Mitarbeiter Gespräch

24. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)
Mitarbeiter Gespräch

Ich arbeite seit Dezember in einer Zeitarbeit Firma bin jetzt eine Woche krankgeschrieben und soll morgen zum Mitarbeitergespraech wegen krankenrueckkehr in die 70km entfernte zentrale kommen da ich durch die Tabletten kein Auto fahren darf, muss ich da erscheinen? ???

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5 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
so lange du arbeitsunfähig bist nicht. Teile deinem AG mit, dass du zu dem Gespräch am Ende deiner AU erscheinst.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ein Rückkehrergespräch nach einer Woche Krankheit halte ich für ziemlichen Quatsch. Seiner Zielsetzungen nach ist es ein Instrument, um im Falle langer Krankheiten oder wiederholter Krankheiten herauszufinden, ob die Erkrankung gegebenenfalls mit der Tätigkeit zusammenhängt und / oder ob der Arbeitgeber etwas tun kann, was diese Fehlzeiten verringern würde. In aller Regel kann der Arbeitnehmer das Gespräch auch ablehnen, so dass der Arbeitgeber aus der Pflicht ist

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#3
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)

Da ich das Gespräch abgesagt habe und sagte das ich nicht weiß ob ich weiter krank bin kam am 25.2 eine Abmahnung wegen verweigerung des Termins und Ankündigung krankschreibung, ein Witz da ich ja schon krankgeschrieben bin und mir zwei Ärzte dies Bescheinigungen können, also schrieb ich zurück das die einen das Wort im Munde rumdrehen und zurück kam das sie mir gute Besserung wünschen und nach meiner AU ein neues Gespräch vereinbaren werden.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Mach dir über die Abmahnung keine Gedanken, die ist das Papier nciht wert, auf der sie gedruckt wurde.

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
meines Erachtens ist die Abmahnung unbegründet. Ignorier sie vorerst. Dagegen vorzugehen macht erst Sinn, sollte es zu einer Kündigung deswegen kommen.
Du musst wenn du AU bist zu keinem Gespräch beim AG erscheinen, deine Aussage zur Länge der evtl. Krankschreibung war völlig korrekt, schließlich entscheidest das ja nicht du sondern im Falle des Falles dein Arzt. Bei Nachfragen des AG ist es meist sinnvoll zu sagen, man sei krank, alles weitere entscheidet sich beim nächsten Arztbesuch, diese Entscheidung wird man dem AG selbstverständlich umgehend mitteilen.
Gruß
Andreas

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