Mitarbeiter verleihen erlaubt?

28. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
WebJumper
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Mitarbeiter verleihen erlaubt?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich folgendem Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter ist bei einer Firma (IT-Branche, keine Zeitarbeit) seit einigen Jahren fest angestellt.

Die Firma hat ein Projekt von einem Kunden angenommen um bei einem internen Kundenprojekt zu unterstützen. Mit dem Mitarbeiter wurde (mündlich) vereinbart, dass dieser ca. 6 Wochen vor Ort sein wird.

Nach 3 Monaten ist der Mitarbeiter immer noch vor Ort beim Kunden und beschwert sich darüber (mündlich) bei seinem Arbeitgeber/Vorgesetzten und fordert, dass er wieder zurück zum Arbeitgeber will. Nach 6 Monaten ist der Mitarbeiter immer noch vor Ort beim Kunden und soll nun Mehrarbeit leisten, da das Kundenprojekt in Zeitverzug ist. Dem Mitarbeiter gefällt dies gar nicht, er will keine Mehrarbeit leisten und immer noch zurück zum Arbeiten bei seinem Arbeitgeber.

Kann mir jemand sagen wie das rechtlich ausschaut?
Kann man einen Mitarbeiter zwingen mehrere Monate vor Ort beim Kunden (tägliches Pendeln - was jedoch als Arbeitszeit gerechnet wird) zu arbeiten?
Kann man den Mitarbeiter dazu zwingen Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten?

Vielen Dank für die Auskunft.

-- Editiert WebJumper am 28.09.2012 18:21

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
zuerst einmal wäre wichig zu wissen was im Arbeitsvertrag sowie einem eventuellen Tarifvertrag steht zu:
Arbeitsort, Mehrarbeit / Überstunden und deren Vergütung.
Wie sieht es mit Anfahrtswegen aus ? Sind die länger ? Werden Spesen gezahlt ?
Wurde eine Vergütung / Gutschrift für die Mehrarbeit vereinbart / versprochen?

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#2
 Von 
-Samael-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal eine Suchmaschine gefragt ;)

§ 3 ArbZG

"Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Sprich, wenn du z.B. bei einer 5 Tage-Woche 4 Tage die Woche 10 Stunden reisst, müsstest du 1 Tag frei bekommen.
Oder halt dementsprechend auf 24 Monate hochgerechnet.


Mehrarbeit muss immer geleistet werden, außer es steht im Arbeits-/Tarifvertrag gegenteiliges.

Wenn das soweit passt, würde ich sagen: "Ja", er darf.

Dir wird ja die Fahrt zum Kunden als Arbeitszeit angerechnet.
Ist natürlich die Frage, ob mit Firmenwagen oder Privat-Kfz.

Eventuell gibt dein Arbeitsvertrag ja doch noch was her, womit du da raus kommst.


Man sollte natürlich immer die Zahl 2,8 Millionen im Hinterkopf haben ;)






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-- Editiert -Samael- am 28.09.2012 23:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mehrarbeit muss immer geleistet werden, außer es steht im Arbeits-/Tarifvertrag gegenteiliges.


Es ist genau andersrum.

quote:
Sprich, wenn du z.B. bei einer 5 Tage-Woche 4 Tage die Woche 10 Stunden reisst, müsstest du 1 Tag frei bekommen.


Werktage sind Montag bis Samstag. Demnach kann man 48h pro Woche dauerhaft arbeiten. Der Ausgleichszeitraum ist 24 Wochen, nicht Monate.

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#4
 Von 
-Samael-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups, stimmt.
Das mit den Monaten war ein Schreibfehler.
Aber an der Mehrarbeit halte ich fest!
Solange vertraglich nicht ausgeschlossen, muss sie geleistet werden.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber an der Mehrarbeit halte ich fest!
Solange vertraglich nicht ausgeschlossen, muss sie geleistet werden.



Ich werde jetzt keine 2tsd links mit der gegenteiligen Meinung einstellen. Einfach mal eine Suchmaschine Ihrer Wahl mit den entsprechenden Begriffen füttern.

