Mitarbeiterin will gekündigt werden, droht

9. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)
Mitarbeiterin will gekündigt werden, droht

Guten Morgen,

mein Freund hat eine Mitarbeiterin (Alter 60), die halbtags arbeitet. Sie hat ihm neulich mitgeteilt, dass sie nicht mehr arbeiten will bis zur Rente und daher gekündigt werden möchte, damit sie bis dahin Arbeitslosengeld beziehen kann. Aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit (20 Jahre) ist die Frau aber nicht so ohne weiteres kündbar bzw. sind die Fristen sehr lang, weshalb man ihr einen Aufhebungsvertrag zum Ende des Jahres angeboten hat. Den lehnt sie ab, genauso wie sie auch selbst nicht kündigen will, weil sie sonst eine Sperre von der AA bekäme. Sie verlangt, dass man ihr dann während der Sperrzeit das Gehalt weiter bezahlen müsse, bis sie Arbeitslosengeld bekäme. Sie erhält sowieso im November den jährlichen Bonus (Gratifikation) in Höhe von 1,5 Monatsgehältern, den sie normalerweise bei einem Ausscheiden vor März 2006 zurückzahlen müsste. Man hat ihr zugesagt, dass sie ihn natürlich behalten darf. Auch das reicht ihr nicht und sie hat meinem Freund und dessen Vorgesetzten mündlich gedroht, dass sie, sollte man nicht auf ihre Forderungen eingehen, plötzlich krank werden würde und außerdem das Ordnungsamt darüber informieren würde, dass eine offiziell als Garage ausgewiesene Fläche als Büro genutzt wird. Es ist sicherlich nicht sehr clever von ihr gewesen, diese Drohungen vor Zeugen auszusprechen.

Mein Freund ist ziemlich sauer, da er sich sehr dafür eingesetzt hat, dass man ihrem Wunsch nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht und einen Kompromiss erzielt. Eigentlich wollte er erreichen, dass man sich gütlich einigt und sie ihre Nachfolgerin noch einarbeitet. Aber was kann er nun tun, wenn sie sich jetzt wirklich krankschreiben lässt? Würde das nach der Androhung eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Dann bekäme sie doch auch eine Sperre von der AA, oder? Er will ihr sicher nicht drohen, aber so geht das doch auch nicht, und er will ihr zumindest klarmachen, dass ihr Verhalten eben genau die Konsequenzen haben könnte, die sie ja vermeiden will.

Danke und Gruß
karamel

-- Editiert von karamel am 09.09.2005 09:47:19

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

oh...
eine krankschreibung die "angedroht" wurde bzw vorher erwähnt wurde darf m.e. zu einer fristlosen kündigung führen. ausser halt sie bekommt nun tatsächlich aus heiterem himmel n gebrochenen arm oder sowas.

tz da kommt ihr der frau schon so entgegen und die verhält sich so pampig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Mahne sie wegen der Drohung ab und kündige für den Wiederholungsfall eine personenbedingte Kündigung an.

Mahne sie wegen der Aufforderung zum Betrug der Arbeitslosenversicherung ab. Nichts anderes stellt die Aufforderung zur betriebsbedingten Kündigung dar. Kündige auch hier für den Wiederholungsfall eine personenbedingte Kündigung an.

Mach der Dame klar, dass eine personenbedingte Kündigung ebenso zu einer Sperrzeit führt, wie eine Eigenkündigung der Arbeitnehmerin (besonders da die Gründe dafür ja auch schön dokumentiert wurden).

Mach ihr weiterhin klar, dass sie, wenn sie denn nicht mehr arbeiten will, gefälligst selbst zu kündigen hat.

Gruss
CAM

----------------------------
Achtung Laienmeinung!
----------------------------

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ist personenbedingte Kündigung das gleiche wie eine verhaltensbedingte Kündigung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ karamel

zu den vorposts gibts nix weiteres zu sagen. nur, dass die abmahnungen, es müßten zwei sein, so schnell wie möglich erfolgen sollten.
wenn sie sich wirklich krank schreiben läßt, soll der ag SOFORT den mdk beauftragen, über die androhung der krankheit informieren.
sunbee( ohne smileys):(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

@sunbee: Schau mal in die Plauderecke!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen