Hallo,
ich habe einiges in der Suche gefunden, aber nix hat so richtig auf unsere Situation gepasst.
Wir haben eine 40 h Woche und es ist ein Schichtbetrieb wo durchgehend gearbeitet wird.
Jetzt wurden wir durch eine Betriebsvereinbarung von Stundenlohn umgestellt auf Monatslohn. Das Gehalt auf Basis von 173,3h und dazu ein Zeitkonto.
Tarifvertrag besteht keiner.
Einige gehen Mo. - Fr. immer 8h. Wenn jetzt ein Feiertag in der Woche ist müßen wir den Arbeiten, es gibt Feiertagszuschlag und dann auch keinen Freizeitausgleich.
Wenn wir den Feiertag laut Schichtplan frei haben entstehen uns Minusstunden. Also müssen wir quasi jeden Feiertag arbeiten gehen oder einen Wochenendtag dafür arbeiten gehen oder Urlaub
nehmen an dem Feiertag.
Darf das so sein?
Viele Grüße
silence
Minusstunden wegen Feiertag bei 40h Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich schaue nicht ganz durch.
Möglicherweise fehlen schlicht Informationen darüber, wie das mit euren freien Tagen geregelt ist. Wenn der Betrieb rund um die Uhr und jeden Tag in Schichten arbeitet, wird der einzelne AN doch seine freien Tage haben, möglicherweise auch rollierend.
Randfrage: Wie kommt es in eurem Betrieb zu einer Betriebsvereinbarung?
Also es gibt welche die einen 4 Wochen Rythmus haben mit Wochenenden 12 h in der Woche 8g. Um die geht es hier erstmal nicht.
Dann gibt es welche die immer Mo. - Fr. 8h gehen, eine Woche Früh, eine Spät, eine Nacht. Wochenende immer frei. Wenn da jetzt ein Feiertag in der Woche ist müssen die diesen Arbeiten gehen. Wenn sie frei haben wollen müssen sie Urlaub oder Überstunden nehmen.
Betriebsvereinbarung ist zwischen Betriebsrat und Unternehmen gemacht wurden.
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Ach so, im Arbeitsvertrag steht zu Feiertagen nix drin, außer das ich dazu bereit sein muss diese zu arbeiten wenn es nötig ist.
ZitatIch schaue nicht ganz durch. :
Hab ich es verständlich erklärt oder gibt's noch Infos die fehlen?
Es würde hier interessieren, was dein Einsatzplan sonst schreibt, wenn reguläres Frei vorgesehen ist.
Erst mal vorweg: Das Durcharbeiten an Feiertagen gab es schon vor der Umstellung auf Monatslohn?
Werden hier tatsächlich Monat für Monat 173,3 Stunden erwartet und wenn nicht erreicht, als Minusstunde angerechnet?
Die Anrechnung von Minusstunden für nicht gearbeitete Feiertage dürfte rechtswidrig sein, siehe dazu Entgeltfortzahlungsgesetz §2.
ZitatEs würde hier interessieren, was dein Einsatzplan sonst schreibt, wenn reguläres Frei vorgesehen ist. :
Das verstehe ich nicht ganz!?
Reguläres Frei, bei den Kollegen um die es hier geht, ist immer Samstag und Sonntag.
ZitatErst mal vorweg: Das Durcharbeiten an Feiertagen gab es schon vor der Umstellung auf Monatslohn? :
Nein, da waren die Feiertage immer frei und es gab 8 h Feiertagsausfalllohn
ZitatWerden hier tatsächlich Monat für Monat 173,3 Stunden erwartet und wenn nicht erreicht, als Minusstunde angerechnet? :
Nein, 173,3h ist die Berechnungsgrundlage für den Moantslohn. Also bisheriger Stundenlohn x 173,3 ist jetzt der Monatslohn.
Sollstunden sind je nach Monat unterschiedlich, Mo - Fr 8h inkl. Feiertage
Zitat:
siehe dazu Entgeltfortzahlungsgesetz §2
Da steht ja das der AG dem AN das Entgelt zu zahlen hat. Ist ja hier quasi der Fall weil immer 173,3h bezahlt werden.
Es geht mir um die Minusstunden die Entstehen wenn der Feiertag frei ist.
Gruß
silence
Wenn üblicherweise an dem Wochentag zu arbeiten ist, auf den der Feiertag fällt, ist der Feiertag zu zahlen, als würde man gearbeitet haben.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es nur um die AN, die Montag bis Freitag 8 Stunden arbeiten egal ob ein Feiertag ist oder nicht.
Ich sehe nicht, wo hier Minusstunden herkommen sollen, wenn ein Feiertag auf die Tage Montag bis Freitag fällt. Es bleiben 40 Stunden, die in der Woche gearbeitet werden.
