Hallo,
ich arbeite in einer Touristinformation, GmbH. Wir unterliegen keinem Tarifvertrag!
Ich habe 2 Fragen!
Da wegen Corona zur Zeit so gut wie nichts zu tun ist, hat mein Chef angeordnet das die Touristinformation zwischen den Feiertagen geschlossen bleibt.
Da viele Kollegen Urlaub haben, habe ich bei 25 Std./Woche kein Problem meine Stunden auch abzuarbeiten. Durch die Schließung mache ich jetzt allerdings 20 Std. minus.
Ist das rechtens? Ich zweifle grad ein wenig, da ich immer wieder gelesen habe das es nicht so einfach geht. Ich bin ja bereit zu arbeiten!
Dann noch eine Frage:
Wir arbeiten auch Hotlinedienste von zu Hause aus ab. Darf der Arbeitgeber verlangen, wenn sehr wenig zu tun ist, dann auch statt z. Bsp. 4 Stunden nur 3 Stunden aufzuschreiben?
Danke.
Minusstunden weil Arbeitgeber die Touristinformation schließt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Die Ankündigungsfrist für einen Betriebsurlaub über die Feiertage ist entschieden zu kurz. Insofern setzt sich der AG in Annahmeverzug - er kann den Laden dicht machen, muss aber gleichwohl die Stunden löhnen.
Mit dem 'Verlangen' ist das so eine Sache: er kann es fordern, aber nicht durchsetzen, jedenfalls nicht mit Recht. Wenn du für 4 Stunden eingeteilt bist, fällt auch Lohn für 4 Stunden an - 'Arbeit' ist nämlich nicht nur, wenn ich tatsächlich mein Werkzeug benutze, sondern auch die Wartezeit, bis es (wieder) was zu tun gibt.
-- Editiert von blaubär+ am 08.12.2020 08:47
ZitatDie Ankündigungsfrist für einen Betriebsurlaub über die Feiertage ist entschieden zu kurz. Insofern setzt sich der AG in Annahmeverzug - er kann den Laden dicht machen, muss aber gleichwohl die Stunden löhnen. :
[/editmessage]
Die Antwort ist natürlich noch zu ungenau. Habt Ihr ein Stundenkonto (klingt so), was ist dazu geregelt? Gibt es einen Betriebsrat?
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Minusstunden können nur angerechnet werden, wenn ein Arbeitszeitkonto wirksam mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist. Das müßte dann irgendwo verschriftlicht sein.
Hier ist die Frage, weshalb kein Kurzarbeitergeld beantragt wird. Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht voll beschäftigen kann, genau dafür wurde KA-Geld eingeführt. Einfach weniger bezahlen oder Minusstunden anrechnen, wenn es kein AZ-Konto gibt, das ist nicht zulässig.
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