Mitarbeitergespräch rechtliche Grundlagen

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
milka_lakritz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeitergespräch rechtliche Grundlagen

Morgen miteinander! ✌

Eine kurze Info vorab.
Die Firma hat um die 260 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat, keine Mitarbeitervertretung oder vergleichbares.

Wenn es zum Mitarbeitergespräch kommt, muss ein Termin genannt werden, dass man sich vorbereiten kann oder geht es auch so ganz nach dem Motto "kommen Sie mal mit" oder "in einer Stunde haben Sie ein Gespräch"?

Darf man Zeugen mitnehmen?
Wenn ja.. . Muss der Zeuge ebenfalls in der Firma sein oder kann die Person neutral sein?

Wie sollte man sich, von der rechtlichen Seite her verhalten, wenn man manches nicht beantworten kann oder will?
(Kann das nicht beantworten einem zur Last gelegt werden?)

Kann man das Gespräch auf irgendeine rechtliche Grundlage beenden?
Wenn es der Person zum Beispiel einfach zuviel wird und man sich unter Druck gesetzt fühlt?

Danke, dass ihr euch die Mühe macht zu antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18013 Beiträge, 6621x hilfreich)

Mitarbeitergespräche gibt es zu allen möglichen Anlässen und Zwecken. Sie können ggf. auch kurzfristig anberaumt sein/werden. AN sind zur Teilnahme verpflichtet, solange es um die Arbeit geht. Auch wenn sie sich Kritik anhören müssen. Solange es strikt um Arbeit und Abläufe und Organisation etc. geht auch ohne Zeugen.
Die Sache ändert sich, wenn es um den Status des AN geht, also um Sein oder Nichtsein in der Firma.

(Wenn du schon danach fragst, ob man einen Zeugen mitnehmen darf, nehme ich an, dass die Situation eher angespannt sein wird. Hier wäre ein Kommunikationskurs angesagt.)

Zunächst einmal ist es so, dass der AG keinen Dritten bei so einem Gespräch akzeptieren muss. Zunächst einmal. Punkt. Außer deinem Rechtsanwalt. Dann wäre die Kiste aber schon arg im Graben.
Und dann hängt es doch an Vielem:
- wenn du mit der Erwartung in das Gespräch gehst, dass es um die Planungen, Sachthemen für den nächsten Monat geht, dann aber Beschuldigungen auf den Tisch kommen, die dich den Arbeitsplatz kosten können, ist es durchaus möglich, STOP zu sagen, " Das ist eine unerwartete Wendung, auf die ich nicht vorbereitet bein, ich beende das Gespräch hier, und in ein neues nur mit einer Person meines Vertrauens" - o.ä.
Fragen die man nicht beantworten kann, kann man eben nicht beantworten - oder es braucht Unterlagen dazu. Dass/wenn man eine Frage nicht beantworten will, behält man das so direkt wohl besser für sich ...
Wenn man sich unter Druck gesetzt sieht, spricht man das deutlich an und sagt klar, dass an dieser Stelle Schluss ist. Und geht tatsächlich. (Die AG-Seite wird das freilich nicht akzeptieren wollen, aber wenn du dich da in Diskussionen verwickeln lässt, hast und bist du verloren.)
Entsprechendes, wenn du angebrüllt würdest, wenn man dir den Ausgang zustellt.

Es gehört auf jeden Fall viel Aufmerksamkeit und auch Mut dazu, die Notbremse zu ziehen und ein Gespräch zu beenden. Und die Fähigkeit, in der Situation selbst die Situation wie von außen zu betrachten. Und der Neigung zu widerstehen, sich zu erklären, sich zu rechtfertigen, sein Unschuld darlegen zu wollen .....
Mit Sicherheit gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage - ich vermute sie in den allg. Persönlichkeitsrechten.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34067 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von milka_lakritz):
Wenn es zum Mitarbeitergespräch kommt
Wenn es ein turnusmäßiges Gespräch ist, wird man dem AN einen Termin nennen. Der AN kann sich dann darauf vorbereiten.
Wenn solch ein Gespräch im Rahmen der Leistungsbewertung der AN erfolgt, wird der Vorgesetzte oder der Einladende das auch erwähnen.

