Minusstundenabbau durch Krankschreibung

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.06.2022 09:37:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstundenabbau durch Krankschreibung

Liebes Forum,
ich befinde mich in einem Werkstudentenvertrag mit einer Arbeitszeit von 9h/Woche. Momentan schreibe ich meine Bachelorarbeit und habe daher einen Arbeitsausfall von 12 Wochen. Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.09.2020 aus. Ich habe vor Beginn meiner Bachelorarbeit mehrfach nach einer Reduktion der Stunden gefragt, die wurde mir verwehrt. Durch Kollegen (nicht durch meine Chefin) wurde mündlich zugesagt, dass mein Vertrag verlängert wird und ich Minusstunden später abarbeiten kann, weil das ja immer so wäre bei anderen WerkstudentInnen. Überraschung: Mein Vertrag wurde nicht verlängert, ich habe so viele Minusstunden dass ich sie kaum in den verbleibenden Wochen abarbeiten kann und bin am überlegen mich krank zu schreiben. Daher meine Frage: Kann ich durch meine Krankschreibung die anfallenden Minusstunden verfallen lassen oder werden mir nur die Stunden erlassen, die ich in dieser Zeit planmäßig arbeiten würde? Meine Minusstunden werden von niemandem festgehalten, wir werden angehalten einfach unsere planmäßige Arbeitszeit wöchentlich einzutragen, unabängig davon ob wir tatsächlich arbeiten oder nicht und wir sind für jeden Tag eingetragen um den Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg zu gewähren, auch wenn wir im Endeffekt nur ein mal wöchentlich arbeiten. (zB: Die PA denkt ich komme Mo-Fr 1h/Tag, dabei komme ich Montags 5h und den Rest nie). Die Personalabteilung hat also keine Ahnung von meiner Situation und hat mir mein Geld monatlich fröhlich ausgesagt, ich bin mir nicht mal sicher ob es eine Rechtsgrundlage gäbe, das gezahlte Geld zurückzufordern. Keiner weiß, wann ich arbeite, da wir in den letzten Monaten viel HomeOffice gemacht haben und das nicht überprüft wird, es gibt keine offizielle Stundenliste, nur meine eigene Exceldatei.
Ich habe keine Zeit im September die gesamten Stunden abzuarbeiten und auch kein Geld, die Minusstunden zurückzuzahlen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go554022-80):
Kann ich durch meine Krankschreibung die anfallenden Minusstunden verfallen lassen

Nein.



Zitat (von go554022-80):
oder werden mir nur die Stunden erlassen, die ich in dieser Zeit planmäßig arbeiten würde?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von go554022-80):
Meine Minusstunden werden von niemandem festgehalten,
Hast du denn dann überhaupt welche? :)
Wenn in deinem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verfallen die Minusstunden.
Zitat (von go554022-80):
Ich habe keine Zeit im September die gesamten Stunden abzuarbeiten
Dein AG /Vorgesetzter müsste dir Arbeit anweisen/anordnen. Tut er das nicht, brauchst du nicht arbeiten.
Zitat (von go554022-80):
auch kein Geld, die Minusstunden zurückzuzahlen.
Vergiss das.
Zitat (von go554022-80):
Kann ich durch meine Krankschreibung die anfallenden Minusstunden verfallen lassen
Krank ist krank. Die Minusstunden bleiben... und verfallen dann zu Ende September.

Wirst du für die B-Arbeit offiziell freigestellt von der *9 Std/Woche-Werkarbeit*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.06.2022 09:37:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go554022-80):
Kann ich durch meine Krankschreibung die anfallenden Minusstunden verfallen lassen

Nein.



Zitat (von go554022-80):
oder werden mir nur die Stunden erlassen, die ich in dieser Zeit planmäßig arbeiten würde?

Ja.


Gibt es denn eine Rechtsgrundlage das Geld zurückzufordern wenn es keine ordentliche Aufzeichnung meiner tatsächlich geleisteten Stunden gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von go554022-80):
Gibt es denn eine Rechtsgrundlage das Geld zurückzufordern
Nein. Welches Geld? Stunden sind Zeit.
Wenn der AG dich nicht 9 Std/Woche mit Arbeit versorgt, dann ist das eben so.
Bezahlt wird nach Vertrag. Auch bei ordentlicher Stunden-Aufzeichnung .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.06.2022 09:37:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go554022-80):
Meine Minusstunden werden von niemandem festgehalten,
Hast du denn dann überhaupt welche? :)

Wenn in deinem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verfallen die Minusstunden.
Zitat (von go554022-80):
Ich habe keine Zeit im September die gesamten Stunden abzuarbeiten
Dein AG /Vorgesetzter müsste dir Arbeit anweisen/anordnen. Tut er das nicht, brauchst du nicht arbeiten.
Zitat (von go554022-80):
auch kein Geld, die Minusstunden zurückzuzahlen.
Vergiss das.
Zitat (von go554022-80):
Kann ich durch meine Krankschreibung die anfallenden Minusstunden verfallen lassen
Krank ist krank. Die Minusstunden bleiben... und verfallen dann zu Ende September.

