Hallo,
ich hätte nur ein "kurzes" Anliegen. Sachverhalt ist der, dass ich im Einzelhandel arbeite, die Firma hat vier Filialen. Nun ist es so, dass wir nach Ladenschluss ein Mitarbeitermeeting in den Geschäftsräumen der Hauptfiliale hatten (19.15h - 22.15h). Nun ist es so, dass unser Chef gesagt hat, dass wir das nicht als Arbeitszeit eintragen dürfen, da wir als Ausgleich etwas zum Essen bekommen. Meeting ist aber wohlgemerkt pflicht. Ist das in Ordnung oder kann ich auf die Arbeitszeit bestehen??
MfG
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Mitarbeiterversammlung - Arbeitszeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wenn die Teilnahme an dieser dienstlichen Veranstaltung durch das Direktionsrecht nach 106 GewO durch den AG angeordnet und somit verbindlich ist, entsteht auch die Vergütungspflicht gem. 611,612 BGB
wenn es dazu ein Essen gibt, schön,
hebt aber die Vergütungspflicht für diese Zeit nicht auf
(btw. auch die u.U. abgabenpflichtige Addition dieser Überstunden auf den kompletten Lohn, auf den ja Steuern, Sozialabgaben etc. anfallen, auch nicht)
wäre dies so, könnte man ja (übertrieben ausgedrückt) alle Vollzeitkräfte nur als 450€-Kräfte führen und bezahlen, die restliche Zeit durch Naturalien (Waren, Einkaufsgutscheine, Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Tankgutscheine etc.) abgelten,
da würde Vater Staat aber aufheulen (§ 266a StGB
)
wäre die Teilnahme freiwillig, schaut es anders aus
Gründe, dies nicht als Arbeitszeit dokumentieren zu sollen, könnte ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz sein (mehr als 10 Std täglich dürfen es ohne Ausnahmeregelung eines TV nicht sein)
dies will der AG nicht in seinen Unterlagen haben
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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"
Können Sie nachweisen, dass der Arbeitgeber Sie im Rahmen seines Weisungsrecht verpflichtet hat, an dieser Veranstaltung teilzunehmen? Wenn ja, dürfte es recht leicht sein, einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz nachzuweisen, denn Sie und Ihre KollegInnen werden ja wohl schon einige Stunden normal gearbeitet haben. Ich würde dann mal in Gegenwart Ihres Chefs in Erwägung ziehen, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Kann man aber auch anonym noch machen, wenn sich der AG nicht bewegt hat.
Wenn Ihr Arbeitgeber sich auf Freiwilligkeit herausreden kann, dürfte es schwierig sein, hier etwas durchzusetzen.
Wenn Sie noch keinen Betriebsrat haben, dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, einen zu gründen. Die Vorbereitungen dazu können Sie auch konspirativ gestalten, so dass sich individuelle Risiken minimieren. Als zur Wahlversammlung Einladende, Mitglieder des Wahlvorstands, Kandidaten und letztlich als gewählte BR-Mitglieder haben Sie einen (gestaffelten) besonderen Kündigungsschutz, der Sie vor Nachteilen schützt. Ich empfehle, sich einen kleinen Kreis (ca. 3-7) von vertrauenswürdigen KollegInnen zu suchen, sich anschließend kompetent beraten zu lassen und dann die Wahl dahingehend konsequent anzugehen, als dass alle hier schon Beteiligten später auch in den BR gewählt werden. Dann kann Ihnen nur wenig passieren.
Für Ihren Fall würde dann gelten, dass so etwas in Zukunft nicht mehr ohne die Zustimmung des BR geht und sich die KollegInnen den nervigen Streit sparen.
Diese Beitrag ist keine Rechtsberatung bzw. kann diese ersetzen. Hinweise zum strategischen Vorgehen gebe ich jedoch gerne :-)
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quote:
Ich würde dann mal in Gegenwart Ihres Chefs in Erwägung ziehen, die Aufsichtsbehörde zu informieren.
Davon würde ich dringend abraten. Dann kann man gleich seine Kündigung schreiben, das Betriebsklima dürfte nachhaltig vergiftet sein.
Bei einer einmaligen Überschreitung der Arbeitszeit wird wohl keine Behörde und kein Gericht etwas unternehmen.
@allenheath,
da ja alle Mitarbeiter geladen wurden, dürfte im Ernstfall der Nachweis, dass die Teilnahme Pflicht war, kein Problem sein. Wenn Sie als Mitarbeiter zusammenhalten und geschlossen fordern, dass die Teilnahme als Arbeitszeit angerechnet werden muß, könnte das auch schon ein gutes Druckmittel sein.
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