Minusstundenbuchung am Feiertag

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
tinosklar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstundenbuchung am Feiertag

Laut Gesetz dürfen am Feiertag ja keine Minusstunden gebucht werden wenn der Arbeitgeber z.B meint die Mitarbeiter um 14 Uhr nach Haus zu schicken obwohl die Dienstplände bis 16 Uhr gehen.
Mein Arbeitgeber erlaubt sich das, kann sein das es sich um eine Betriebsvereinbarung handelt, oder macht der Arbeitgeber das einfach weil sich praktisch niemand beschwert?

Ich seh das jedenfals nicht ein das ein .
Kann mir einer sagen, ob das theoretisch in einer Betriebsvereinbarung so drin stehen kann?
Danke an alle fürs lesen und antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von tinosklar):
Kann mir einer sagen, ob das theoretisch in einer Betriebsvereinbarung so drin stehen kann?

Klar kann das sein.



Um welchen Feiertag geht es denn?




-- Editiert von User am 20. Dezember 2022 19:00

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tinosklar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Um welchen Feiertag geht es denn?

Um den 24.12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Heiligabend ist kein Feiertag; jedenfalls kein gesetzlicher.
Allerdings ist es weithin Gepflogenheit, dass an dem Tag mittags Schluss ist.
Aber deine Vermutungen wirst du außerhalb des Betriebs wohl kaum bestätigt oder widerlegt bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tinosklar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Allerdings ist es weithin Gepflogenheit, dass an dem Tag mittags Schluss ist.

Ab 14 Uhr gilt hier Feiertagszuschlag , das will wohl gespart werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von tinosklar):
Um den 24.12

Das ist ein ganz normaler Werktag.

Eigentlich ...



Zitat (von tinosklar):
Ab 14 Uhr gilt hier Feiertagszuschlag

Der 24.12 wird - genau wie der 31.12 - in vielen Unternehmen anders behandelt.

Von daher einfach mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen lesen und bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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