Missgeschick-wer zahlt ?

15. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)
Missgeschick-wer zahlt ?

Mir ist auf der Arbeit ein Missgeschick passiert, wodurch ein finanzieller Schaden entstanden ist.Wer haftet jetzt? Muss ich die Kosten aus meiner Tasche bezahlen oder bin ich durch meinen Arbeitgeber bzw. dessen Berufshaftpflicht versichert ?Es kann ja immer mal vorkommen, dass so etwas passiert, es war ja ohne jede Absicht! Kann mir jemand helfen ?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dazu müssen Sie schon etwas genauer werden. Wenn es eine leichte Fahrlässigkeit war, dürfte die Versicherung des Arbeitgebers dafür aufkommen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

deine Angaben sind dürftig.

sieh mal hier:

<a href="http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html">http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html</a>

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

dürfte die Versicherung des Arbeitgebers dafür aufkommen.

Siehe eher § 619A BGB .

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#4
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)

Also, ich habe aus einer Steckdosenleiste mit ....zig Steckern, die alle gleich aussehen,versehentlich den falschen Stecker gezogen und damit einen Kühlschrank ausgeschaltet.Der durchgängig zu kühlende Inhalt musste verworfen werden.Schaden übersteigt mein Monatseinkommen...Hoffe,konkret genug.

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#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hat der Arbeitgeber schon finanzielle Forderungen gestellt?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hat dir das jemand (Vorgesetzter) so angewiesen? (z.B. 'Zieh den 2. Stecker von der Leitung aus gesehen, raus')
Oder hast du einfach - ohne dich davon zu überzeugen, was du da rausgezogen hast - irgendeinen Stecker gezogen?

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#7
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)

Ich wusste nicht, dass der Kühlschrankstecker dort mit eingesteckt ist.Die Stecker waren nicht beschriftet.(Das habe ich nun getan!)Ich wusste nur von Wasserkocher und Kaffemaschinen...
der AG hat bisher keine finanziellen Forderungen an mich gestellt, wird er möglicherweise garnicht tun.Aber mich belastet das sehr.Eigentlich bin ich immer super vorsichtig und wollte deshalb sicherheitshalber den Wasserkocher über Nacht rausziehen.Da die Kabel alle hinterm Schrank langlaufen....also ich war sicher, dass es der richtige Stecker war...

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#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Na ja, dann warte erstmal ab! Kommt vielleicht gar keine Forderung. Ist aber löblich, wenn du dir solche Gedanken darüber gemacht hast!

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#9
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)

Danke.....

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#10
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ist eher einfache fahrlässigkeit bis villeicht mittlere. Aber der Kunde hat gem § 254 Mitverschulden (Hinweispflicht).

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Andreas.Hauser was denn für ein Kunde?

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#12
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)

Also, einen Kunden gibt es nicht,nur Arbeitgeber und mich, Arbeitnehmer.Wen meinen Sie mit Kunden?

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#13
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Dann eben Kunde=AG. Es kommt darauf an wer für die fehlende Kennzeichnung verantwortlich war.

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#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Andreas.Hauser Und woraus ergibt sich da ne Pflicht zur Kennzeichnung?

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#15
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Es ist doch woghl nicht so klar mit der Kennzeichnungspflicht im eigenen Haus. trotzdem müssen aus einer Art Verkehrssicherungspflicht besonders gefährliche Handlungen, also hier ein kühlschrank muß dauergekühlt sein verhindert werden. Jedenfalls spielt es für die Art der Fahrlässigkeit eine Rolle. bei Kennzeichnung wäre mittlere bis grobe FL anzunehmen gewesen.

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#16
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)

Wäre der Stecker gekennzeichnet gewesen, wäre es mir bestimmt nicht passiert.Aber nach dem Schaden ist man ja immer klüger...Dieser Kühlschrank ist von dieser Steckdosenleiste so weit weg, dass mir nicht im Traum der Gadanke gekommen ist, dass er da mit dranhängt.Wenn finanzielle Forderungen auf mich zukommen sollten, springt in einem solchen Fall meine Privathaftpflicht evt. ein? Oder empfiehlt es sich,sich auch als Angestellter beruflich Haftpflicht versichern zu lassen.
Muss ich, selbst wenn es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt,mit einer Abmahnung rechnen ?Ich mach mich da ziemlich fertig...
Vielen Dank für die bisherigen Antworten !

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#17
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Ich mach mich da ziemlich fertig...


Aber wirklich! ;)

Gaaanz ruhig....... Wenn tatsächlich Reaktionen des AG kommen, dann melde dich hier nochmal, dann sieht man weiter! Thema Abmahnung: würde dich jetzt sinnlos verunsichern.

Genieße heute den Sonntag!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)

Ok, Apothekenpferd---vielen Dank und auch schönen Sonntag !

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