Wirst du für die B-Arbeit offiziell freigestellt von der *9 Std/Woche-Werkarbeit*?


Ich halte meine Stunden nur in einem Excelsheet fest, auf den niemand außer mir Zugriff hat. Meine 1,8h/Tag trage ich brav in ein Arbeitszeiterfassunsregister ein, auch wenn ich nicht arbeite, das war aber Anweisung von der Chefin. Dieses Register wird aber nicht zur Lohnberechnung genutzt, ich kriege jeden Monat den exakt gleichen Lohn. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Minusstunden.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Ich sehe zunächst einmal keinen Grund, warum überhaupt Minusstunden anfallen sollten wenn du für die Bachelorarbeit freigestellt bist.
Wenn du nicht freigestellt bist, dann hast du natürlich zu Arbeiten.
Bist du also freigestellt? Falls nicht: Warum arbeitest du nicht?
9h kann man auch bequem während des Schreibens einer Bachelorarbeit arbeiten.

Signatur:

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#7
 Von 
guest-12322.06.2022 09:37:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go554022-80):
Gibt es denn eine Rechtsgrundlage das Geld zurückzufordern
Nein. Welches Geld? Stunden sind Zeit.
Wenn der AG dich nicht 9 Std/Woche mit Arbeit versorgt, dann ist das eben so.
Bezahlt wird nach Vertrag. Auch bei ordentlicher Stunden-Aufzeichnung .


Ich wurde weiterbezahlt während ich nicht gearbeitet habe, daher verfüge ich momentan über >1000€, die mir nicht zustehen. Es gab Arbeit, ich sitze nur momentan 50h/Woche in der Uni und hatte keine Zeit, mich währenddessen noch mit meinem Werkstudentenjob rumzuschlagen. Aber da die PA keine Ahnung hat von meinen Minusstunden, bin ich nach dem Konsens hier wohl auf der sicheren Seite. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.06.2022 09:37:21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich sehe zunächst einmal keinen Grund, warum überhaupt Minusstunden anfallen sollten wenn du für die Bachelorarbeit freigestellt bist.
Wenn du nicht freigestellt bist, dann hast du natürlich zu Arbeiten.
Bist du also freigestellt? Falls nicht: Warum arbeitest du nicht?
9h kann man auch bequem während des Schreibens einer Bachelorarbeit arbeiten.


Ich kann keine 9h/Woche während des Schreibens meiner Bachelorarbeit leisten, zudem habe ich die BA nicht mit 0 Minusstunden begonnen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein AG /Vorgesetzter müsste dir Arbeit anweisen/anordnen. Tut er das nicht, brauchst du nicht arbeiten.

Das ist Unfug. Eventuell mal versuchen den Sachverhalt zu verstehen?



Zitat (von go554022-80):
Ich kann keine 9h/Woche während des Schreibens meiner Bachelorarbeit leisten,

Schon klar, deshalb ja die Rückfragen.



Zitat (von -Laie-):
Ich sehe zunächst einmal keinen Grund, warum überhaupt Minusstunden anfallen sollten wenn du für die Bachelorarbeit freigestellt bist.

Ist man aber nicht...



Zitat (von go554022-80):
Aber da die PA keine Ahnung hat von meinen Minusstunden, bin ich nach dem Konsens hier wohl auf der sicheren Seite. Danke!

Und man ist der Hoffnung das das keinem auffällt das man 12 Woche nichts gearbeitet hat?
Naja, eventuell hat man ja Glück.



Zitat (von go554022-80):
Ich wurde weiterbezahlt während ich nicht gearbeitet habe, daher verfüge ich momentan über >1000€, die mir nicht zustehen.

Strafrechtlich nennt man das dann schlicht Betrug
Zivilrechtlich kann das zu unrecht bezogenen Geld zurückfordern. Zur Not per Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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