Zeugen sind bei Mitarbeitergesprächen nicht üblich.
Zitat (von milka_lakritz):
Wie sollte man sich, von der rechtlichen Seite her verhalten, wenn man manches nicht beantworten kann oder will?
Man kann nur beantworten, was man kennt. Notfalls kennt man etwas nicht.

Es gibt kiloweise Stoff zum Nachlesen, jetzt sogar ganz leicht im Internet. Suchwort *Mitarbeitergespräch*

Am besten ist das Richtige zu finden, wenn man den Grund des MA-Gesprächs weiß.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18013 Beiträge, 6621x hilfreich)

Nachtrag: nach dem Vortrag war ich stillschweigend davon ausgegangen, dass es sich nicht um das sogenannte jährliche, turnusmäßige Mitarbeitergespräch handeln kann. Freilich wäre es nur fair und ein Zeichen der Achtung, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ansagt, was in dem Gespräch verhandelt wird. Leider ist es immer noch übel Praxis, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer darüber im Unklaren lassen, oder gar dass dem Arbeitnehmer dann plötzlich eine ganze Riege von Häuptlingen gegenüber sitzt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
milka_lakritz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

etwas spät meine Antwort, aber ich war im Urlaub :D

Ab Dienstag muss ich wieder arbeiten. Vor meinem Urlaub habe ich Mitarbeiter dazu animiert einen Betriebsrat zu gründen. Das ist ja nicht verboten. Durch den Buschfunk weiß ich, dass die Geschäftsführung mit mir ein Gespräch führen will. Denn die Leitung versucht seit es die Firma gibt, einen Betriebsrat mit allen Mitteln zu verhindern, was sie ja gar nicht dürfen.
Es heißt sogar...."Wer nur das Wort Betriebsrat in den Mund nimmt, wird gekündigt"

Ich bin nun knapp 11 Jahre in der Firma und habe nun endlich den Mut zusammen genommen und will versuchen was zu verändern, denn so kann es für die Arbeitnehmer nicht weiter gehen.

Nur damit ihr wisst um was es geht.

Eigentlich will ich mit der Führungsebene nicht wirklich darüber sprechen, sondern einfach nur zu Gunsten der AN handeln. Da ich ja aber zum Gespräch verpflichtet bin, wird mir nichts anderes übrig bleiben.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18013 Beiträge, 6621x hilfreich)

Etwas spät mit der Information, möchte mir scheinen. Wenn du das gleich gesagt hättest, hätte ich dir gleich geraten, sowas nicht im Alleingang zu versuchen. Bei der Art von Gesprächen, wie du sie nun befürchtest, solltest du eine gute Exit-Strategie planen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Wenn Sie das mit dem BR ernst gemeint haben und sich vielleicht auch selber engagieren wollen, dann wenden Sie sich umgehend an die Gewerkschaft. Die hilft auch Nicht-Mitgliedern, die einen BR gründen wollen .Sonst hilft die Gewerkschaft ja nur Mitgliedern.

Wer eine BR-Wahl initiiert, der genießt Kündigungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen. Auch dazu berät die Gewerkschaft. Ich würde dringend raten, erst mit der Gewerkschaft und dann mit Chef zu reden.

Wenn Sie das Gespräch führen wollen, ohne sich selber vor in Sicherheit zu bringen, Sie wissen ja, was der Chef tun will.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
milka_lakritz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gewerkschaft habe ich bereits informiert. Ich warte lediglich auf den Termin um sich zu treffen. Man will sich heute noch bei mir melden. Allerdings ist es möglich, dass der Termin erst nächste Woche statt findet und ab morgen muss ich wieder arbeiten.

Kann ich mich in dem Fall irgendwie um das Gespräch "drücken" falls man auf mich zu kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18013 Beiträge, 6621x hilfreich)

/// Kann ich mich in dem Fall irgendwie um das Gespräch "drücken" falls man auf mich zu kommt?

Das kommt auf deine Findigkeit an.

0x Hilfreiche Antwort

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