Mitarbeiter werden gezwungen alle Räume zu desinfizieren

11. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)
Mitarbeiter werden gezwungen alle Räume zu desinfizieren

Hallo Zusammen,

bei meiner Freundin in der Firma (Institutsverwaltung einer Universität, öffentlicher Dienst) sollen aufgrund der aktuellen Situation regelmäßig alle Türklinken desinfiziert werden.

Anstelle dafür eine Reinigungsfirma zu beauftragen, sollen die Mitarbeiter der Verwaltung (Buchhaltung, Projektmanagement, etc.) diese Aufgabe durchführen, also alle 2 Stunden durch das ganze Gebäude gehen und alle Türklinken desinfizieren.

Ist solch eine Arbeit grundsätzlich zulässig, auch wenn diese nicht dem eigentlichen Betätigungsfeld der Mitarbeiter entspricht?

Vielen Dank und Gruß!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Mitarbeiter werden gezwungen ....
... und ein Typ mit Kalaschnikow und Peitsche steht neben den Sklaven, die da desinfizieren?
Oder: Worin besteht der Zwang?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von epharim):
sollen die Mitarbeiter der Verwaltung (Buchhaltung, Projektmanagement, etc.) diese Aufgabe durchführen,

Und deren Arbeit mancht dann wer genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Oder: Worin besteht der Zwang?


Doch allein schon in der AG-seitigen Aufforderung ist zu tun. Ob man das nun Zwang, Aufforderung oder Bitte nennt ist doch erst einmal unerheblich. Die Praxis zeigt das die Weigerung solche Arbeiten auszuführen zu offiziellen oder inoffiziellen Problemen führen kann.

MMn. kann eine solche Arbeit nicht angeordnet werden, zumindest dann nicht wenn sie nicht nur den eigenen Arbeitsplatz/Arbeitsraum betrifft.

Sinnvoll ist die Maßnahme hingegen in der aktuellen Situation allemal, von daher würde ich persönlich mich nicht weigern die Türklingen im mittelbaren Arbeitsumfeld zu desinfizieren, das liegt ja auch im eigenen Interesse die Reinigungsfirma wird sicherlich nur einmal am Tag kommen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Alter Sack - das ist gerade nicht dein Ernst, dass die Wahl eines bestimmten Begriffs 'unerheblich' sein soll, auch nicht ' erst einmal'. Das Gespür für die angemessene Bezeichnung sollte eher gepflegt werden und nicht eingeebnet.
[Ich erinnere mich eines Vorfalls, dass Kollegen sich beschwert haben, der AL habe sie gezwungen, auf (vollkommen berechtigte) Ansprüche zu verzichten. - Ja, wie denn das? - Er hat gesagt, wir könnten ja vor Gericht gehen und würden auch Recht bekommen, aber er werde sich das merken. (und das hat gereicht, dass die Leute eingknickt sind). - Spannende Frage, wozu es in dieser Situation dient und gut ist, von 'Zwang' zu reden.]

Recht hast du insofern, als die 'Rückfrage' wegen des vorgeblichen 'Zwangs' hier nur die dramatische Übertreibung einer Aufforderung durch den AG markiert und keine Antwort in der Sache ist.
Aber die hast du ja geliefert und daran ist nichts auszusetzen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von epharim):
Ist solch eine Arbeit grundsätzlich zulässig,
Ja. Grundsätzlich. Ich meine, aufgrund betrieblicher Erfordernis und besonderer Umstände, hier die Pandemie, könnte der AG eine solche Anweisung geben... Man müsste mal lesen, was GENAU dort steht. Besonders zu ZWANG.

Zitat (von epharim):
also alle 2 Stunden durch das ganze Gebäude gehen und alle Türklinken desinfizieren.
Hat deine Freundin oder du mal vorab ausgerechnet, wie viel Zeit die Mitarbeiter dafür aufwenden müssten? X Mitarbeiter und X Türklinken, 4x tgl...

Zitat (von epharim):
wenn diese nicht dem eigentlichen Betätigungsfeld der Mitarbeiter entspricht?
Darf man fragen, was das eigentlich Betätigungsfeld deiner Freundin ist? Meinst du die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit? Macht sie stets nur genau das, was dort steht?

p.s.
Ich erinnere mich, dass KellnerInnen in Restaurants im Sommer nach jedem Gast Tisch und Stühle desinfiziert haben.
Und das, OBWOHL sie KellnerInnen sind und eine gänzlich andere Ausbildung haben.
Neulich sah ich, dass sogar Kita-Erzieherinnen das machten. Und bei der Sparkasse habe ich auch schon MitarbeiterInnen gesehen, die das taten.