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#6
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

ich frage mich mal zuerst, was so sch***** an dem Auftrag ist?
Die Frage zur Rückkehr in die eigentliche Firma wäre, ob der MA vom Informationsfluss abgeschnitten wäre, oder der Job ggf. auch in einer Art Rotationspronzip erledigt werden könnte?
Aber grundsätzlich kann der Arbeitgeber das anweisen.
Auch Mehrarbeit ist im gesetztlichen Rahmen anweisbar.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Samael-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@1000kleinesachen:
Mir ist schon klar worauf "Sie" hinauswollen...
Jedoch wird kein Arbeitgeber unnütze Überstunden anordnen.
Wenn man natürlich 2 Stunden tägliche Mehrarbeit leisten muss, um die Büroklammern des Chef`s zu sortieren, weil dieser kein Rot mag, ist das schon richtig das dies vertraglich vereinbart sein muss.
Wenn die Auftragslage es verlangt, ist die Anordnung von Mehrarbeit sehr wohl möglich.
Auch wenn eine feste Arbeitszeit vereinbart wurde.



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-- Editiert -Samael- am 28.09.2012 23:54

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wann müssen Überstunden geleistet werden?

Grundsätzlich ergibt sich der zeitliche Umfang der Arbeitsverpflichtung aus der zugrundeliegenden Rechtsquelle, also aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung.

Der Arbeitsvertrag an und für sich berechtigt den Arbeitgeber nicht, einseitig Überstunden anzuordnen. Daher wird die Verpflichtung zur Ableistung eventueller Überstunden im gesetzlich zugelassenen Rahmen üblicherweise ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt. Auch viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen derartige Verpflichtungen vor.

Ins Detail schauen, heisst also die Devise.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/web/troeger-wuest/ueberstunden.htm#ixzz27nytOH65



quote:
Voraussetzung soll nach einem Urteil des EUGH (08.02.01)aber stets sein, daß eine ausdrückliche Ermächtigung des Arbeitgebers zur Anordnung von Überstunden im Arbeitsvertrag vorliegen muß. Stellungnahme: In dringenden und unaufschiebbaren Notfällen dürfte der Arbeitnehmer aber Überstunden zu leisten haben, soweit und solange keine anderen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Dies beruht auf dem Prinzip der vertraglichen Treuepflicht, welches natürlich auch für den Arbeitnehmer gilt.
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/ueberstunden.html



quote:
Sind Sie verpflichtet, auf Anweisung Ihres Arbeitgebers Überstunden zu leisten?

Nein, das ist im Allgemeinen nicht der Fall. Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der von Ihnen als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festlegt. Könnte der Arbeitgeber einseitig im Wege des Weisungsrechts an dieser Schraube drehen, würde er die wesentlichen Vertragsinhalte einseitig verändern.

Etwas anders gilt bei Notsituationen, die allerdings sehr selten sind. Mit „Notsituation" ist nicht etwa ein plötzlicher Großauftrag gemeint oder eine verspätet eintreffende große Warenlieferung, sondern eine Katastrophe wie eine Überschwemmung oder ein Brand. Solche Ereignisse kann der Arbeitgeber nicht vorhersehen, und außerdem steht dann möglicherweise die Existenz des Betriebs auf dem Spiel. In solchen, extrem seltenen echten Notsituationen kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen.

...

Wenn man als Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht dazu verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten, fragt sich, wieso dann landauf landab Überstunden gemacht werden. Ist das alles illegal?

Nein, natürlich nicht, denn Überstunden sind (abgesehen von der extrem seltenen Notfallsituation) auch unter folgenden Umständen rechtens:
-Einzelvereinbarung:
-Arbeitsvertrag:
-Betriebsvereinbarung:
-Tarifvertrag:

http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
WebJumper
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen,
jetzt wurde hier viel zum Thema Überstunde geschrieben.

Wichtiger wäre das andere Thema:
Darf man einen Mitarbeiter gegen seinen Willen langfristig außerhalb der Geschäftsräume einsetzen bzw. eben langfristig an einen Kunden verleihen?

Im Arbeitsvertrag ist die Wochenaarbeitszeit festgehalten. Es gibt keine Klausel, dss der Mitarbeiter außerhalb der Firma arbeiten muss.

Bei einem Monteur/Maurer/... ist denke ich ganz klar, dass diese vor Ort arbeiten müssen. Hat man jedoch einen Bürojob ist das die Arbeitsstätte an der im Normalfall die Arbeit erledigt wird.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man seinen Mitarbeitern anordnen kann, dass diese langfristig an einem anderen Ort arbeiten müssen.

6x Hilfreiche Antwort

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