Mitarbeiterunterweisung prüfen lassen?

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
kavalli
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiterunterweisung prüfen lassen?

Liebe Leute,

ich sehe mich gerade nach Versicherungen um, die unsere Firma langfristig absichern wollen und uns einen guten Preis machen können.

Es gibt schon einige tolle Kontakte und ich habe bereits gelernt, dass schon kleine Maßnahmen die Kosten wahnsinnig drücken können. Das freut mich sehr, weil das oft Dinge sind, die ich schon bei der Gründung meines Unternehmens im Sinn hatte, aber immer wieder verschob.

Jetzt bin ich gerade dabei, eine Mitarbeiterunterweisung aufzusetzen, die mich rechtlich absichert.
Meine Frage ist, ob man diese auch von einem Anwalt prüfen lassen muss?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von kavalli):
Meine Frage ist, ob man diese auch von einem Anwalt prüfen lassen muss?


Nein, ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht.

Evtl. ist es aber sinnvoll, wenn es um ein entsprechend großes Risiko geht. Und die Versicherung wird jeden Weg suchen, nicht leisten zu müssen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Kommt drauf an, würde ich sagen.
Erstens, was ein Anwalt denn daran untersuchen könnte.
Das wiederum dürfte davon abhängen, was denn die Unterweisung beinhaltet. Am ehesten werden doch die Versicherungen, die du anstrebst, dir auch sagen können, was sie an Unterweisung und Dokumentation erwarten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von kavalli):
Meine Frage ist, ob man diese auch von einem Anwalt prüfen lassen muss?

Nö.


Wäre aber besser. Und nicht nur vom Anwalt, denn der prüft nur das juristische. Das fachliche sollte aber auch entsprechend geprüft werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
flamingo3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen!

Nein, muss man nicht, sofern man alle Anforderungen damit erfüllt hat.

Da das aber nicht immer ganz einfach ist, wenn man zu diesen Themen wenig Bezug hat oder sich damit nicht herumärgern muss, kann man sich entweder an fertige Muster halten und diese anpassen oder man holt sich professionelle Hilfe um Fehler komplett auszuschließen.
Denn besonders bei Unterweisungen im Betrieb muss alles stimmen. Denn eine Klage eines Mitarbeiters kann Arbeitgeber viel kosten, da sie in der Verantwortung sind, nachzuweisen nach Vorschrift gehandelt zu haben.

Deshalb solltest du dich an eine Informationsseiten halten, sofern du keinen Rechtberater hast, der dir diese Richtlinien ausarbeitet oder kontrolliert.

Wenn du aber ehrlich bist, ist das Stundenhonorar eine kleine Investition im Vergleich zu Prozesskosten.


-- Editiert von Moderator am 23.07.2018 23:47

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich empfehle immer für so von jedem Wissen unbelastete Firmengründer eine Schulung bei der zuständigen Kammer. Das ist das best angelegte Geld.

wirdwerden

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