Vor mittlerweile 2 Monaten wurde ich von meiner letzten Arbeitsstelle entlassen.
Mein letztes Gehalt kam dann zwar pünktlich aber war um ungefähr 500€ gekürzt.
Dies war scheinbar auf Minusstunden zurückzuführen.
Nun habe ich aber nie einem Überstundenkonto zugestimmt und im Arbeitsvertrag stand auch nichts dergleichen.
Außerdem war der Löwenanteil der Minusstunden auf einen Fehler meines direkten Vorgesetzten zurückzuführen der mir angeboten hat nach einer besonders stressigen Woche doch 2 Tage Urlaub zu nehmen. Allerdings hatte er sich bei meinen verbliebenen Urlaubstagen verrechnet und ich hatte eigentlich für das entsprechende Jahr keine Urlaubstage mehr zur Verfügung.
Ist es von Seiten meines ex-chefs Gerechtigkeit mir das Gehalt zu kürzen und wenn nein wie kann ich am besten dagegen vorgehen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Minusstunden von letztem Gehalt eingezogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



//// Dies war scheinbar auf Minusstunden zurückzuführen.
Auf 'scheinbar' kannst du nichts aufbauen, nicht einmal, wenn 'anscheinend' Minusstunden die Ursache wären.
Du musst schon wissen, worauf die Kürzung zurückzuführen ist.
Diese beiden Urlaubstage können zu keinem Minus führen, denn Urlaub ist bezahlte Abwesenheit.
Was du tun kannst: Auskunft verlangen vom AG über diese Kürzung.
Und Obacht: in deinem AV könnte eine Ausschlussfrist stehen. Wenn die 3 Monate betragen sollte, wäre die Zeit bald vorüber.
Dann eben nicht "scheinbar" sondern definitiv. Allerdings sind keine der Minusstunden durch mich entstanden.
Ein paar Mal wurde ich früher heim geschickt weil es eben nichts mehr zu tun gab oder weil zu viel Personal eingeplant war. Aber ein großer batzen kam eben von dem Rechenfehler meines Vorgesetzten der wie oben geschrieben dachte ich hätte noch Urlaubstage. Diese beiden Tage hat er mir dann frei gegeben und zwei Monate später viel dann auf ich hatte zu dem Zeitpunkt keinen Urlaubsanspruch und mir wurden stattdessen einfach Minusstunden angerechnet.
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ZitatDiese beiden Urlaubstage können zu keinem Minus führen, denn Urlaub ist bezahlte Abwesenheit. :
Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage ...
Zitatdachte ich hätte noch Urlaubstage. :
Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn man mit Vermutungen statt mit Fakten arbeitet.
Wenn du das belegen kannst mit dem Frühernachhauseschicken usf., dann bleibt nur Lohnklage vor dem Arbeitsgericht.
(@harry Der Satz Diese beiden Urlaubstage können zu keinem Minus führen, denn Urlaub ist bezahlte Abwesenheit. erklärt nur, dass durch Urlaub keine Minusstunden entstehen - dass die Verrechnung nicht in Ordnung ist, habe ich außen vor gelassen.)
Da ich den Weg übers Gericht erstmal vermeiden möchte würde ich mich erst einmal persönlich mit meinem ehemaligen Chef auseinandersetzen.
Das was ich aus euren Antworten herauslesen konnte lässt mich darauf schließen, dass ich grundsätzlich im Recht bin. Von der Reaktion meines ex-Chefs mache ich dann abhängig ob ich das ganze dann doch noch vor Gericht bringen muss.
ZitatAber ein großer batzen kam eben von dem Rechenfehler meines Vorgesetzten der wie oben geschrieben dachte ich hätte noch Urlaubstage. Diese beiden Tage hat er mir dann frei gegeben und zwei Monate später viel dann auf ich hatte zu dem Zeitpunkt keinen Urlaubsanspruch :
Defakto wurden zwei Urlaubstage genommen, wenn kein Urlaubsanspruch mehr bestand wurden diese zu unbezahltem Urlaub. Will man diese Tage nun trotzdem bezahlt haben wird man darlegen müssen das der Vorgesetzte in seinem "Urlaubsangebot" ggf. auch eine bezahlte Freistellung gemeint hat.
Eigentlich sollte der AN über seinen aktuellen Resturlaubsanspruch doch Bescheid wissen. Das wird die Frage auf, warum war kein Urlaub (nach Ansicht des Chefs) mehr da? Wenn das Arbeitsverhältnis vor ca. 2 Monaten beendet wurde und der Jahresurlaubsanspruch deswegen gekürzt wurde, sollte man diese Kürzung noch einmal überprüfen.
Nach § 3 BUrlG steht ihm bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im zweiten Halbjahr trotzdem zumindest der volle gesetzliche Urlaubsanspruch zu.
-- Editiert von Alter Sack am 17.09.2021 10:29
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Edel gedacht, vielleicht, aber am Ende eher erfolglos, möchte ich vorhersagen. (Es dürfte sich wieder einmal erweisen, dass Menschen nicht aufgrund von Argumenten handeln, sondern Mustern folgen.)
Gib acht, dass dir die Zeit nicht ausrinnt.
Ich sehe das alles etwas problematischer. Wenn er ausdrücklich "Urlaub" nehmen gesagt hat, dann sehe ich darin nur mal die Zusicherung, Urlaub zu bewilligen. Kaum ein Chef wird das aktuelle Urlaubskonto seiner xy Mitarbeiter im Kopf haben. Wenn er erklärt hat, man stelle ihn für zwei Tage frei, dann geht das ganz ohne Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers. Versuchen kann man es ja trotzdem.
wirdwerden
Wie sind denn die Summen in der Gehaltsabrechnung bezeichnet? Wie lange warst du dort beschäftigt?Zitataber war um ungefähr 500€ gekürzt. :
Man muss als AN keinem Überstundenkonto zustimmen. Findet sich in deinem AV etwas zu --Mehrarbeit--?ZitatDies war scheinbar auf Minusstunden zurückzuführen. Nun habe ich aber nie einem Überstundenkonto zugestimmt und im Arbeitsvertrag stand auch nichts dergleichen. :
Das dürfte nicht zu Gehaltsabzug führen. Auch nicht zum Abzug von Lohn.ZitatEin paar Mal wurde ich früher heim geschickt weil es eben nichts mehr zu tun gab oder weil zu viel Personal eingeplant war. :
2 Tage Urlaub, die dir nicht zustanden, machen fast 500,- aus? Das wären ca. 16 *Minusstunden*-- Bist du sicher?
Minus Stunden dürfen überhaupt nur angerechnet werden, wenn es ein Arbeitszeitkonto, über das Sie informiert sind, existiert. Ein Überstundenkonto reicht dafür nicht aus. Grundsätzlich gilt BGB §615, wenn der Arbeitgeber Sie nicht arbeiten lässt, muss er trotzdem das Gehalt bezahlen.
Früher nachhause geschickt zu werden geht immer zu Lasten des Arbeitgebers.
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