zitat (von go590806-61):
Dies war scheinbar auf Minusstunden zurückzuführen. Nun habe ich aber nie einem Überstundenkonto zugestimmt und im Arbeitsvertrag stand auch nichts dergleichen.
Man muss als AN keinem Überstundenkonto zustimmen. Findet sich in deinem AV etwas zu --Mehrarbeit--?

Zitat (von go590806-61):
Ein paar Mal wurde ich früher heim geschickt weil es eben nichts mehr zu tun gab oder weil zu viel Personal eingeplant war.
Das dürfte nicht zu Gehaltsabzug führen. Auch nicht zum Abzug von Lohn.
2 Tage Urlaub, die dir nicht zustanden, machen fast 500,- aus? Das wären ca. 16 *Minusstunden*-- Bist du sicher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Minus Stunden dürfen überhaupt nur angerechnet werden, wenn es ein Arbeitszeitkonto, über das Sie informiert sind, existiert. Ein Überstundenkonto reicht dafür nicht aus. Grundsätzlich gilt BGB §615, wenn der Arbeitgeber Sie nicht arbeiten lässt, muss er trotzdem das Gehalt bezahlen.
Früher nachhause geschickt zu werden geht immer zu Lasten des Arbeitgebers.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.276 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen