Mitarbeitergespräch - Fragebogen

31. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Klaus232
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeitergespräch - Fragebogen

Hallo an Alle.

Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 2000 Mitarbeitern die in mehreren Filialen innerhalb von Deutschland verteilt sind. Vor drei Jahren bin ich innerhalb der Firma in "Ungnade" gefallen, da ich Sachverhalte die innerhalb der Firma nicht optimal gelaufen sind angesprochen habe. Ich wahr verbal ehrlich nahm kein Blatt vor dem Mund, aber auf keinen Fall beleidigend. Auch meine Vorgesetzten schnitten nicht gut ab. Selbst den Geschäftsführer hatte ich 2x mal schriftlich kontaktiert und ihn mehr oder weniger um ein Gespräch gebeten. Rückwirkend, mit dem Wissen von heute behaupte ich, dass es ihn nicht interessiert hat.
Ich arbeitete gut und gewissenhaft weiter, aber nur noch Dienst nach Vorschrift. Vor einiger Zeit machte die Firma eine anonyme Mitarbeiterbefragung und siehe da, genau das was ich vor Jahren anprangerte hatten sie nach der Auswertung der Befragung schriftlich vor sich liegen und das durchweg in allen Abteilungen innerhalb des Unternehmen, egal in welcher Niederlassung.
Nun möchte der Arbeitgeber eine Mitarbeiterbefragung mit personenbezogenen Daten erheben. Durchführen soll das ganze mein Vorgesetzter, genau Jener, der nach wie vor seinen Job unmöglich ausübt, überheblich ist, usw. soll ich nun beurteilen, erst danach wird er mich beurteilen. Fast der gesamte Fragenkatalog der mir ausgehändigt wurde empfinde ich als eine Farce. Angefangen der Beurteilungsperiode 01.01.2019 - 31.03.2019 das Gespräch soll kommende Woche stattfinden, einzelne Fragen aus dem Fragebogen, sorgen bei ehrlicher Antwort von meiner Seite aus, für Unmut einzelner Personen, auch bei meinen unqualifizierten Vorgesetzten.
Was alles in dieser Zeit, als ich auf diese Missstände aufmerksam machte, mir gegenüber passierte, möchte und kann ich nicht aufzählen da es den Rahmen sprengen würde. Möchte nur kurz erwähnen das ich nach vier Arbeitsgerichtstermine, Mobbing und eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Nötigung gegen meinen Chef, endlich wieder meine Ruhe habe.
Ich möchte diesen Fragebogen auf keinen Fall ausfüllen ! ! Weil ich meine Ruhe weiterhin haben möchte und es mir wenn ich ehrlich bin, egal ist ob z.B. meine Stärken innerhalb der Firma richtig eingesetzt wird oder woran ich an mir arbeiten könnte.
Bitte nicht falsch verstehen, nicht nur ich, sondern viele Mitarbeiter der Firma möchten diese Gespräche nicht weil sie mit Konsequenzen bei ehrlicher Antworten rechnen müssen. Es kann doch nicht sein, dass MA ihren ungeliebten Vorgesetzten beurteilen sollen und dann als Gegenleistung auch schlecht beurteilt werden und dann dadurch das Arbeitsklima gestört wird. Planung, Ziele, Perspektive und Entwicklung kommt in den Fragebogen überhaupt nicht vor. Betriebsrat brauche ich mich auch nicht wenden, Angaben um des Friedens willen möchte ich auch nicht machen.
Nun meine Frage: Kann ich arbeitsrechtlich belangt werden wenn ich an dem Gespräch teilnehme aber nicht aktiv Mitarbeite bzw. keine Angaben mache ?
Was ich vergessen habe, mit fast 30 jähriger Betriebszugehörigkeit weis ich das es nicht zum wohlwollen der Mitarbeiter ist. Auch soll keine positive Änderung herbeigeführt werden. Im besten Falle bleibt alles so wie es ist und man hat nur die Zeit für das Gespräch vergeudet.

Ich danke euch im voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17362 Beiträge, 6465x hilfreich)

Eine wahrlich bewegende Leidensgeschichte, was du da erzählst.
Ich gehe Mal auf die arbeitsrechtliche Frage ein, ob der AG die MA verpflichten kann, den Fragebogen auszufüllen; ob 'wahrheitsgemäß' ist dann noch ein Thema für sich.
Du sprichst in der Überschrift von 'Mitarbeitergespräch' - nur dass es davon eine Menge von Typen gibt, die wohlweislich zu unterscheiden sind. Welcher Art bei euch nun angesagt ist, erschließt sich aus deinen Ausführungen nicht wirklich. Entsprechendes gilt für den Fragebogen. Hier könntest du noch Sachdienliches nachliefern.
Gleichwohl scheint mir sicher, dass du dich einem Gespräch nicht so leicht wirst entziehen können, dass du aber eher nicht gehalten bist, einen Fragebogen auszufüllen. Ich zweifle aber, dass du damit wirklich aus dem Schneider bist.

Zu den MA-Gesprächstypen etc. siehe https://www.perwiss.de/mitarbeiterjahresgespraeche.html

Denn Eines ist gewiss: MA-Gespräch ohne Vertrauen kann nicht wirklich gut gehen.
Was immer du auch tust - ob du 'mäh' sagst oder 'muh', 'hüh' oder 'hott' - nach deiner Darstellung und nach deiner Erfahrung dort wird man dir immer an den Karren fahren können. Selbst wenn du Mimikry betreibst und unangreifbar antwortest, kann es immer heißen: Das nehme ich Ihnen nicht ab.
Wie du dich tatsächlich verhalten kannst, ist dann aber keine Frage des Rechts mehr, sondern eher der Klugheit und wohl auch Taktik.
Denn so viel ist sicher: du traust den Brüdern ja offenbar keine Handbreit über den Weg.
Welches Repertoire dir dann zur Verfügung steht, hängt freilich auch in erheblichen Teilen an dir; anzuraten ist auf jeden Fall, freundlich und souverän zu sein. Es ist eine Leistung eigener Art, auf Vorhaltungen: Wo bleibt Ihr Fragebogen? etwa lächelnd und ganz sanft zu antworten 'Sie wissen doch, dass ich mich vor Jahren zu den Themen schon einmal geäußert habe. (Und es ist mir nicht gut bekommen).'

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Hat das Unternehmen mit seinen 2000 Mitarbeitern einen Betriebsrat? Dann wäre diese Prozedur nämlich mitbestimmungspflichtig.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Und wenn es keinen Betriebsrat gibt, sammelt man so viele Kollegen wie es geht, um Einspruch zu erheben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Klaus232):
Kann ich arbeitsrechtlich belangt werden wenn ich an dem Gespräch teilnehme aber nicht aktiv Mitarbeite bzw. keine Angaben mache ?
Nein. Deswegen nicht. Ist es nun ein Fragenkatalog, den du ankreuzen sollst oder werden diese Fragen im Einzelgespräch mit dem V *erörtet*?

Du hast erfahren, was passieren kann. Zum Glück hast du dich halten können. Andere hatten weniger Glück--- da wurde dann etwas gesucht und gefunden, was ausreichte, ihn zu feuern.
Zitat (von Klaus232):
Nun möchte der Arbeitgeber eine Mitarbeiterbefragung mit personenbezogenen Daten erheben.
Auf welcher Grundlage basiert diese denn?
Zitat (von Klaus232):
soll ich nun beurteilen, erst danach wird er mich beurteilen.
Das verstehe ich nicht...Ist das ein erweitetes Leistungsgespräch zur Findung des sog. leistungsorientierten Zuschlags lt. Tarifvertrag? Die berühmten 0-6-12%?


Zitat (von cirius32832):
Und wenn es keinen Betriebsrat gibt, sammelt man so viele Kollegen wie es geht, um Einspruch zu erheben.
Es gibt ja einen BR, der das wohl abnickt. Das *Sammeln* halte ich nicht für einen guten Vorschlag. Genau DAS könnte dem TE schlecht bekommen. Motto: *DER schon wieder. DER wiegelt jetzt andere Kollegen auf. Jetzt reichts.* Und DAS reicht dann wirklich, das werden Arbeitsrichter nicht anders sehen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es geht um ca. 5 Wochen Verhalten, das Sie bewerten sollen. Soviel ist da sicher nicht passiert, oder?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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