Mit wieviele Stunden wird ein Urlaubstag bei Teilzeit abgerechnet?

16. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Akex74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit wieviele Stunden wird ein Urlaubstag bei Teilzeit abgerechnet?

Guten Tag,
ich arbeite in Teilzeit (20 Stünden /Woche) , 5Tage/ Woche und habe eine Frage bezüglich Stundenabrechnung der Urlaubstage. Als Beispiel diese Monat soll ich laut Dienstplan 96 Arbeitsstunden leisten. Ich habe 10 Urlaubstage genommen und arbeite noch 2 Tage im Monat. Der AG rechnet wie folgt: Soll Stünden 96, Ist: 2Tagex8 Stünden + 10 Tage Urlaub x 4 Stünden resultiert: 96 - 56= 40 Minusstunden.
Meine Frage an Euch: ist es so richtig dass ein Urlaubstag nur mit 4 Stünden abgerechnet wird? Ich arbeite immer 8 Stunden/ Tag wenn ich eingesetzt werden. Warum wird mir ein Urlaubstag nur mit 4 Stunden gerechnet ? Eigentlich 2 Arbeitstage plus 10 Tage Urlaub gleicht die Solltage für eine 50% Teilzeit. So muss ich die Minusstunden aus dem Überstundenkonto ausgleichen.
Grüße, Alex

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Du schreibst doch selbst, dass eine 5 Tage-Woche vereinbart ist. Dann ist wahrscheinlich auch dein Urlaubsanspruch so berechnet und du müsstest entsprechend auch den Urlaub einreichen.

Schau doch mal, welchen Urlaubsanspruch du im Vertrag hast.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Akex74):
Mit wieviele Stunden wird ein Urlaubstag bei Teilzeit abgerechnet?

Mit genau exakt "gar nicht"- es heißt schließlich Urlaubstag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Akex74):
Meine Frage an Euch: ist es so richtig dass ein Urlaubstag nur mit 4 Stünden abgerechnet wird?


Genau genommen muss die ausgefallene Arbeitszeit abgerechnet werden.

Wenn Du also an den 10 Urlaubstagen normalerweise an 5 Tagen gearbeitet hättest und an 5 Tagen frei gehabt hättest, dann müsste er AG Dir 5 x 8 Std + 5 x 0 Std = 40 Stunden gutschreiben. Im Ergebnis ist das das Gleiche wie die Berechnung des AG.

Warum Du aber bei 10 Urlaubstagen (=2 Wochen) nur noch an zwei Tagen in dem Monat gearbeitet hast, ist mir nicht so ganz klar.

Oder bezieht sich der Urlaubsanspruch nicht auf eine 5-Tage-Woche? Dann müsste es jedoch so sein, dass Du auch nur die Hälfte des Urlaubsanspruches eines Vollzeit-AN hast. Wenn das der Fall ist, dann muss Urlaub nur für jeden tatsächlichen Arbeitstag genommen werden und auch mit 8 Stunden abgerechnet werden.

-- Editiert von User am 16.08.2022 12:19

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#4
 Von 
Akex74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum Du aber bei 10 Urlaubstagen (=2 Wochen) nur noch an zwei Tagen in dem Monat gearbeitet hast, ist mir nicht so ganz klar.

mein AB rechnet folgendes : Arbeitstage im August 23 x 8 Stünden sind 184 Stünden für 100% Vollzeit dementschprechend für Teilzeit 50% sind 94 Stünden zu leisten. Ich habe 2 Tage x8 Stunden gearbeitet und habe 10 Tage Urlaub genommen.( Jahresurlaub 28 Tage) Die Urlaubstage rechnet der AG immer mit 4 Stunden für Teilzeitbeschäftigte wurde mir gesagt. Also 16 Stunden gearbeitet und 40 Stunden aus 10 Tage Urlaub sind 56 von die 96 Sollstunden. Dementsprechend fehlen mir 40 Stunden die dann in meinem Zeitkonto als Minusstunden kommen und ich muss diecdann durch Überstunden begleichen. Das wurde m.M. nach nur dann Sinn machen wenn ich 4 Stünden Dienst / Tag gehabt hätte. Kollegen die Vollzeit sind haben ein Soll von 184 Stünden in 23 Arbeitstage und ich 94 Stünden in 12 Tage.
Gruß Alex

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Akex74):
sind 184 Stünden für 100% Vollzeit dementschprechend für Teilzeit 50% sind 94 Stünden zu leisten.


Die Hälfte von 184 sind nur 92, aber das nur am Rande.