-- Editiert von Anami am 11.11.2020 13:44

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2365 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Alter Sack - das ist gerade nicht dein Ernst, dass die Wahl eines bestimmten Begriffs 'unerheblich' sein soll, auch nicht ' erst einmal'. Das Gespür für die angemessene Bezeichnung sollte eher gepflegt werden und nicht eingeebnet.
Naja, ich kann eine Aufforderung an einen Untergebenen, auf deren Erüllung ich einen Anspruch habe und ggf. auch durchsetzen kann, z.B. disziplinarrechtlich, auch immer als Bitte formulieren! Der Anspruch auf Erfüllung bleibt bestehe. Von daher ist es z.B. egal, ob ich sage:
"Herr Müller! Zu mir!"
Herr Müller, ich fordere Sie auf im Rahmen Ihrer arbeitsvertraglichen Vepflichtung zu mir zu kommen!" oder
Herr Müller, kommen Sie bitte mal bei mir vorbei!"

Der "Zwang" für Herrn Müller ist immer der gleiche!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bitte jetzt mal die Pesonalvertretung ansprechen, die hat grad. Viel mitzureden. Und mit den Infos hier weiter fragen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#8
 Von 
LordOfLight
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Uih, da wird den Mitarbeitern also gesagt, sie mögen bitte alle paar Stunden mal die Türklinken abwischen. Ist ja genauso schlimm wie der "Zwang" eine Maske zu tragen.
Mich erschreckt es bei solchen Fragen immer, dass gleich jeder nach Unrecht schreit. Selbst die Azubine, die sich zu fein ist für ihren Chef Kaffee zu kochen weil O-Ton "es steht ja nicht im Ausbildungsvertrag". Ehrlich jetzt?
Putzt einfach die Türklinke und gut ist... Wenn ich es richtig sehe, dann wurde ja auch nicht nur eine Person herausgepickt alle Türklinken allein zu putzen, sondern es ist eine "gemeinschaftliche" Aufgabe unter diesen schwierigen Umständen, Kunden und SICH SELBST vor einer Ansteckung zu schützen. Ich wünschte mein Arbeitgeber würde uns alle paar Stunden die Zeit einräumen, die Arbeitsplätze zu desinifzieren. Was ein Luxusproblem, aber man kann sich natürlich über alles echauffieren...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von LordOfLight):
Putzt einfach die Türklinke und gut ist...
Bitte mal die Frage des TE lesen. AN ---sollen---...
Zitat (von epharim):
Ist solch eine Arbeit grundsätzlich zulässig...?
Logischerweise kann das nicht im AV stehen und nicht zum eigentlichen *Betätigungsfeld* der Mitarbeiter gehören.

Wer hat hier Unrecht geschrien?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von LordOfLight):


..Ehrlich jetzt?
Putzt einfach die Türklinke und gut ist... Ich wünschte mein Arbeitgeber würde uns alle paar Stunden die Zeit einräumen, die Arbeitsplätze zu desinifzieren...



wir wissen ja garnicht, wie groß die Geschäftsräume sind. Wenn mein AG mich beauftragen würde, herum zu laufen und alle Türklinken zu desinfizieren, wäre ich den ganzen Tag damit beschäftigt und zum Feierabend bestimmt noch nicht damit fertig. :)

@ epharim:

Wieso kann man da dem AG nicht vorschlagen, dass man die Klinke seiner eigenen Tür jede Stunde mal säubert; evtl. noch die Etagen-Eingangstür, die Küchentür, die Toilettentür und sonstige von mehrenen Mitarbeitern genutzte Türen auf der Etage??

LG

Ally

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Wieso kann man da dem AG nicht vorschlagen, dass man die Klinke seiner eigenen Tür jede Stunde mal säubert; evtl. noch die Etagen-Eingangstür, die Küchentür, die Toilettentür und sonstige von mehrenen Mitarbeitern genutzte Türen auf der Etage??

Eine sehr gute und pragmatische Lösung :grins:
Bis alles andere arbeitsrechtlich durchgefochten wäre, ist Corona (hoffentlich) keine Schwerpunktthema mehr.

0x Hilfreiche Antwort

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