Mitarbeiter an Firma gleicher Branche, jedoch nicht unseres Unternehmens, verleihen

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495328-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiter an Firma gleicher Branche, jedoch nicht unseres Unternehmens, verleihen

Hallo,

in unserem Fall geht es um ein Hotelneubau, der später öffnet, MA sind aber schon eingestellt. Einer dieser MA soll bei einem Hotel der selben Marke, jedoch nicht von uns betrieben, für 2 Wochen Erfahrung sammeln und ganz normal weiter von uns bezahlt werden. Wie kriegt man das rechtlich bzw. versicherungstechnisch unkompliziert am besten über die Bühne? Leihvertrag unentgeltlich? Praktikum woanders trotz AV?

Besten Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// ... Hotel derselben Marke, jedoch nicht von uns betrieben ...

Heißt? Kein Konzern, sondern ...?
Wenn es rechtlich keine Zugehörigkeit gibt, wird es schwierig mit der Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis.

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#2
 Von 
fb495328-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt, dass die Marke als Franchise betrieben wird, so dass verschiedene Hotelbetreibergesellschaften die Lizenz erhalten können, wie bei McDonald's .

Und ist es ja wirklich egal welche Lösung es gibt, Hauptsache es gibt eine:) Beide Firmen sowie auch der Mitarbeiter selbst sind mit der Aktion konform. Gehalt zahlen wir weiter, so dass für die andere Firma keine Kosten entstehen.

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#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Ihr könnt ja eine Nebenabrede für die zwei Wochen über den Arbeitsort, deren Zweck und weiterhin Bezahlung durch euch aufsetzten. Dann hat der AN auf jedenfall Versicherungsschutz. Eine Gefahr hier von ANÜ zu sprechen, sehe ich nicht, da das andere Haus euch nicht bezahlt.

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#4
 Von 
fb495328-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und für die andere Firma besteht keine Gefahr oder in irgend einer Form eine rechtliche Verpflichtung, wenn unser Mitarbeiter dort arbeitet oder müssen die auch irgend etwas beachten?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Das soll eure Personalabteilung dann einfach mal klären.

Entweder die fragt den Franchisegeber an (die halten normalerweise als Serviceleistung eine Rechtsabteilung / Anwälte bereit) oder man fragt direkt einen Fachanwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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