Zitat (von Akex74):
Stunden gearbeitet und habe 10 Tage Urlaub genommen.( Jahresurlaub 28 Tage)


10 Tage Urlaub sind in dem Fall aber nur 2 Wochen und nicht 4 Wochen. Ich nehme an, dass Du 4 Wochen Urlaub hattest, also 20 Tage Urlaub genommen hast.

Zitat (von Akex74):
Die Urlaubstage rechnet der AG immer mit 4 Stunden für Teilzeitbeschäftigte wurde mir gesagt.


Rechtlich muss der AG die ausfallende Arbeitszeit anrechnen, darf dann aber darauf bestehen, dass nur ganze Wochen Urlaub genommen werden. Bei 4 Wochen genommenem Urlaub darf der AG Dir daher 20 Urlaubstage anrechnen und dann passt es auch wieder auch wenn es formalrechtlich nicht sauber ist.

Da es aber auch im Interesse der meisten AN ist, auch mal einzelne Tage Urlaub zu nehmen, ist die Berechnung eines Urlaubstages mit 4h unabhängig davon, ob an diesem Tag gearbeitet wurde oder nicht eine aus meiner Sicht einfache und faire Lösung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von hh):
eine aus meiner Sicht einfache und faire Lösung.

Aber nicht, wenn man wie hier regelmäßig 8h / Tag arbeitet.



Zitat (von hh):
Rechtlich muss der AG die ausfallende Arbeitszeit anrechnen, darf dann aber darauf bestehen, dass nur ganze Wochen Urlaub genommen werden.

Diese Regelung ist mir neu, wo kann ich die im Gesetz finden?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kennt zumindest keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen.



Zitat (von hh):
auch mal einzelne Tage Urlaub zu nehmen, ist die Berechnung eines Urlaubstages mit 4h

Mir ist auch neu, das Urlaubstage in Stunden umgerechnet werden.
Alle mir bekannten Formeln nehmen Tage

regelmäßige Teilarbeit
Vereinbarte Urlaubstage / Werktage im Unternehmen pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch

unregelmäßige Teilarbeit:
Vereinbarte Urlaubstage / Jahreswerktage des Unternehmens x tatsächlich gearbeitete Tage im Jahr = Urlaubsanspruch Teilzeit


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber nicht, wenn man wie hier regelmäßig 8h / Tag arbeitet.


Das kommt bei einer 5 Tage / Woche mit 20 Wochenstunden aber nicht so schön hin, dass man damit "problemlos" rechnen könnte. .
Damit der TE auf 20 Wochenstunden bei einem 8 Stunden Tag kommt, arbeitet er wohl im Wechsel eine Woche 2 Tage, die folgende 3 Tage an unterschiedlichen Wochentagen, je nach Einteilung.

Zitat (von Harry van Sell):
Mir ist auch neu, das Urlaubstage in Stunden umgerechnet werden.
Alle mir bekannten Formeln nehmen Tage


Richtig und wenn Tage bei einem solchen Modell genommen werden, sind die Probleme vorprogrammiert.
Denn dann kann der Arbeitgeber (in Verbindung mit auf Teilzeit runtergerechneten Urlaub) ganz toll mit den Einsatz-plänen/ tagen spielen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Denn dann kann der Arbeitgeber (in Verbindung mit auf Teilzeit runtergerechneten Urlaub) ganz toll mit den Einsatz-plänen/ tagen spielen.

Dann kann er auch ein für ihn nicht ganz so tolles Urteil vom Gericht bekommen.

Wenn man regelmäßig im 2/3 Tage Wechsel arbeitet und in der Urlaubswoche nach einreichen des Urlaubsantrages man plötzlich an 4/5 Tagen arbeiten soll ... das wird wohl kein Gericht so einfach durchwinken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann kann er auch ein für ihn nicht ganz so tolles Urteil vom Gericht bekommen.


Klar.

Nur wenn hier eben mit 4 Std./ Tag "gerechnet" wird, erübrigen sich solche Spielchen, denn der TE bekommt auch den entsprechenden Urlaub einer 5 Tage Woche, die er nicht arbeitet.

Das "Problem" des TE aus dem Eingangsbeitrag hat hh recht schnell gefunden, denn die Rechnung stimmt ganz simpel nicht.
*Den Rechenfehler von 184 auf 96 anstatt 92 bei 50% hab ich jetzt mal ignoriert.
2 Tage a 8 Stunden Arbeiten, 10 Tage a 4 Stunden Urlaub = 40 Minusstunden, WEIL in dieser Rechnung ganze 2 Wochen fehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kennt zumindest keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen.


Wo habe ich denn behauptet, dass man halbe Urlaubstage nehmen könnte?

Zitat (von Harry van Sell):
Mir ist auch neu, das Urlaubstage in Stunden umgerechnet werden.


Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass Urlaubstage in Stunden umgerechnet werden könnten.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man regelmäßig im 2/3 Tage Wechsel arbeitet und in der Urlaubswoche nach einreichen des Urlaubsantrages man plötzlich an 4/5 Tagen arbeiten soll ... das wird wohl kein Gericht so einfach durchwinken.


Es hat niemand so etwas behauptet.

Lies bitte meinen Beitrag und auch den von @spatenlopper noch einmal ganz lagsam und in Ruhe durch und wenn Du sie verstanden hast, dann können wir gerne weiter diskutieren.

3x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Akex74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hier noch Paar Informationen zum Ausgangslage: ich arbeite in eine Seniorenresidenz am Empfang in drei Schichten und in die Poststelle ein Schicht. Dafur sind 4 Vollzeitkrafte und vier 50% Teilzeitkrafte beschäftigt. Die Vollzeitbeschäftigten haben ein wiederholenes Turnus: 7 Tage Frühdienst, ein Tag frei, dann 7 Tage Spätdienst, 2 Tage frei, dann 7 Tage Nachtdienst und 4 Tage frei danach fängt es von vorne an. Die TeilzeitKräfte füllen die Lücken und die Poststelle und springen zusätzlich bei Krankheit und Urlaub ein. Deshalb kommt es regelmäßig vor das ich mal eine Woche kein Tag arbeite danach 7 Tage hintereinander, ein oder zwei Tage frei und dann wieder 7 Tage hintereinander. Alles was ich über die 80 bis 96 Stunden monatlich arbeite sind dann Überstunden. So kamm es jetzt dass ich 92 Stunden arbeiten sollte, tatsächlich 16 Stunden arbeite, hab noch 10 Tage a 4 Stunden Urlaub und erreiche ein Minus lfd. Monat von 36 Stunden die aus dem Überstundenguthaben genommen wird. Hoffe jetzt ist ein wenig verständlicher.
Gruß Alex

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Steht da anders


Wenn man das aus dem Kontext reißt, könnte man das glauben.

Dem Kontext ist aber doch sehr deutlich erkennbar, dass die Stundengutschrift auf dem Arbeitszeitkonto gemeint ist. Daher bleibt es dabei, dass ich an keiner Stelle behauptet habe, dass ein Urlaubstag in Stunden umgerechnet wird.

Zitat (von Akex74):
Hoffe jetzt ist ein wenig verständlicher.


Gleichzeitig hast Du 28 Urlaubstage. Das entspricht dem Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten. Sauber wäre es, wenn die Zahl der Urlaubstage auch nur 50%, d.h. 14 betragen würde, so wie @Harry van Sell es in Antwort#6 dargestellt hat. Dann könnten auch für jeden tatsächlich durch Urlaub ausgefallenen Arbeitstag 8 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.

Rechtlich nicht sauber aber deswegen nicht ungerecht ist es, wenn man weiter 28 Tage Urlaubsanspruch hat und dann für jeden genommenen Arbeitstag 4 Stunden gutgeschrieben werden.

In beiden Fällen bekommt man jedenfalls für den gesamten Urlaub insgesamt 112 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Und wenn Du 4 Wochen Urlaub an einem Stück nimmst, dann müssen Dir insgesamt 80 Stunden gutgeschrieben werden. Dabei werden bei 28 Tage Urlaubsanspruch 20 Tage abgezogen und bei 14 Tagen Urlaubsanspruch 10 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Akex74):
ich arbeite in Teilzeit (20 Stünden /Woche) , 5Tage/ Woche.
Ich habe ... Jahresurlaub 28 Tage.
es kommt regelmäßig vor das ich mal eine Woche kein Tag arbeite danach 7 Tage hintereinander, ein oder zwei Tage frei und dann wieder 7 Tage hintereinander.


Der vertraglich vereinbarte Jahresurlaub bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche. Für die tatsächliche Höhe des Urlaubs spielt der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit ( 40 Stunden, 20 Stunden ) KEINE ROLLE. Wenn Du nun tatsächlich (im Durchschnitt) z.B. nur 4 Tage in der Woche arbeitest, reduziert sich Dein Urlaubsanspruch im Verhältnis 4 zu 5.

Wieviele Tage arbeitest Du pro Woche durchschnittlich? Wieviele Tage hast Du 2022 gearbeitet ( bzw. warst krank/beurlaubt ), wieviel Tage pro Woche errechnen sich daraus?

Zitat (von Akex74):
Minusstunden ... Überstundenkonto


Die Führung eines Arbeitszeitkontos bedarf ZWINGEND einer vertraglichen Regelung ( im Arbetsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ). Es ist zu regeln, welche Stundenzahl einem Arbeitszeitkonto bei Arbeitsbefreiung ( durch Krankheit, Urlaub, Freistellung, .... ) gutzuschreiben sind.