Kann es sein, dass die Themenüberschrift schlicht ungünstig gewählt wurde und es gar nicht um Minusstunden geht, sondern darum, dass es andere AN in dem Betrieb gibt, die nicht an Feiertagen arbeiten müssen, aber die Entgeltfortzahlung für Feiertage erhalten, wenn ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt, und sich hier die Feiertagarbeiter benachteiligt fühlen. Denn die anderen erbringen ja tatsächlich weniger Arbeitsstunden und bekommen trotzdem ihr Monatsgehalt ohne Abzüge.
Sollte das das Problem sein, dann ist es rechtmäßig, was beim TS abläuft. Hätte der BR halt anders verhandeln müssen.
ZitatWenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es nur um die AN, die Montag bis Freitag 8 Stunden arbeiten egal ob ein Feiertag ist oder nicht. :
Ich sehe nicht, wo hier Minusstunden herkommen sollen, wenn ein Feiertag auf die Tage Montag bis Freitag fällt. Es bleiben 40 Stunden, die in der Woche gearbeitet
Es geht um diejenigen die immer Mo. - Fr. 8h arbeiten müssen.
Wenn diejenigen an einem Feiertag frei haben (wie es bisher immer war) dann entstehen denen jetzt 8 Minusstunden die sie irgendwann wieder reinarbeiten müssen.
In der Woche mit dem freien Feiertag gehen sie dann natürlich nur 32h.
Darf das rein Gesetzlich so sein?
Zitat:Darf das rein Gesetzlich so sein?
Nein und für diejenigen, die an dem Feiertag arbeiten handelt es sich um Mehrarbeit
Zitat:Zitat:Darf das rein Gesetzlich so sein?
diejenigen, die an dem Feiertag arbeiten handelt es sich um Mehrarbeit
Soweit hab ich das schon rausgefunden das der Freizeitausgleich für den Feiertag auch am Samstag sein darf.
Wie geschrieben geht es mir hier um die entstehenden Minusstunden bei freiem Feiertag
ZitatWenn wir den Feiertag laut Schichtplan frei haben entstehen uns Minusstunden. :
Darf das so sein?
Ja: "Wir haben eine 40 h Woche".
1. Es kommt auf eine Vielzahl von Details an.
2. Wenn es keine (arbeits- oder tarif-)vertragliche Regelung gibt, dass sich in Feiertagswochen die geschuldete Arbeitszeit verringert - dann kann auch bei Wochen mit Feiertagen die Einhaltung des vereinbarten Wochendurchschnitts verlangt werden.
3. D.h. wenn in der Feiertagswoche anstatt wie üblich 40h nur 32h gearbeitet wird, und in der Folgewoche z.B. 48h angeordnet würden, dann gäbe dies auf dem Zeitkonto einen Saldo von 0.
4. Ob die in der "Ausgleichswoche" geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden als zu vergütende Überstunden anzusehen wären, könnte sich nur aus (tarif-)vertraglichen Regelungen ergeben.
RK
ZitatNein und für diejenigen, die an dem Feiertag arbeiten handelt es sich um Mehrarbeit :
Daa ist nicht zutreffend. Es gibt diverse Unternehmen, in denen auch an Feiertagen in zulässiger Weise gearbeitet wird. Wenn es einen Schichtplan gibt, der dann eine Arbeit von montags bis freitags vorsieht, ist auch ein Feiertag ein ganz normaler Arbeitstag. Das hat rein gar nichts mit Überstunden zu tun. Will der Arbeitnehmer dann den Feiertag frei haben, muss er, wie an jedem anderen normalen Arbeitstag auch, entweder Urlaub nehmen oder, wenn es Zeitkonten gibt, Plusstunden einsetzen oder Minusstunden machen.
Ich habe den TS jetzt so verstanden, dass genauso so ein Schichtsystem in seinem Betrieb eingeführt wurde. Der Betriebsrat hat dazu eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen. Von daher ist es zulässig, was der Arbeitgeber tut.
Dass es noch andere Arbeitnehmer in anderen Abteilungen gibt, die anders arbeiten und die regulär an Feiertagen frei haben und trotzdem dafür ihr Geld bekommen, ist unerheblich. So etwas ist sogar typisch. Letzten Endes gibt es ja auch produzierende Unternehmen beispielsweise, die sogar sieben Tage die Woche 24 Stunden durch produzieren. Da gilt im Regelfall auch nicht für alle diese Regelung. Insbesondere die Verwaltung wird nicht an sieben Tagen die Woche eingesetzt und schon gar nicht rund um die Uhr.
Zitat:Wenn diejenigen an einem Feiertag frei haben (wie es bisher immer war) dann entstehen denen jetzt 8 Minusstunden die sie irgendwann wieder reinarbeiten müssen.
Und wenn jemand an einem anderen Tag (normaler Werktag) frei hat, dann entstehen auch 8 Minusstunden, die wieder reingearbeitet werden müssen (bzw. man muss einen Urlaubstag nehmen) - stimmt's?
Ich sehe bislang nur einen schlafmützigen Betriebsrat, der einer für die Belegschaft ungünstigen Betriebsvereinbarung zugestimmt hat - aber keinen Gesetzesverstoß.
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