Hallo,
ich arbeite für ein Zeitarbeitsunternehmen i.d. Pflege seit dem 01.05.2019.
• 151,67h/Monat, 35h/ Woche
• Tarifvertrag BAP
Leider wurde ich Ende Juni krank und musste ins Krankenhaus, insgesamt war ich vom 28.06. – 06.08.19 krankgeschrieben.
Nun war ich sehr erstaunt als ich meine Gehaltsabrechnung für Juli bekam, auf der mir knapp 40 Minusstunden (Gleitzeitminus) für diesen Monat eingetragen wurden.
Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass hier die Regel:,
bei Krankheit und Urlaub
können keine Minusstunden entstehen, gilt.
Zusätzlich muss ich erwähnen, dass ich mich mit Beginn der Krankheit gerade im Wechsel von einem Kunden zum anderen befand, und beim
neuen Kunden noch kein Dienstplan für mich (für Juli) existierte,
also das Prinzip „… wie gearbeitet worden wäre…" eigentlich nicht angewendet werden kann.
Bei Rücksprache mit meiner Firma kam dann nur die Aussage in Bezug auf das Minus, man könne mich ja nicht besser stellen als die anderen Mitarbeiter, so nach dem Motto, die haben ja in dem Monat gearbeitet, ich aber nicht.
Erwähnenswert ist noch, dass das Gleitzeitminus (ca. 40h) mir trotzdem vergütet wurde und das die Krankentage für den Monat
Juli von 17 auf 23 Tage korrigiert wurden, aber das Minus gleichgeblieben ist.
Ist diese Handlungsweise meiner Firma richtig, bis jetzt gehe ich nicht davon aus und welche rechtlichen Grundlagen kann ich zur Formulierung eines schriftlichen Widerspruch heranziehen?
Minusstundeneintrag im Arbeitszeitkonto bei Krankheit
18. September 2019
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Frage vom 18. September 2019 | 11:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minusstundeneintrag im Arbeitszeitkonto bei Krankheit
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#1
Antwort vom 18. September 2019 | 11:25
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5899x hilfreich)
Für Juli sind dir 151,67h zu vergüten und anzurechnen. anzurechnende Arbeitstage gibt es gar keine. Es spielt also keine Rolle ob die Firma da 17 oder 23 Tage angibt. Was zählt sind die Stunden. Diese sind zu vergüten. Minusstunden fallen keine an.
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