Wenn vereinbart st, dass dem Arbeitszeitkonto bei Urlaubsbefreiung diejenige Stundenanzahl gutzuschreiben ist, die in einem schon ( für die kommende Woche / den kommenden Monat / das nächste Quartal / das kommende Jahr ) aufgestellten Dienstplan für den betreffenden Tag vorgesehen war, dann wird bei Krankheit/Beurlaubung die geplant gewesene Stundenzahl ( z.B. 10 Stunden ) gutgeschrieben. Es kann vereinbart sein, dass für den Fall einer (noch) nicht vorhandenen Planung, die durchschnittliche wochentägliche Arbeitszeit gutzuschreiben ist ( bei 20h/Woche bei einer tatsächlichen 5-Tage-Woche also 4h, bei einer tatsächlichen 4-Tage-Woche 5 Stunden )

"Minusstunden" können durch Krankheit / Urlaub / Sonntag / Feiertag nicht entstehen: Urlaub/Krankheit befreien von einer für den betreffenden Tag vorgesehenen Arbeitspflicht, lösen aber niemals eine Pflicht aus, "verpasste" Arbeit nacharbeiten zu müssen.

Zitat (von hh):
28 Urlaubstage ... entspricht dem Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten. Sauber wäre es, wenn die Zahl der Urlaubstage auch nur 50%, d.h. 14 betragen würde, so wie @Harry van Sell es in Antwort#6 dargestellt hat.


Die Teilzeitquote hat KEINEN Einfluß auf die Urlaubstage.

Bei der Vereinbarung von Urlaub wird grundsätzlich auf die (durchschnittliche) Anzahl der Arbeitstage pro Woche Bezug genommen, nicht auf den Umfang der wöchentlichen Arbeitsstunden - denn der Urlaubsanspruch von Vollzeit und Teilzeitbeschäftigten ist IDENTISCH. Er ändert sich nur dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit tatsächlich auf (durchschnittlich) mehr oder weniger Tage als die der Urlaubsvereinbarung zugrunde gelegte Anzahl von FÜNF Tagen pro Woche verteilt ist.

Zitat (von Akex74):
ich arbeite in eine Seniorenresidenz


Dann könnte auf Dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder eine kirchenrechtliche Arbeitsrechtregelung anwendbar sein - welche? Darin könnte geregelt sein, wieviele Arbeitsstunden einem Arbeitszeitkonto bei Urlaub gutzuschreiben sind.

Zitat (von Akex74):
mein AB rechnet folgendes : Arbeitstage im August 23 x 8 Stünden sind 184 Stünden für 100% Vollzeit dementschprechend für Teilzeit 50% sind 94 Stünden zu leisten.


1. Du hast arbeitsvertraglich eine (durchschnittliche) Arbeitszeit pro Woche vereinbart ( 20 Stunden ). Es ist ist nicht trivial, daraus den Umfang der MONATLICH von Dir geschuldeten Arbeitsstunden zu errechnen ( so wie es der Arbeitgeber tut: Anzahl der Arbeisttage im Monat * Anzahl der Arbeitsstunden eines Vollbeschäftigetn ( 8h ) * Teilzeitquote ( 50% ).

2. Es könnte zulässig sein, dass Du im August ein Stundensoll von 92 Arbeitsstunden zu leisten hast.

"ich habe 2 Tage x8 Stunden gearbeitet und habe 10 Tage Urlaub genommen.( Jahresurlaub 28 Tage)"

Das sind 12 Tage - und was ist mit den restlichen 19 Tagen im August? War Dir für diese 19 Tage überhaupt keine Arbeitspflicht in Höhe irgendeiner Anzahl von Stunden angeordnet worden? Waren Deine 92 Arbeitsstunden im August auf die von Dir genannten 12 Tage geplant gewesen, und hattest Du beantragt, Dich für 10 Tage davon durch Urlaub von einer Arbeitspflicht zu befreien? Dann sind Dir für diese 12 Tage die für diese 12 Tage geplant gewesenen Stunden ( 92 ) gutzuschreiben - und nirgendwoher entstehen ominöse "Minusstunden".

"Die Urlaubstage rechnet der AG immer mit 4 Stunden für Teilzeitbeschäftigte wurde mir gesagt."

Und welche Stundenzahl schreibt der Milchmädchen-Arbeitgeber Dir für die restlichen 19 Tage im August gut? ( Das müssen exakt die 40 Stunden sein, die er Dir mit seiner Kalkulation als "Minusstunden durch Urlaub" weismachen will. )

RK

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