Hallo zusammen,
ich stimme einer Schlechtergruppierung im Arbeitsvertrag zu, da sich meine Tätigkeit verändert hat. Hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht nach 99 BetrVG, obwohl die Umgruppierung einvernehmlich erfolgt? Bei Aufhebungsverträgen hat er ja auch keins.
Danke euch vorab!
-----------------
"In dubio...Prosecco!"
Mitbestimmung Betriebsrat Umgruppierung
13. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2014 | 17:46
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 40x hilfreich)
Mitbestimmung Betriebsrat Umgruppierung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2014 | 18:22
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Ja - so steht es doch klipp und klar dort. Allerdings kann der Betriebsrat die Zustimmung nur in ganz eng gefassten Fällen verweigern, siehe Par. 99 BetrVerfG, weiter unten.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.473
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten